Wasserkosten hohe Differenz

  • Hallo zusammen!

    Ich habe vor ein paar Tagen meine Betriebskostenabrechnung bekommen und musste feststellen, dass mein qm-Preis deutlich erhöht wurde, gut 24% über dem des örtlichen Versorgers.
    Nach kurzer Einsicht in die Unterlagen fiel mir eine Differenz vom Hauptwasserzähler zu den einzelnen Zählern der Mietparteien auf, dieser liegt bei rund 150m³. Der Vermieter kann sich das nicht erklären und hat kurzer Hand einfach den m³-Preis erhöht, um so die Kosten für die 150m³ wieder reinzuholen.

    Darf er das überhaupt in der Größenordnung?

    Grüße
    Drake

  • Hallo Drake,

    "... Betriebskostenabrechnung bekommen und musste feststellen, dass mein qm-Preis deutlich erhöht wurde, gut 24% über dem des örtlichen Versorgers."
    - Das verstehe ich nicht. Was hat der Versorger mit Deiner Mietfläche zu tun?

    "Nach kurzer Einsicht in die Unterlagen fiel mir eine Differenz vom Hauptwasserzähler zu den einzelnen Zählern der Mietparteien auf, dieser liegt bei rund 150m³."
    - Aha, also vom EVU wv. m³ berechnet?
    Wv. m³ hat der VM den Mietern insgesamt berechnet?

    "Der Vermieter kann sich das nicht erklären und hat kurzer Hand einfach den m³-Preis erhöht, um so die Kosten für die 150m³ wieder reinzuholen."
    - Das verstehe ich wiederum nicht.

    "Darf er das überhaupt in der Größenordnung?"
    - Nein. Irgendwas stimmt da jedenfalls nicht; bspw. hat in meiner Immobilie das EVU 130m³ berechnet, während die Summe der Mieter-Einzelzähler 127,951m³ betrug - also lediglich 1,6% daneben.

  • Hallo Drake,

    "... Betriebskostenabrechnung bekommen und musste feststellen, dass mein qm-Preis deutlich erhöht wurde, gut 24% über dem des örtlichen Versorgers."
    - Das verstehe ich nicht. Was hat der Versorger mit Deiner Mietfläche zu tun?

    --m³ sollte dort stehen, sorry--

    "Nach kurzer Einsicht in die Unterlagen fiel mir eine Differenz vom Hauptwasserzähler zu den einzelnen Zählern der Mietparteien auf, dieser liegt bei rund 150m³."
    - Aha, also vom EVU wv. m³ berechnet?
    Wv. m³ hat der VM den Mietern insgesamt berechnet?

    --437m³ Hauptzähler; 648m³ Einzelzähler--

    "Der Vermieter kann sich das nicht erklären und hat kurzer Hand einfach den m³-Preis erhöht, um so die Kosten für die 150m³ wieder reinzuholen."
    - Das verstehe ich wiederum nicht.

    --Versorgerpreis liegt bei 4,67€/m³, Vermieter rechnet nun mit 5,98€/m³--

    "Darf er das überhaupt in der Größenordnung?"
    - Nein. Irgendwas stimmt da jedenfalls nicht; bspw. hat in meiner Immobilie das EVU 130m³ berechnet, während die Summe der Mieter-Einzelzähler 127,951m³ betrug - also lediglich 1,6% daneben.

    Hoffe jetzt ist es etwas klarer

  • --437m³ Hauptzähler; 648m³ Einzelzähler--


    Auch ohne Taschenrechner kann ich sehen, dass die Differenz größer als 20% ist. Und wenn das so ist, dann hat der Vermieter das Vergnügen, die Differenz zu übernehmen. Das hättest du aber auch schon längst wissen müssen, wenn du Beitrag #2 gelesen hättest.

    Aber es gibt immer wieder User, die die Antworten nicht lesen, oder nicht verstehen, leider.

  • Auch ohne Taschenrechner kann ich sehen, dass die Differenz größer als 20% ist. Und wenn das so ist, dann hat der Vermieter das Vergnügen, die Differenz zu übernehmen. Das hättest du aber auch schon längst wissen müssen, wenn du Beitrag #2 gelesen hättest.

    Aber es gibt immer wieder User, die die Antworten nicht lesen, oder nicht verstehen, leider.

    Tut mir leid dich enttäuschen zu müssen aber diese Antwort habe ich gelesen!
    Dennoch wollte ich auf die Antwort des Users antworten!
    Und bitte nächste mal etwas vorsichtig mit Behauptungen, denn es sind eben nur Behauptungen.

    Danke an die User, die sich Zeit für eine Antwort genommen haben!

  • Tut mir leid dich enttäuschen zu müssen aber diese Antwort habe ich gelesen!
    Dennoch wollte ich auf die Antwort des Users antworten!
    Und bitte nächste mal etwas vorsichtig mit Behauptungen, denn es sind eben nur Behauptungen.

    Danke an die User, die sich Zeit für eine Antwort genommen haben!

    ..nur Behauptungen? Du meinst sicher Vermutungen

  • Hallo Drake,


    Auch ohne Taschenrechner kann ich sehen, dass die Differenz größer als 20% ist. Und wenn das so ist, dann hat der Vermieter das Vergnügen, die Differenz zu übernehmen. Das hättest du aber auch schon längst wissen müssen, wenn du Beitrag #2 gelesen hättest.


    Mainschwimmer dein Taschenrechner geht falsch.
    es wurde in Wirklichkeit doch weniger Wasser verbraucht.

