Hallo,
zu meiner Mietswohnung gehört eine Hebe-Garage, für die ich extra Miete zahle (zusammen mit der Gesamtmiete im Vertrag festgehalten). Vor genau einer Woche ist die Hydraulik, oder ein anderes mechanisches Teil, der Garage kaputt gegangen. Da mein Parkplatz auf der oberen von zwei Etagen ist, und das ganze Gerät zuletzt hoch gefahren wurde gelange ich seit einer Woche nicht an mein Auto.
Nach aktuellem Stand wird die zuständige Monteursfirma frühestens kommende Woche die "gefangenen" Autos befreien können.
Aktuell bin ich am überlegen mir für diese Zeit einen Mietwagen zu besorgen.
Meine Frage: Wer übernimmt die Kosten für den Mietwagen und die anfallenden Strafzettel, da ich nicht meinen Parkplatz nutzen kann?
Für die Wartung der Anlage ist meines Wissens die Hausverwaltung zuständig. So wie es aussieht wurde die Anlage auch nicht mutwillig durch Fremdeinwirkung oder ähnliches zerstört. Für mich sieht es so aus, als ob die Anlage altersbedingt ihren Geist aufgegeben hat.
Ich freue mich über jede Antwort und Hilfe über die rechtlichen Lage.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian