Hebe-Garage defekt, Auto steckt fest.

  • Hallo,

    zu meiner Mietswohnung gehört eine Hebe-Garage, für die ich extra Miete zahle (zusammen mit der Gesamtmiete im Vertrag festgehalten). Vor genau einer Woche ist die Hydraulik, oder ein anderes mechanisches Teil, der Garage kaputt gegangen. Da mein Parkplatz auf der oberen von zwei Etagen ist, und das ganze Gerät zuletzt hoch gefahren wurde gelange ich seit einer Woche nicht an mein Auto.
    Nach aktuellem Stand wird die zuständige Monteursfirma frühestens kommende Woche die "gefangenen" Autos befreien können.
    Aktuell bin ich am überlegen mir für diese Zeit einen Mietwagen zu besorgen.
    Meine Frage: Wer übernimmt die Kosten für den Mietwagen und die anfallenden Strafzettel, da ich nicht meinen Parkplatz nutzen kann?

    Für die Wartung der Anlage ist meines Wissens die Hausverwaltung zuständig. So wie es aussieht wurde die Anlage auch nicht mutwillig durch Fremdeinwirkung oder ähnliches zerstört. Für mich sieht es so aus, als ob die Anlage altersbedingt ihren Geist aufgegeben hat.

    Ich freue mich über jede Antwort und Hilfe über die rechtlichen Lage.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Christian

  • Hallo,

    schwer zu sagen, wer die Kosten für den Mietwagen übernimmt. Möglicherweise hast du eine Chance, dass diese von der Vermieterseite gezahlt werden müssen.

    Allerdings würde ich davon ausgehen, dass du denen vorher deinen Anspruch deutlich machen musst. Schriftlich und nachweisbar zugestellt. Ohne die Anlage zu kennen, denke ich, dass es für einen Fachmann möglich sein sollte, die Hubvorrichtung abzusenken, wenn die Hydraulik ausgefallen ist.

    Bei den Strafzetteln ist die Antwort einfacher. Die musst du auf jeden Fall selber bezahlen.

    Gruß
    H H

  • Hallo Christian,

    "Vor genau einer Woche ..."
    - Wann hast Du das dem Vermieter nachweislich mitgeteilt?

    "Aktuell bin ich am überlegen mir für diese Zeit einen Mietwagen zu besorgen."
    - Da würde ich mich aber VORHER über eine evtl. Kostenübernahme kümmern. Ausserdem bist Du zur Schadenminderung verpflichtet.

    "Wer übernimmt die Kosten für ... die anfallenden Strafzettel, da ich nicht meinen Parkplatz nutzen kann?"
    - Das mag verstehen wer mag, ich jedoch nicht...

    "Für die Wartung der Anlage ist meines Wissens die Hausverwaltung zuständig."
    - Dein Ansprechpartner ist jedoch Dein Mietvertragspartner.

  • Hallo Berny,

    - Der Vermieter weis darüber seit Freitag bescheid.

    - Wie meinst du das mit Schadensminderung?

    - Nochmal etwas genauer zu der Sache mit dem Thema Strafzettel: Unabhängig vom Leihwagen muss zur Instantsetzung der Anlage das Auto entfernt werden. Da ich davon ausgehe, dass dadurch mein Auto einige Tage NICHT auf dem Stellplatz stehen kann und um das Areal keine Parkmöglichkeit ohne Parkausweis möglich ist, werde ich vermutlich Strafzettel bekommen. Kann ich die anfallendem kosten irgendwie geltend machen oder ist das allein mein Problem, weil ich verpflichtet bin einen gebührenfreien Parkplatz zu finden?

    Gruß,
    Christian

  • - Wie meinst du das mit Schadensminderung?

    - Nochmal etwas genauer zu der Sache mit dem Thema Strafzettel: Unabhängig vom Leihwagen muss zur Instantsetzung der Anlage das Auto entfernt werden.


    Egal, welche Situation, lt. BGB ist jedermannfrau verpflichtet, Schäden zu mindern.
    Die Unterbringung des PKW während der Reparatur ist Sache der Firma bzw. des Vermieters.

  • Danke für deine Antwort, Berny.
    Den schaden habe ich bisher mit Zug, Bahntickets und Terminabsagen gering gehalten, allerdings bin ich ab dem Wochenende auf ein Auto angewiesen, weil ich nicht noch weitere Tage/Wochen Termine oder irgendwelche privaten Vorhaben absagen kann/will.
    Ich werde das Thema "Leihwagen" mit dem Vermieter morgen besprechen. Ich denke das wird vorerst die vernünftigste Lösung sein.

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