Vorzeitige einvernehmliche Kündigung mit pauschalen Sonderkosten

  • Hallo Rechtsexperten,

    wir haben unsere Wohnung gekündigt, alles prima. Von unserer Seite haben wir angeboten auch früher auszuziehen, wenn ein neuer Vermieter da ist und früher einziehen möchte. Der ist jetzt da und möchte in die Wohnung. Jetzt kommt die Überraschung im Brief von der Vermieterin:

    "Grundsätzlich bin ich bereit, Sie für die von Ihnen gekündigte Wohnung vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, der Keller ist nicht vermietet, so dass für September € 70 anfallen. Stromkosten nach Abnahme und Übergabe des Kellers bei Vertragsende kommen hinzu. […]
    Ihre Kaution beträgt € […] + Zinsen, von der ich € 200 auf die Nebenkostenabrechung 2016 einbehalte sowie 65 € Aufwandsentschädigung für die Vertragsaufhebung und Kellerstrom […].2011 - 30.9.2016."

    - 70 € für Keller war nie im Mietvertrag aufgeführt, wir haben immer alles zusammen bezahlt, der Keller war inklusive.
    - Die Nebenkostenabrechnung müsste doch genau aufgeschlüsselt werden, oder? Nicht pauschal 200 €.
    - 65 € pauschal Aufwandsentschädigung + Kellerstrom? Wir sind doch diejenigen, die früher ausziehen können, weil ein Nachmieter schon da ist. Und pauschal? Kellerstrom müsste doch über einen Zähler laufen, oder darf man das pauschal für 5 Jahre schätzen?
    - Unten schreibt sie 65 € für Kellerstrom, oben schreibt sie, das kommt noch mal für den Monat September hinzu.

    Das kommt mir alles dubios vor, die Zahlen willkürlich. Wie sollen wir darauf angemessen reagieren?

    Grüße

    Markus M.

  • Hallo MarkusMilters,

    "Von unserer Seite haben wir angeboten auch früher auszuziehen, wenn ein neuer Vermieter da ist und früher einziehen möchte."
    - Meinst wohl Mieter.

    ""Grundsätzlich bin ich bereit, Sie für die von Ihnen gekündigte Wohnung vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, der Keller ist nicht vermietet, so dass für September € 70 anfallen."
    - Wie geschah die Berechnung? Hat der Keller Stromversorgung durch Eure Wohnung?

    "Stromkosten nach Abnahme und Übergabe des Kellers bei Vertragsende kommen hinzu. […]"
    - Wie geschah die Berechnung? Hat der Keller Stromversorgung durch Eure Wohnung?

    "Ihre Kaution beträgt € […] + Zinsen, von der ich € 200 auf die Nebenkostenabrechung 2016 einbehalte sowie 65 € Aufwandsentschädigung für die Vertragsaufhebung und Kellerstrom […].2011 - 30.9.2016."
    - Wie geschah die Berechnung? Hat der Keller Stromversorgung durch Eure Wohnung?

    "70 € für Keller war nie im Mietvertrag aufgeführt, wir haben immer alles zusammen bezahlt, der Keller war inklusive."
    - Passt nicht zusammen(?)

    "Die Nebenkostenabrechnung müsste doch genau aufgeschlüsselt werden, oder? Nicht pauschal 200 €."
    - Richtig.

    "65 € pauschal Aufwandsentschädigung + ..."
    - Müsste begründet werden.

    "Kellerstrom müsste doch über einen Zähler laufen, oder darf man das pauschal für 5 Jahre schätzen?"
    - Da müsstet Ihr Euch schon einigen bzw. geeinigt haben.

    "Wie sollen wir darauf angemessen reagieren?"
    - Hier gibt's nur Meinungen bzw. Tipps, jedoch keine Rechtsberatung.

  • Eine Strukturierung könnte helfen:

    Kündigung zum ?
    Kosten KM bis zum ordentlichen Kündigungstermin ?
    Betriebskosten vorschüsse bis dahin?
    Kosten gesamt bei Übergabe zum Kündigungstermin

    Pauschale Kosten für VM für vorzeitiges Ende : ?

    Was lohnt sich für dich mehr?


  • wir haben unsere Wohnung gekündigt, alles prima.
    ...
    Von unserer Seite haben wir angeboten auch früher auszuziehen, wenn ein neuer (Ver)Mieter da ist und früher einziehen möchte.

    Hallo MarkusMilters,

    in deinem Beitrag passen leider einige Sachen überhaupt nicht zusammen...
    Das fängt schon bei der Überschrift an,
    eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
    Da gibt es nichts einvernehmliches.

    Du hast also gekündigt. Wann war dies genau und zu welchem Termin.
    Gibt es im MV einen vereinbarten Kündigungsausschluss?


