Gültigkeit Mietvertrag

  • Warum sollte dieser Vertrag denn deiner Meinung nach nicht rechtskräftig sein, wobei ich davon ausgehe, dass beide Vertragspartner im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte die Unterschriften geleistet haben. Sollten nach Unterschrift durch neue Gesetze oder höchstrichterliche Urteile eine neue Situation entstanden sein, dann gilt natürlich diese ohne dass der Vertrag ungültig geworden ist.

  • etwas dreist - ich weiß - aber ...


    Jaa, total dreist...:rolleyes:
    Ich wüsste nicht, was zu beanstanden wäre, ausser, dass die Kleinreparaturklausel wohl eher 100€ statt 200€ betragen sollte.
    Hast Du irgendwelche Probleme entdeckt?

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