Hallo,
mir, meiner Frau und unserer 22 Monate alten Tochter wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt zum 31.08.2016.
Der Vermieter hatte dazu einen Rechtsanwalt bevollmächtigt.
Demnach sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte Bestandteil der Kündigung, u.a. - §573 Abs. 2 Ziffer 2 BGB (ordentliche Kündigung des Vermieters)
- §545 BGB (der Fortsetzung des Mietverhältnisses wird widersprochen)
- § 546a (Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
- Mandantin (Vermieterin) behält sich rechtliche Schritte bei nicht fristgerechter Rückgabe
Wir als Mieter haben keinen Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt (§574b BGB)
Wir haben jetzt ein Haus gekauft. Finanzierung steht. Notartermin ist nächste Woche.
Schlüsselübergabe und somit Einzugstermin ist für den 1.10 spätestens 15. Oktober angesetzt.
Jetzt können wir ja unmöglich für die 1,5 Monate irgendwohin hinziehen.
Deshalb wollen wir in der Wohnung bleiben und nicht zum 1.9. ausziehen.
Ich habe überlegt, dem Rechtsanwalt eine Nachricht zu schicken und ihm den Sachverhalt darzulegen.
Wie sollte ich dies formulieren ?
Der Rechtsanwalt könnte ja beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen.
Aber wenn er weiss, das ich in 4 bis 6 Wochen ausziehe, verzichtet er sicher darauf, oder ?
Vielen Dank für Hilfe !!