Hallo, ich habe einen Abstellraum gesucht, und nun etwas gefunden, was ich über meinen Betrieb laufen lassen kann. Der Vermieter hat mir einen Standard-Mietvertrag für Gewerberäume fertiggemacht (RNK 598). Zum besseren Verständnis über die Konsequenzen meiner Unterschrift habe ich einige Fragen und ich würde mich über Antworten freuen:
Zu §2.1. Mein Mietvertrag ist befristet (2 Jahre) aber die Verlängerung ist mit 6 Monaten angegeben, was mir für einen Abstellraum hoch vorkommt. Ist nicht eher ein Quartal üblich? Dann ist auch die Kündigungsfirst mit 6 Monaten angegeben: „Es verlängert sich automatisch um sechs Monate, wenn eine der Parteien nicht spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.“ 6 Monate vor dem Ablauf? Ist auch das üblich? Nehmen wir an, der Vertrag beginnt am 1.1. Wenn ich dann am 10.1. kündige, läuft der Vertrag ein komplettes Jahr, oder? Ist der Vermieter hier fair zu mir? Was wären denn für mich gute Größen? 4/4? 3/3? Klar, dass der Vermieter es gerne länger hätte … Aber der Mietvertrag ist sowieso nur auf 2 Jahre befristet.
Zu § 3.7. Der Vermieter setzt beim Punkt Schönheitsreparaturen ein Häkchen. Das ist ja auch OK so weit, doch wundern mich beim Standvertrag die Scheiben: „Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.“ Wenn also jmd. böswillig die Scheibe einschlägt, muss ich das übernehmen, oder? Ist das üblich, dass dem Mieter so etwas aufgedrückt wird? Kann ich den Satzteil „und den Ersatz von Glasscheiben“ durchstreichen?
Zu § 3.8. Auch möchte der Vermieter, dass ich „kleine Instandsetzungen“ vornehme. Der Raum ist ein Rohbau ohne Ausbau, in dem ich Dinge unterstelle. Es gibt kein Wasser, Steckdosen, eine Lampe hängt da. Ist das wirklich meine Sache? Ich weiß nicht so recht, womit der Vermieter mir später kommt.
Zu dem Standardmietvertrag hat der Vermieter noch eine Seite angehängt in dem ergänzt wird: „Eine möglich Mietpreiserhöhung stimmt der Mieter hiermit zu. Die Mietpreiserhöhung darf die Inflationsrate des abgelaufenen Kalenderjahres nicht übersteigen. Erfolgte in den Vorjahren kein Inflationsausgleich, so kann der Vermieter die Inflationsraten der vergangenen Geschäftsjahre zusammen als Mietpreiserhöhung zum Anfang eines Kalenderjahres verlangen.“ Was ist dazu zu sagen? Mein Mietvertrag ist eh befristet auf 2 Jahre. Mein Gefühl sagt mir, dass der Vermieter im nächsten Jahr etwas draufsetzt. Wenn er das tut, dann maximal 2%, ist das richtig? Also bei 200 € wird er dann maximal 204 € fordern? Ist so eine Ergänzung üblich oder eher nicht?
Ist doch recht lang geworden die Nachricht, aber ohne richtig zu verstehen, was ich unterschreibe, möchte ich keinen Vertrag abschließen. Danke für Eure Hilfe.
Markus