das, was Sie suchen (Trennung zwischen Wohnung und Gewerbe), steht weder im Grundsteuerbescheid, noch im Grundsteuermessbescheid, sondern im Einheitswertbescheid. Diesen muss der Vermieter ggf. bei seinem Finanzamt abfordern. Sie haben im Rahmen der Belegeinsicht einen Anspruch darauf, auch diesen Beleg zu sehen.
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