Verteilerschlüssel was gilt?

  • Hallo,

    nehmen wir an der Vermieter rechnet nach der Vereinbarung im Mietvertrag die Betriebskosten wie folgt ab:

    Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser mit 3 Personen. Ist OK.
    Müllgebühren stehen im Mietvertrag zu 3/7, abgerechnet wird mit 3 Personen. Auch OK?
    Treppenhausbeleuchtung mit je 1/2, also durch beide Mietparteien hier. Auch OK?

    Aber kann der Vermieter die Müllgebühren mit 3 Personen berechnen wenn 3/7 im Mietvertrag steht? Was ist denn das für ein Verteilerschlüssel? Dann wäre die Treppenhausbeleuchtung ja nur mit 1/2 Person zu berechnen.


  • Müllgebühren stehen im Mietvertrag zu 3/7, abgerechnet wird mit 3 Personen. Auch OK?

    Nein es ist 3/7 abzurechnen.
    Was auch immer das sein soll



    Treppenhausbeleuchtung mit je 1/2, also durch beide Mietparteien hier. Auch OK?

    Wenn es nur diese beiden Parteien gibt ja

  • Was heißt 3/7?

    Grundsätzlich kann ein abweichender Verteilerschlüssel vertraglich vereinbart werden. Hier muss dann aber korrekt danach abgerechnet werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein es ist 3/7 abzurechnen.
    Was auch immer das sein soll


    Wenn es nur diese beiden Parteien gibt ja

    Danke für deine persönliche Meinung zu meiner allgemeinen Frage.:)

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