Gartenumlage drastisch gestiegen

  • Hallo liebe Mitglieder,
    ich bin seit 2011 Mieterin einer Dachgeschoss-Wohnung in einem 5-Parteien-Haus.

    Als ich die Nebenkostenabrechnung für 2015 am 15.6.16 bekam,war ich sehr geschockt.Das sich die Wasserpreise erhöht hatten,war mir bekannt,aber das die Gartenumlage um 348% anstieg,damit habe ich nicht gerechnet.

    In den ersten beiden Jahren zahlte ich jährlich 42,13 Euro,die zwei nächsten Jahre 73,60 Euro und jetzt für 2015 sollen es 256,66 Euro sein.
    Der Garten ist nicht nutzbar,es sind Sträucher und Kriechpflanzen und ein kleines Stück Rasen,der Rest ist Parkplatz und Treppe.Es handelt sich um 2 Mietshäuser,wo die Grundstücke ohne Trennung ineinander übergehen.

    In den Vorjahren hat die Vermieterin mit einem jungen Mädchen das Unkraut beseitigt,usw. und 2015 war eine Gartenbaufirma da,die Gras gemäht,Sträucher beschnitten und Unkraut beseitigt hat.

    Mir ist natürlich bewusst,dass eine Firma mehr kostet,aber

    1....muss eine solche Erhöhung nicht vorher schriftlich angekündigt werden?

    In der Abrechnung ist der Preis für die Gartenumlage mit 1283,29 Euro angegeben,was dann durch 5 Parteien geteilt wurde.Da die Firma aber die gesamte Fläche von beiden Häusern bearbeitet hat,würde es sich demnach um Kosten in Höhe von über 2500.-Euro handeln,was mir für diese Arbeit definitiv zu hoch erscheint.

    2....ist die Vermieterin nicht verpflichtet,auf die Wirtschaftlichkeit zu achten? (das sind die Kosten für die Arbeit einmal im Jahr,es wird sonst das Jahr über nichts gemacht).

    Ich habe mich mit den anderen Mietparteien in Verbindung gesetzt,die aber eine 2.Abrechnung von 2014 bekommen haben und somit auch die Kosten von 2014.Im Nebenhaus sind noch keine Abrechnungen angekommen,also kann ich auch nicht vergleichen.

    Ich habe der Vermieterin am 11.7.16 folgenden Brief geschrieben (ich hoffe,das Foto kommt an):

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    Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.

    Kann mir hier jemand helfen und schreiben,wie ich weiter verfahren soll?
    Mit der Vermieterin ist leider nicht vernünftig und sachlich zu reden,aber ich möchte in dieser Wohnung bleiben,weil ich sie gerade noch mit meinem Gehalt finanzieren kann.

    Vielen Dank schonmal im Voraus

  • Von weitem schwer zu beurteilen, was da angemessen ist. Am Ende des Tages wird eine Firma wohl die Std. irgend etwas zwischen 25-40€/netto nehmen müssen um überhaupt zu existieren. Und wenn man das aufs Jahr umrechnet, kommen eben solche Summen recht schnell bei raus. Mit der Beachtung der Wirtschaftlichkeit hast du natürlich recht, das bedeute aber nicht das nur ausländische Schwarzarzarbeiter den Rasen mähnen dürfen, weil es so schön wirtschaftlich ist.
    Kannst ja erst mal die Rechnungen der Firma einsehen, und dir dann ein Meinung bilden? Das der Preis wohl kaum mit dem zu vergleichen ist, als wenn es der Vermieter selber macht, ist aber wohl schon vorher klar. Aber wie kann man sich das überhaupt vorstellen? Bei euch wird nur ein mal im Jahr gemäht?

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (9. August 2016 um 11:00)

  • Hier noch meine Abrechnungen für 2014 und 2015:

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    und der beiliegende Brief der Vermieterin(wobei mir gerade erst aufgefallen ist,dass sie sich dort auf die falsche Abrechnung bezieht,nämlich 2014.

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  • Ja,genauso kann man sich das vorstellen:Einmal im Jahr wird gemäht und den Rest des Jahres herrscht Urwald.

    Ich erwarte in keinsterweise Schwarzarbeiter,aber man sollte doch auch nicht die erste,beste und teuerste Firma nehmen,weil es der Mieter ja sowieso zahlt,oder?

    Letzte Woche war eine andere Gartenbaufirma da,die diese Arbeit jetzt macht.Es ist eine kleine bekannte Firma mit annehmbaren Preisen,die man auch letztes Jahr hätte nehmen können.

