Des Vermieters Wasserkosten müssen Mieter zahlen

  • Hallo ihr alle,

    ich wohne in einem Dreifamilienhaus, in dem der VM mit drin wohnt, also zwei Wohnungen vermietet, eine an mich. Der VM hat eine Ablesefirma beauftragt. Wasseruhren gibt es nur in den Mieterwohnungen, er selbst hat keine. Lt. VM geht
    dies so: Die Differenz der beiden Mieterwohnungen Wasserverbräuche zum Hauptwasserzähler ist sein Verbrauch.
    Mitmieter a hat 50 cbm Verbrauch, ich 80 cbm. hauptwasserzähler zeigt 130 cbm. Der Vermieter hat gar keinen Verbrauch. Das gesamte Wasser des ganzen hauses zahlen die mieter.

    Der VM meinte dies so im BSp: Hauptwasserzähler 130 cbm., Mieter a 50 cbm, ich auch 50 cbm. Dann hätte er 30 cbm
    Verbrauch. Dem ist aber nicht so. Der Verbrauch meines Mitmieters und meiner entspricht genau dem des hauptwasserzählers. So war es die letzten fünf Jahre, Riesenzoff mit VM, ich und Mitmieter eine Stange Geld zurück-
    bekommen.

    Auf der enthaltenen NK Abrechnung von 2015 steht jetzt sogar Hauptwasserzähler Stand Verbrauch 109 cbm, Gesamtwasserverbrauch 129 cbm, ich habe davon alleine laut meinen Wasseruhren 80 cbm und der Mitmieter hat seine
    2015er Abrechnung bis heute nicht bekommen. Wohl weil er 49 cbm Verbrauch hat. Der Gesamtwasserverbrauch kann nicht höher sein als der Hauptzählerwasserverbrauch.

    Die Abrechnung für 2015 weist allerdings trotzdem ein hohes dreistelliges Guthaben für mich aus, obwohl ich angeblich 80 cbm Wasser verbraucht haben soll. Es sind auch noch andere Fehler vorhanden, die ich korrigiert habe. Ich habe ihn um Auszahlung des Guthabens gebeten, er sagt, er müsse das alles überprüfen, sonst nichts. wann er zahlt , sagt er nicht.

    Wie lange hat er Zeit, ein so hohes Guthaben auszuzahlen? Ich warte schon 2,5 Monate.

    Maierline

  • So hat es der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Wenn es 3 Wohnungen im Haus gibt, müssen alle auch mit Einzeluhren ausgestattet werden. Die Hauptwasseruhr ergibt dann die Summe aller 3 Einzeluhren.

    Wenn ich solch ein Schlitzohr als Vermieter hätte, würde ich die unstrittige Summe der Nebenkosten von der nächsten Miete abziehen. Zur Sicherheit solltest du dir aber beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht Rückendeckung holen.

  • Wo steht das im Gesetz? Wäre sehr interessiert. VM sagte, er könne in seiner Wohnung keine Wasseruhren einbauen, das wäre un verhältnismäßig. Wir M sagten, wir seien einverstanden, das wenn die Abrechnung in Zukunft richtig ist, und eine Differenz besteht, wir auf den Einbau nicht bestehen würden. Aber trotzdem wieder falsch. Allein schon die Angabe des Gesamtwasserverbrauchs ist erfunden, hier müsste genau das gleiche stehen wie bei Hauptwasserzähler. Wir M überlegten gemeinsam, ob wir nicht zusammen den VM anzeigen
    wegen versuchten oder vollendeten Betrugs. Wir haben diese Sache erst nach fünf Jahren gemerkt, als wir unsere Abrechnungen miteinander verglichen haben. Wir haben darauf verzichtet, denn wie ist denn dann das zusammenleben unter seinem Dach?

    Ist die Aufrechnung der unstrittigen Forderung incl der von mir korrigierten leichten Fehler (Nebenkostenvorauszahlungen zu niedrig angegeben, habe viel mehr voraus bezahlt und sonstige leicht von mir beweisbare Dinge) mit der nächsten ganzen Miete rechtens?

    Wie lange hat der VM Zeit die von mir korrigierten "leichten" Fehler in der restlichen Abrechnung zu überprüfen und wann muss er das Guthaben auszahlen? Normalerweise ja sofort, aber wie lange hat er Zeit, zu überprüfen, wieviel ich vorausgezahlt habe usw. und wann muss er dann zahlen?