    Wenn mehr Verbraucht würde was auf Leitungsschäden oder
    Gartenbewässerung vom "Allgemeinwasser" deutet bin ich ja ganz bei dir.

    Zur technischen Erklärung: jeder Zähler hat einen gewissen "Nachlauf"
    das Zählwerk läuft also noch etwas weiter obwohl kein Durchfluss mehr statt findet.
    Der zulässige Nachlauf ist bei unterschiedlichen Zählergrößen ebenfalls unterschiedlich,
    und summiert sich bei der Summe der Einzelzähler.

    Evtl. könnte man prüfen,
    ob die Einzelzähler noch geeicht sind,
    und vom Durchfluss angemessen sind.

    Hier nochmal die Formel:
    Gesamtwasserkosten durch Summe Einzelzähler mal Einzelzähler (Nutzer) gleich Nutzerkosten.
    M.E. ist alles gut.


    Aber es gibt immer wieder User, die die Antworten nicht lesen, oder nicht verstehen, leider.

    Aber es gibt immer wieder Stammuser, die die Fragen nicht lesen, oder nicht verstehen, leider.


    VG Syker

    Einmal editiert, zuletzt von Syker (31. August 2016 um 18:46) aus folgendem Grund: zitat repariert

  • Ist dir nicht aufgefallen, dass der TE die Zahlen vertauscht haben muss? Wenn die Einzeluhren zusammen mehr als die Hauptuhr angezeigt hätten, müsste der Vermieter doch nicht den Wasserpreis heraufsetzen, um kein Minus zu machen, oder?

  • Ist dir nicht aufgefallen, dass der TE die Zahlen vertauscht haben muss? Wenn die Einzeluhren zusammen mehr als die Hauptuhr angezeigt hätten, müsste der Vermieter doch nicht den Wasserpreis heraufsetzen, um kein Minus zu machen, oder?

    Hier muß man Fuchs und Has in einem sein.

  • Ist dir nicht aufgefallen, dass der TE die Zahlen vertauscht haben muss? Wenn die Einzeluhren zusammen mehr als die Hauptuhr angezeigt hätten, müsste der Vermieter doch nicht den Wasserpreis heraufsetzen, um kein Minus zu machen, oder?

    Das ist deine Behauptung,
    mal sehen ob sich der TE nochmal äußert.

  • Ist dir nicht aufgefallen, dass der TE die Zahlen vertauscht haben muss? Wenn die Einzeluhren zusammen mehr als die Hauptuhr angezeigt hätten, müsste der Vermieter doch nicht den Wasserpreis heraufsetzen, um kein Minus zu machen, oder?


    Den Wasserpreis "kann" der VM garnicht heraufsetzen, sondern höchstens der Versorger.

  • Den Wasserpreis "kann" der VM garnicht heraufsetzen, sondern höchstens der Versorger.


    Natürlich kann der Vermieter den Wasserpreis "heraufsetzen", in dem er für die gelieferte Menge einen höheren Preis veranschlagt, damit er die Differenz nicht zu zahlen hat. Und so lange kein aufmerksamer Mieter aufmerksam wird, klappt das auch.

  • Natürlich kann der Vermieter den Wasserpreis "heraufsetzen", in dem er für die gelieferte Menge einen höheren Preis veranschlagt, damit er die Differenz nicht zu zahlen hat. Und so lange kein aufmerksamer Mieter aufmerksam wird, klappt das auch.

    Davon gehe ich auch aus.

  • Das wäre so wir ihr ( Banane und Mainschwimmer) es schreibt vollständig gegen die BetrKV.
    und somit völlig falsch!


    Richtig, denn der VM ist kein Zwischenhändler, sondern er darf im Rahmen der BetrkAbr. nur die ihm tatsächlich entstandenen Kosten an die Mieter weiterreichen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (1. September 2016 um 14:07)

  • nur die ihm tatsächlich entstandenen Kosten an die Mieter weiterreichen.


    Und wenn er das nicht macht, weil er die Differenz nicht tragen will, was dann? Dann muss sich der TE hier im Forum die verschiedenen Meinungen anhören und blickt wohl noch immer nicht durch.

  • Hallo zusammen

    Das wäre so wir ihr ( Banane und Mainschwimmer) es schreibt vollständig gegen die BetrKV.
    und somit völlig falsch!

    VG Syker

    Mein Wasserversorger (Stadt) liefert mir für mein Haus das Wasser, dazu den Hauptzähler. Ich als VM liefere an meine M. das Wasser weiter und darf alle damit anfallenden Unkosten -wie gemietete WZ, Wasserverlust bis zu 20% etc- an meine Mieter weitergeben, sofern im MV vereinbart, und das ist nicht exakt der Wasserpreis den mir die Stadt berechnet.

  • Mein Wasserversorger (Stadt) liefert mir für mein Haus das Wasser, dazu den Hauptzähler. Ich als VM liefere an meine M. das Wasser weiter und darf alle damit anfallenden Unkosten -wie gemietete WZ, Wasserverlust bis zu 20% etc- an meine Mieter weitergeben, sofern im MV vereinbart, und das ist nicht exakt der Wasserpreis den mir die Stadt berechnet.


    Ich habe auch nicht behauptet der Preis X aus der Rechnung des Versorgers mal Einzelzähler der richtige ist.

    Du schreibst aber das der VM recht willkürlich Preis Y mal Einzelzähler verlangen dürfte.
    Das ist eben nicht der Fall, genauso wie du niemals ein EVU bist und dem M Wasser lieferst

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