    Bis 2014 habe ich mich mit einem anderen Mieter beim Rasenmähen abgewechselt,aber nach seinem Auszug stand ich allein da.Ich kann aber auch nicht einsehen,dass ich kostenfrei für alle Mietparteien mähe.Aber da das Mähen der Firma nur einmal im Jahr stattfindet,kann das den Preis nicht ausmachen.Zumal es sich nur um folgendes Stück handelt:

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    So sieht es bis auf einmaliges Mähen im Sommer das ganze Jahr aus.

    Ich hatte in meinem Brief um eine Kopie der detaillierten Rechnung gebeten,habe aber weder diese noch irgendeine Antwort bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Wunschtraum (9. August 2016 um 11:19)

  • Hier noch meine Abrechnungen für 2014 und 2015:
    und der beiliegende Brief der Vermieterin(wobei mir gerade erst aufgefallen ist,dass sie sich dort auf die falsche Abrechnung bezieht,nämlich 2014.


    Das glaube ich nicht, ich denke, dass das ein Tippfehler ist, denn im weiteren Verlauf wird das Datum von diesem Jahr genannt und da ist die Abrechnung von 2014 längst verfristet.

  • Hallo Wunschtraum,

    nicht kirre machen lassen.

    Der Passus im Schreiben das die BK-Abrechnung als genehmigt gilt wenn keine Einwände innerhalb der 14 Tage kommen,
    ist mal ganz hübsch nichtig und braucht nicht beachtet zu werden.

    Für dich gilt als M du kannst innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwände geltend machen.
    Gut das du die Nachzahlung unter Vorbehalt geleistet hast.

    Auf eine Rechnungskopie hast du allerdings nur in Ausnahmefällen Anspruch,
    du darfst aber vom VM die Einsichtnahme in die Unterlagen fordern.

    Wie schon geschrieben könnte durchaus die genannte Gesamtsumme bei den Gartenarbeiten hinkommen.
    Aber auch die Wirtschaftlichkeit muss gegeben sein, dies können wir aber vom PC schlecht beurteilen.

    VG Syker

    edit:
    Ich würde nochmal schriftlich eine neue Abrechnung mit den korrekten VS anfordern,
    und auch vorher keine erhöhte Vorauszahlung leisten.

    Einmal editiert, zuletzt von Syker (9. August 2016 um 11:42) aus folgendem Grund: edit hinzugefügt

  • Ja,genauso kann man sich das vorstellen:Einmal im Jahr wird gemäht und den Rest des Jahres herrscht Urwald.

    Ich erwarte in keinsterweise Schwarzarbeiter,aber man sollte doch auch nicht die erste,beste und teuerste Firma nehmen,weil es der Mieter ja sowieso zahlt,oder?

    Letzte Woche war eine andere Gartenbaufirma da,die diese Arbeit jetzt macht.Es ist eine kleine bekannte Firma mit annehmbaren Preisen,die man auch letztes Jahr hätte nehmen können.

    Bis 2014 habe ich mich mit einem anderen Mieter beim Rasenmähen abgewechselt,aber nach seinem Auszug stand ich allein da.Ich kann aber auch nicht einsehen,dass ich kostenfrei für alle Mietparteien mähe.Aber da das Mähen der Firma nur einmal im Jahr stattfindet,kann das den Preis nicht ausmachen.Zumal es sich nur um folgendes Stück handelt:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    So sieht es bis auf einmaliges Mähen im Sommer das ganze Jahr aus.

    Ich hatte in meinem Brief um eine Kopie der detaillierten Rechnung gebeten,habe aber weder diese noch irgendeine Antwort bekommen.


    Tja, wenn du mich fragst, würde es dann Sinn machen, wenn eine Firma regelmässig den Garten macht. Ob das billiger wird, kann ich dir nicht sagen. Andererseits war es dann ja dafür die anderen Jahre reichlich billig?
    Alles in allem eine schöne Gemengelage wo man sich prima drüber streiten kann. Ob sich das bei der Summe um die es dann wohl am Ender gehen wird, lohnt, denke ich eher nicht, zumal wie du schreibst, das ja nun eine ander Firma macht.

  • Hallo Syker,
    die erhöhten Vorauszahlungen zahle ich bereits seit 1.7. per Dauerauftrag.Ich möchte keinen Kündigungsgrund geben.

    Ich hatte die Vermieterin um eine Kopie gebeten,da es mir sehr unangenehm ist,bei ihr Einsicht in die Rechnung zu nehmen.Aber da werd ich wohl nicht drumherum kommen.

