guten abend!
folgende situation:
ich habe ein zimmer meiner wohnung untervermietet. meine wg partnerin hat nun mit der normalen 3 monatsfrist (also bis 31.11.2016)gekündigt, zieht aber jetzt im september schon aus.
jetzt stellen sich für mich die fragen,
1. ob ich verpflichtet bin so schnell wie möglich einen nachmieter zu suchen oder ob ich warten und erst ab 1.12 neu vermieten kann, ohne anspruch auf die mietzahlungen für oktober und november zu verlieren?
und
2.
weiß ich, dass sie mir 3 nachmieter vorschlagen kann. soweit ich weiß, darf ich die ablehnen, wenn nicht sicher ist ob die vorgeschlagenen nachmieter zahlungsfähig sind. aber da es sich um eine wg handelt, wollte ich fragen ob ich auch aus anderen gründen ablehnen kann? z.b. weil der vorgeschlagene ungepflegt, schlampig etc (alles was man nicht in der wg will) wirkt? habe da bedenken, da die wg-partnerin selber eine katastrophe war. will sowas ja nicht nochmal :eek: