Geischt genutze Immobilie/Gewerbesteuer berechnen

  • Hallo,

    welche Unterlagen müssen beim Vermieter eingesehen werden wenn man den erhöhten Grundsteuersatz erfahren möchte. Es geht um gemischt vermieteten Wohnraum mit 1/3 Gewerbeanteil. In dem von mir beim Vermieter eingesehenen Grundsteuerbescheid steht dazu nichts drin.

    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von Captcha (28. August 2016 um 16:25)

  • Habe ich im Thema schon geschrieben, im Messbescheid steht dazu nichts.

    Der Meßbescheid dient lediglich der örtlichen Verwaltung als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer.

  • Habe ich im Thema schon geschrieben, im Messbescheid steht dazu nichts.

    Im Thema hast Du Grundsteuerbescheid geschrieben.

    Den Bekommt der Eigentümer von der Stadt/Gemeinde.

    Daraus geht nur der Betrag der Grundsteuer hervor.

    Für welche Fläche welche Grundsteuer bemessen wird geht aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes hervor.

    Bitte die Begriffe Grundsteuer- und Grundsteuermessbscheid beachten und unterscheiden!

  • Im Thema hast Du Grundsteuerbescheid geschrieben.

    Den Bekommt der Eigentümer von der Stadt/Gemeinde.

    Daraus geht nur der Betrag der Grundsteuer hervor.


    Für welche Fläche welche Grundsteuer bemessen wird geht aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes hervor.

    Bitte die Begriffe Grundsteuer- und Grundsteuermessbscheid beachten und unterscheiden!

    Kann ich den Grundsteuermessbescheid auch beim Finanzamt einsehen. Habe ich da als Mieter ein anrecht drauf?
    Danke für die Hilfe!

  • Kann ich den Grundsteuermessbescheid auch beim Finanzamt einsehen. Habe ich da als Mieter ein anrecht drauf?
    Danke für die Hilfe!

    Als Mieter hast Du lediglich Anrecht darauf die Belege des Vermieters einzusehen.

  • Guten Morgen,

    das, was Sie suchen (Trennung zwischen Wohnung und Gewerbe), steht weder im Grundsteuerbescheid, noch im Grundsteuermessbescheid, sondern im Einheitswertbescheid. Diesen muss der Vermieter ggf. bei seinem Finanzamt abfordern. Sie haben im Rahmen der Belegeinsicht einen Anspruch darauf, auch diesen Beleg zu sehen.

    Danke für die Antwort und noch einen schönen Tag! :)

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