Beiträge von Nosch

    Benny: Wir wohnen seit 1.8. letzten Jahres dort. Die Kündigung erreichte uns fristgerecht durch einen Rechtsanwalt mit Vollmacht der Vermieterin. Eigenbedarfskündigung für die Enkelin welche noch bei den Eltern wohnt und angeblich ihren ersten eigenen Hausstand gründen möchte. Es gibt in dem Haus 3 Wohnungen. OG ca 95 qm, dort wohnt eine 45 jährige Frau mit ihrer 15 Jahre alten Tochter seit Oktober 2015. Im EG wohnt die Vermieterin alleine. Und wir im Keller seit August 2015 (Top ausgebaut, mit bodentiefen großen Schiebetüren und Fenstern). Haus ist Baujahr 2005. Laut RA ist unsere Wohnung optimal für die Enkelin: 2 Z/K/D/Bad, 85 qm. Die Oma könnte ihr laut RA eine günstige Miete anbieten, was aber für die Wohnung im OG nicht möglich wäre (zu groß, zu viele Zimmer). Die Wohnung im OG hat 1 Zimmer mit 10 qm mehr. Das stinkt doch zum Himmel !! Die Enkelin soll auch die jetzt 73 jährige Oma/Vermieterin bei allem unterstützen (obwohl die sehr rüstig ist; mäht selber den Rasen, pflegt, schneidet, pflanzt Blumen etc.).
    Wir wollen auch garnicht länger dort wohnen bleiben als unbedingt nötig. Die Vermieterin ist eine Hexe. Sie klopft die ganze Nacht auf den Fussboden, rollt Flaschen über die Fliesen, schreit, brüllt durchs ganze Haus, laut Polizei, die wir schon des öfteren gerufen hatten, war sie auch schon einmal in der Geschlossenen.
    Uns geht es nur um die Zeit bis zur Schlüsselübergabe für das gekaufte Haus.
    Ich werde die Verkäuferin unseres zukünftigen Hauses beim Notartermin am Freitag persönlich ansprechen und schildere ihr die prekäre Lage. Vielleicht vermietet sie uns das Haus ganz offiziell für einen obligatorischen Euro. Mal sehen.

    Vielen Dank "Anitari" für deine Antworten.

    Ja, wir sind ziemlich optimistisch. Wir wohnen in so einem 6000 Seelendorf und laut Aussage von Maklerin, Notar und Bank sollte das kein Problem sein mit 1.10. Die haben ja ihre Erfahrung mit Amtsgericht und Finanzamt und schon etliche solcher Geschäfte abgewickelt.

    Das Haus ist frei, die Eigentümerin schon ausgezogen.
    Wir hatten schon daran gedacht mit der Verkäuferin des Hauses einen Mietvertrag ab 1.9. zu machen.
    Aber das wäre laut Maklerin nicht möglich. Liegt wohl am Notar.

    Was meinst du mit "Sämtlichen Schaden der Ihrem Mandaten dadurch entsteht werden wir natürlich in voller Höhe übernehmen."
    Gem. § 546a Abs.1 BGB wäre ich dem Vermieter gegenüber für die Zeit ab der Beendigung des Mietverhältnisses bis zur Räumung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete und – falls diese höher ist- auch in Höhe der ortsübliche Vergleichsmiete verpflichtet.

    Hallo,

    mir, meiner Frau und unserer 22 Monate alten Tochter wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt zum 31.08.2016.
    Der Vermieter hatte dazu einen Rechtsanwalt bevollmächtigt.
    Demnach sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte Bestandteil der Kündigung, u.a. - §573 Abs. 2 Ziffer 2 BGB (ordentliche Kündigung des Vermieters)
    - §545 BGB (der Fortsetzung des Mietverhältnisses wird widersprochen)
    - § 546a (Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
    - Mandantin (Vermieterin) behält sich rechtliche Schritte bei nicht fristgerechter Rückgabe

    Wir als Mieter haben keinen Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt (§574b BGB)

    Wir haben jetzt ein Haus gekauft. Finanzierung steht. Notartermin ist nächste Woche.
    Schlüsselübergabe und somit Einzugstermin ist für den 1.10 spätestens 15. Oktober angesetzt.

    Jetzt können wir ja unmöglich für die 1,5 Monate irgendwohin hinziehen.
    Deshalb wollen wir in der Wohnung bleiben und nicht zum 1.9. ausziehen.

    Ich habe überlegt, dem Rechtsanwalt eine Nachricht zu schicken und ihm den Sachverhalt darzulegen.
    Wie sollte ich dies formulieren ?
    Der Rechtsanwalt könnte ja beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen.
    Aber wenn er weiss, das ich in 4 bis 6 Wochen ausziehe, verzichtet er sicher darauf, oder ?

    Vielen Dank für Hilfe !!

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