Beiträge von MarkusMilters

    Der Keller war immer im Mietpreis enthalten.

    "Einvernehmlich", weil die Vermieterin ja auch hätte sagen können "ihr müsst bis zum 30.09. bleiben und zahlen".

    Wir haben ganz ordentlich 3 Monate vorher zum 30.09. gekündigt und der Vermieterin mitgeteilt, dass wir früher ausziehen können, wenn sie einen neuen Nachmieter hat. Ein Nachmieter möchte jetzt schon einziehen und für uns ist das OK. Daher finde ich "Aufwandsentschädigung für die Vertragsaufhebung" schon frech.

    Mein Kellerraum hat keinen eigenen Zähler, auch geht der nicht über meine Wohnung. Alle Keller laufen über einen gemeinsamen Zähler.

    Grüße

    Markus

    Hallo Rechtsexperten,

    wir haben unsere Wohnung gekündigt, alles prima. Von unserer Seite haben wir angeboten auch früher auszuziehen, wenn ein neuer Vermieter da ist und früher einziehen möchte. Der ist jetzt da und möchte in die Wohnung. Jetzt kommt die Überraschung im Brief von der Vermieterin:

    "Grundsätzlich bin ich bereit, Sie für die von Ihnen gekündigte Wohnung vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, der Keller ist nicht vermietet, so dass für September € 70 anfallen. Stromkosten nach Abnahme und Übergabe des Kellers bei Vertragsende kommen hinzu. […]
    Ihre Kaution beträgt € […] + Zinsen, von der ich € 200 auf die Nebenkostenabrechung 2016 einbehalte sowie 65 € Aufwandsentschädigung für die Vertragsaufhebung und Kellerstrom […].2011 - 30.9.2016."

    - 70 € für Keller war nie im Mietvertrag aufgeführt, wir haben immer alles zusammen bezahlt, der Keller war inklusive.
    - Die Nebenkostenabrechnung müsste doch genau aufgeschlüsselt werden, oder? Nicht pauschal 200 €.
    - 65 € pauschal Aufwandsentschädigung + Kellerstrom? Wir sind doch diejenigen, die früher ausziehen können, weil ein Nachmieter schon da ist. Und pauschal? Kellerstrom müsste doch über einen Zähler laufen, oder darf man das pauschal für 5 Jahre schätzen?
    - Unten schreibt sie 65 € für Kellerstrom, oben schreibt sie, das kommt noch mal für den Monat September hinzu.

    Das kommt mir alles dubios vor, die Zahlen willkürlich. Wie sollen wir darauf angemessen reagieren?

    Grüße

    Markus M.

    Hallo, ich habe einen Abstellraum gesucht, und nun etwas gefunden, was ich über meinen Betrieb laufen lassen kann. Der Vermieter hat mir einen Standard-Mietvertrag für Gewerberäume fertiggemacht (RNK 598). Zum besseren Verständnis über die Konsequenzen meiner Unterschrift habe ich einige Fragen und ich würde mich über Antworten freuen:

    Zu §2.1. Mein Mietvertrag ist befristet (2 Jahre) aber die Verlängerung ist mit 6 Monaten angegeben, was mir für einen Abstellraum hoch vorkommt. Ist nicht eher ein Quartal üblich? Dann ist auch die Kündigungsfirst mit 6 Monaten angegeben: „Es verlängert sich automatisch um sechs Monate, wenn eine der Parteien nicht spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.“ 6 Monate vor dem Ablauf? Ist auch das üblich? Nehmen wir an, der Vertrag beginnt am 1.1. Wenn ich dann am 10.1. kündige, läuft der Vertrag ein komplettes Jahr, oder? Ist der Vermieter hier fair zu mir? Was wären denn für mich gute Größen? 4/4? 3/3? Klar, dass der Vermieter es gerne länger hätte … Aber der Mietvertrag ist sowieso nur auf 2 Jahre befristet.

    Zu § 3.7. Der Vermieter setzt beim Punkt Schönheitsreparaturen ein Häkchen. Das ist ja auch OK so weit, doch wundern mich beim Standvertrag die Scheiben: „Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.“ Wenn also jmd. böswillig die Scheibe einschlägt, muss ich das übernehmen, oder? Ist das üblich, dass dem Mieter so etwas aufgedrückt wird? Kann ich den Satzteil „und den Ersatz von Glasscheiben“ durchstreichen?

    Zu § 3.8. Auch möchte der Vermieter, dass ich „kleine Instandsetzungen“ vornehme. Der Raum ist ein Rohbau ohne Ausbau, in dem ich Dinge unterstelle. Es gibt kein Wasser, Steckdosen, eine Lampe hängt da. Ist das wirklich meine Sache? Ich weiß nicht so recht, womit der Vermieter mir später kommt.

    Zu dem Standardmietvertrag hat der Vermieter noch eine Seite angehängt in dem ergänzt wird: „Eine möglich Mietpreiserhöhung stimmt der Mieter hiermit zu. Die Mietpreiserhöhung darf die Inflationsrate des abgelaufenen Kalenderjahres nicht übersteigen. Erfolgte in den Vorjahren kein Inflationsausgleich, so kann der Vermieter die Inflationsraten der vergangenen Geschäftsjahre zusammen als Mietpreiserhöhung zum Anfang eines Kalenderjahres verlangen.“ Was ist dazu zu sagen? Mein Mietvertrag ist eh befristet auf 2 Jahre. Mein Gefühl sagt mir, dass der Vermieter im nächsten Jahr etwas draufsetzt. Wenn er das tut, dann maximal 2%, ist das richtig? Also bei 200 € wird er dann maximal 204 € fordern? Ist so eine Ergänzung üblich oder eher nicht?

    Ist doch recht lang geworden die Nachricht, aber ohne richtig zu verstehen, was ich unterschreibe, möchte ich keinen Vertrag abschließen. Danke für Eure Hilfe.

    Markus

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