    Darf ich jemand mitnehmen zur Einsichtnahme und ist Fotografieren der Rechnung erlaubt?Ich habe zu wenig Kenntnis,um das vor Ort auf Richtigkeit prüfen zu können.

    Das ich 12 Monate Zeit habe für einen Widerspruch,war mir schon bekannt.Ich habe aber nicht widersprochen sondern einen (in meinen Augen) freundlichen Brief geschrieben,da ich keine Mieterhöhung heraufbeschwören möchte.
    Ich zahle ja auch,wie man auf den Abrechnungen sehen kann,2%Ausfallwagnis,obwohl meine Wohnung freigestellt ist.Für die anderen Wohnungen in diesem Haus braucht man den Wohnberechtigungsschein.

    Also sollte ich jetzt schriftlich eine neue Abrechnung und Einsichtnahme in die Gartenumlagerechnung fordern?

    VG Wunschtraum

  • Hallo AJ1900,
    es war die Jahre vorher so billig,weil wir selber das Gras (von Rasen kann man nicht sprechen) gemäht haben und die Vermieterin einmal im Jahr ein bisschen Unkraut entfernt hat.

  • Hallo AJ1900,
    es war die Jahre vorher so billig,weil wir selber das Gras (von Rasen kann man nicht sprechen) gemäht haben und die Vermieterin einmal im Jahr ein bisschen Unkraut entfernt hat.


    Ja, ist doch OK. Nur das muß ja nicht auch ewig so bleiben. Dudurch das das selber gemacht wurde, hab ihr bislang eben Geld gespart. Solche Gartenpflege gehört aber nun mal regulär zu den Nebenkosten und ist normalerweise auch umlagefähig. Ergo wird man sich mit einer Summe XY abfinden müssen, und die wird eben höher liegen bei einer Firma, als wenn man selbst Hand anlegt. Eine Firma für so etwas zu beauftragen ist ebenso eine Normalität.
    Bleibt am Ende nur sich über die Kosten von zwei verschiedenen Firmen zu zanken. Ein weites Feld und wahrscheinlich nicht besonders ergiebig, wenigstens nicht finanziell, meine Meinung, zumal das Thema da ja wohl schon durch ist, und nun eine andere Firma übernommen hat?

  • Ich hatte die Vermieterin um eine Kopie gebeten,da es mir sehr unangenehm ist,bei ihr Einsicht in die Rechnung zu nehmen.Aber da werd ich wohl nicht drumherum kommen.

    Kopien kannst du eigentlich nur Verlangen wenn die Räumlichkeiten der VM
    für dich nur sehr schwer zu erreichen sind (z.B. aufgrund der Entfernung)



    Darf ich jemand mitnehmen zur Einsichtnahme und ist Fotografieren der Rechnung erlaubt?Ich habe zu wenig Kenntnis,um das vor Ort auf Richtigkeit prüfen zu können.

    Das liegt ein bisschen an der VM.
    Durchsetzten könntest du nur das dich ein Steuerberater oder Rechtsanwalt begleitet.



    Das ich 12 Monate Zeit habe für einen Widerspruch,war mir schon bekannt.Ich habe aber nicht widersprochen sondern einen (in meinen Augen) freundlichen Brief geschrieben,da ich keine Mieterhöhung heraufbeschwören möchte.

    Für einen Widerspruch ist ja auch noch massig Zeit.
    Den Zusammenhang mit der Mieterhöhung versteh ich jetzt nicht...



    Ich zahle ja auch,wie man auf den Abrechnungen sehen kann,2%Ausfallwagnis,obwohl meine Wohnung freigestellt ist.Für die anderen Wohnungen in diesem Haus braucht man den Wohnberechtigungsschein.

    Damit kenne ich mich nicht aus, ist das überhaupt zulässig?



    Also sollte ich jetzt schriftlich eine neue Abrechnung und Einsichtnahme in die Gartenumlagerechnung fordern?

    Ich würde das jedenfalls so machen.
    Du kannst vorher nochmal überlegen,
    ob du durch den falschen VS evtl. Vorteile hast,
    aber das glaube ich bald nicht.
    Du hast ja anfangs geschrieben das du im DG wohnst,
    da gibt es meistens Dachschrägen sodass die Wohnfläche gegenüber identischen Wohnungen ohne Dachschräge geringer ausfällt.