    "Grundsätzlich bin ich bereit, Sie für die von Ihnen gekündigte Wohnung vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, der Keller ist nicht vermietet, so dass für September € 70 anfallen. Stromkosten nach Abnahme und Übergabe des Kellers bei Vertragsende kommen hinzu. […]

    Für nicht gemietete Räume ist ganz klar eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
    Jetzt wäre halt zu prüfen hast du den Keller vielleicht doch gemietet?
    Die Antwort darauf sollte in deinem MV zu finden sein.



    Ihre Kaution beträgt € […] + Zinsen, von der ich € 200 auf die Nebenkostenabrechung 2016 einbehalte sowie 65 € Aufwandsentschädigung für die Vertragsaufhebung und Kellerstrom […].2011 - 30.9.2016."


    - 70 € für Keller war nie im Mietvertrag aufgeführt, wir haben immer alles zusammen bezahlt, der Keller war inklusive.

    Also doch genutzt ohne ihn gemietet zu haben?



    - Die Nebenkostenabrechnung müsste doch genau aufgeschlüsselt werden, oder? Nicht pauschal 200 €.

    Richtig solange keine Pauschale vereinbart wurde.
    im Brief der VM habe ich kein Wort von Pauschal gefunden,
    oder werden uns wichtige Details vorenthalten?



    - 65 € pauschal Aufwandsentschädigung + Kellerstrom? Wir sind doch diejenigen, die früher ausziehen können, weil ein Nachmieter schon da ist. Und pauschal? Kellerstrom müsste doch über einen Zähler laufen, oder darf man das pauschal für 5 Jahre schätzen?

    Wenn du 5 Jahre "unrechtmäßig" einen Kellerraum nutzt,
    kannst du mit den 65€ eigentlich sehr zu frieden sein...


    - Unten schreibt sie 65 € für Kellerstrom, oben schreibt sie, das kommt noch mal für den Monat September hinzu.

    65€ für 5 Jahre Strom im Keller bis jetzt,
    und 70€ Miete für den Keller im September ist doch gar nicht so schwer zu verstehen.



    Wie sollen wir darauf angemessen reagieren?

    Aus ziehen unterschreiben zahlen und in Ruhe weiterleben...
    oder ganz anders ...


    VG Syker

  • Zitat

    Die Nebenkostenabrechnung müsste doch genau aufgeschlüsselt werden, oder? Nicht pauschal 200 €.

    Richtig, wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

    Da eine genau aufgeschlüsselte Abrechnung für das Jahr 2016, logischerweise, noch nicht möglich ist, möchte die Vermieterin für eine evtl. Nachzahlung 200 € von der Kaution einbehalten. Das darf sie.

    Ein Nachmieter ist schon da. Zu wann wurde denn ein Mietvertrag mit ihm abgeschlossen und zu wann habt Ihr gekündigt?

  • Der Keller war immer im Mietpreis enthalten.

    "Einvernehmlich", weil die Vermieterin ja auch hätte sagen können "ihr müsst bis zum 30.09. bleiben und zahlen".

    Wir haben ganz ordentlich 3 Monate vorher zum 30.09. gekündigt und der Vermieterin mitgeteilt, dass wir früher ausziehen können, wenn sie einen neuen Nachmieter hat. Ein Nachmieter möchte jetzt schon einziehen und für uns ist das OK. Daher finde ich "Aufwandsentschädigung für die Vertragsaufhebung" schon frech.

    Mein Kellerraum hat keinen eigenen Zähler, auch geht der nicht über meine Wohnung. Alle Keller laufen über einen gemeinsamen Zähler.

    Grüße

    Markus

  • Der Keller war immer im Mietpreis enthalten.

    Hallo MarkusMilters,

    Ok dann wäre das mit dem Strom sehr grenzwertig.
    Oft laufen Kellerräume über den Allgemeinstrom,
    sollten aber Stromfresser im Kellerraum betrieben worden sein,
    dann kann das durchaus rechtmäßig sein.



    "Einvernehmlich", weil die Vermieterin ja auch hätte sagen können "ihr müsst bis zum 30.09. bleiben und zahlen".

    Also haben wir es mit einer regulären Kündigung zum 30.09.
    und dem Angebot einen Aufhebungsvertrag abzuschließen zu tun.

    Das was im Aufhebungsvertrag vereinbart werden kann
    ist bei weitem nicht so umfassend reguliert wie bei Kündigungen.

    Vorsicht ist geboten da solche Aufhebungsverträge auch mündlich abgeschlossen werden können,
    oder evtl. sogar durch konkludentem Handeln erfolgen können.

    Jetzt kannst du Überlegen, ob du entweder die Bedingungen der VM akzeptierst,
    oder nächsten Monat nochmal Miete bezahlst.


    "Aufwandsentschädigung für die Vertragsaufhebung" schon frech.

    Als Bedingung für einen Aufhebungsvertrag durchaus gewöhnlich.
    Meist sind die Beträge noch einiges höher.

    VG Syker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!