  • Hallo Maierline,

    wie alt sind denn die Wasserzwischenzähler? Sie sind übrigend alle 5 Jahre zu eichen bzw. "eichzutauschen".

    Auf die vom VM vorgelegte Wasserkostenabrechnung würde ich mich nicht einlassen. Wenn mit den WZ (welche übrigens um +/- 20% abweichen dürfen) oder auch mit dem Rohrnetz etwas nicht stimmen sollte, dann sind die Wasserkosten mietflächenaneilig abzurechnen.

    "Die Abrechnung für 2015 weist allerdings trotzdem ein hohes dreistelliges Guthaben für mich aus, ..."
    - Dann lass' Dir das doch auszahlen.

    "Wie lange hat er Zeit, ein so hohes Guthaben auszuzahlen?"
    - Einen Monat nach Zugang der Abrechnung.

  • Hallo, hier noch einige Fragen und ich hoffe, ihr wisst was darüber.

    Guthabenauszahlung einen Monat nach Zugang der Abrechnung Auch wenn ich die Abrechnung verbessert habe und so zu meinen
    Gunsten ein noch höheres Guthaben rauskam? Oder kann er dann länger prüfen? Habe VM jetzt schriftlich um Auszahlung gebeten, mit Fristsetzung.

    Auch habe ich VM schriftlich um Herabsetzung der zukünftigen Vorauszahlungen gebeten. Keine Antwort bis heute. Kann ich die Vorauszahlungen alleine mindern?

    Kann ich ohne Probleme, wenn er das Guthaben aus 2015 nicht auszahlt, dem VM die Aufrechnung erklären.? Möchte, wenn er nicht zahlt, das Guthaben mit der März-Miete verrechnen.

    In der Landesbauordnung steht: Wasseruhren für jede Wohnung Pflicht, dies gilt aber nicht, wenn die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden. Wie genau kann man das verstehen?

    Bisher ergaben die Summe der Mieterwasseruhren immer den Stand des Hauptwasserzählers, d. h. Vermieter hat 0 Verbrauch.
    In Abrechnung von 2015 ist erstmals die Rede von Hauptwasserzählerstand und Gesamtwasserverbrauch. Der Gesammtwasserverbrauch ist 20000 l mehr . Was ist das?

    Bei Wasserverbrauch nach qm3 Zahl würde der Verbrauch durch 3 geteilt. Was ist dann aber mit des VM Riesengewächshaus und Wintergarten, in denen zahlreiche exotische Pflanzen stehen und die nicht wenig Wasser brauchen?

    Was bedeuten bei den Funksystemen der Firma Ista an der Heizung der Wert A und der Wert 21. Wert 21 ist angeblich ein gespeicherter Wert, was ist das?
    .
    Ich kann den VM überhaupt nicht mehr verstehen. Jeder sollte fair sein miteinander und finanziell korrekt. Ich zahle bis heute meine Miete jeden Monat pünktlich. Ist er so, weil ihm die Mieter drauf gekommen sind, das sie allein die Gesamtwasserkosten des Hauses zahlen, einschließlich seiner Verbräuche, die nicht unerheblich sind, wegen Gewächshaus und Wintergarten?
    Wir M sind ihm entgegengekommen, indem wir gesagt haben, das wenn die nächsten Abrechnungen einen Verbrauch für ihn ausweisen, er keine Wasseruhren in seiner Wohnung installieren braucht. (Verbrauchsberechnung dann so: Hauptwasserzählerstand
    minus Wasseruhren der Mieter ergibt seinen Verbrauch) Es ist sehr zu vermuten, das das aber auch bei der 2015er Abrechnung nicht
    so ist. Warum wohl hat mein Mitmieter noch keine Abrechnung erhalten? Und warum steht Gesamtwasserverbrauch?

    Was kann ich noch tun? Bleibt nur Anwalt?

  • Hallo Maierline,
    Dein Fragenkatalog ist so umfangreich, dass ich Dir empfehle diesen zum anwaltlichen Beratungstermin auszudrucken, damit Du Dir die Antworten notieren kannst.

  • hallo Bernie, vielleicht kannst du mir wenigstens etwas zum Unterschied Gesamtwasserverbrauch und Hauptwasserzählerstand sagen?
    Danke


    Der Versorger berechnet dem Hauseigentümer den Wasserverbrauch plus Grundgebühr (Zählergebühr), dies nach Angaben des Hauptwasserzählers. Das wären dann die Kosten der Wasserversorgung.

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