Hallo,
ich werde bald mit einer Freundin in eine 2er-WG ziehen. Sie (A) wohnt dort schon und hatte vorher einen anderen Mitbewohner (B).
Das Problem: A und B stehen gemeinsam im Mietvertrag, Bs Vater wurde als Bürge eingesetzt. Da B nun nicht mehr in der Wohnung wohnt, möchte sein Vater verständlicherweise nicht mehr für diesen Vertrag bürgen.
A hat deshalb bereits bei der Wohnungsgesellschaft darum gebeten, den Vertrag so zu ändern, dass nur noch sie Mieterin ist und eine andere Person als Bürge eingesetzt wird. Die Wohnungsgesellschaft hat daraufhin geantwortet, dass sie solche Änderungen nicht vornehmen und dass man den Vertrag entweder so lassen müsse (ihnen ist es egal, ob B tatsächlich dort wohnt oder nicht) oder kündigen und einen neuen Vertrag schließen müsse. Diese beiden Optionen kommen für uns allerdings nicht in Frage - wenn wir den Vertrag so lassen muss Bs Vater weiter bürgen, wenn wir einen neuen Vertrag machen, kann die Miete erhöht werden.
Meine Fragen sind daher:
1. Hat B das Recht, aus dem Mietvertrag auszusteigen, ohne dass der ganze Vertrag gekündigt wird?
2. Wenn nein: Haben A und B das Recht, den Bürgen für ihren Mietvertrag auszuwechseln?
3. Wenn auch das nicht geht: Gibt es eine Möglichkeit, einen neuen Mietvertrag so zu machen, dass eine Mieterhöhung ausgeschlossen ist? Beispielsweise indem man den ersten Vertrag nicht kündigt und dann erst einen neuen Vertrag schließt, sondern indem man einen neuen Vertrag unterschreibt, der gleichzeitig den alten aufkündigt, sodass keine Überraschungen möglich sind.
Vielen Dank!