    VG Syker

  • Hallo AJ1900,
    es war die Jahre vorher so billig,weil wir selber das Gras (von Rasen kann man nicht sprechen) gemäht haben und die Vermieterin einmal im Jahr ein bisschen Unkraut entfernt hat.

    Die billigere Variante wäre allerdings, ihr würdet weiterhin das Gras mähen und einmal im Jahr ein bisschen Unkraut entfernen. Ihr könnt die Arbeitszeit berechnen und auf alle Mieter umlegen. Wie wär's?

  • 1. Da gibt es ein Urteil des Amtsgerichts in München:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/be…ren_006184.html

    http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/B…ografieren.html

    Das hier hab ich auch noch gefunden:

    "Belege einsehen oder Kopien anfordern: So funktioniert´s


    Möchte der Mieter die Belege einsehen, muss zunächst ein Termin mit dem Vermieter bzw. der von ihm beauftragten Person vereinbart werden. Das kann telefonisch geschehen oder notfalls schriftlich unter Fristsetzung von 14 Tagen. Zum Termin darf der Mieter fachkundige Hilfe mitnehmen (LG Berlin, Urteil vom 28.09.2006, Az.: 67 S 225/06).

    Zur Belegprüfung hat der Mieter ausreichend Zeit (2,5 Stunden, so Amtsgericht (AG) München, Urteil vom 07.07.2006, Az.: 453 C 26483/05) und darf die Belege sogar fotografieren (AG München, Urteil vom 21.09.2009, Az.: 412 C 34593/08). Muss der Termin etwa wegen der Bürozeiten unterbrochen werden, ist er anderweitig fortzusetzen.

    Die Belege selbst müssen geordnet sein. Der Mieter braucht sich also keine Ordner mit der Maßgabe in die Hand drücken zu lassen, er solle sich aus den darin befindlichen Unterlagen die Belege heraussuchen (LG Duisburg, Urteil vom 16.10.2001, Az.: 13 S 208/01).

    Um Kopien anzufordern, sollte der Mieter den Vermieter unter Fristsetzung anschreiben. Dabei sollte der Mieter auch die Gründe für die Anforderung schildern und dem Vermieter die Kostenerstattung für die Kopien anbieten."

    Kann ich mich auf solche Urteile berufen?

    2. Ausfallwagnis muss man nur für eine preisgebundene Wohnung bezahlen,meine ist aber frei.Zulässig ist das eigentlich nicht,aber ich zahle,weil ich Angst habe,dass meine Miete sonst erhöht wird.Preisgebundene Wohnungen sind günstiger als freie.

    3. Ich habe mit den richtigen VS schon nachgerechnet,hab ca.50.-Euro zuviel bezahlt.Wohnfläche Haus gesamt und auch meine Wohnung sind in der Abrechnung angegeben.

    Sollte ich der Vermieterin eine Frist für die Einsichtnahme und Neuberechnung setzten?

    Da ich ja unter Vorbehalt schon gezahlt habe: was ist,wenn ich etwas zurückbekäme,die VM aber nicht zurücküberweist?Könnte ich das gegebenenfalls von der nächsten Abrechnung,also nächstes Jahr abziehen oder wäre es dann schon verjährt?

    VG Wunschtraum

  • Hallo Wunschtraum,
    die VMn hat Dir Einsicht in die Rechnungsunterlagen zu gewähren, ansonsten würde ich diese Posten vorerst nicht zu zahlen, oder bestenfalls u.V.
    Sie ist ferner an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, egal ob freie oder öfftl. geförderte Wohnung. Halte uns bitte weiterhin informiert.
    PS: Erst jetzt gelesen; Deinem Beitrag #13 stimme ich zu.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. August 2016 um 14:47)

  • Hallo Banane,
    ja,das wäre ganz in meinem Sinne,aber da macht die VM aufgrund ihrer Erfahrungen warscheinlich nicht mit.In diesen Häusern (sozialer Wohnungsbau) wechseln die Mieter sehr oft,leider.Wer sich eventuell heute dafür bereit erklärt,ist morgen schon nicht mehr da.Beständige Mieter sind nur ich und noch eine ältere Dame.

  • Hallo Berny,
    die gesamte Rechnung habe ich schon unter Vorbehalt gezahlt.
    Das Wirtschaftlichkeitsgebot macht mir Kopfzerbrechen.Was für den einen wirtschaftlich ist,ist für den anderen überteuert.Ist reine Auslegungssache,oder?
    Welche Mittel hab ich denn zur Verfügung,wenn sie sich zu meinen Brief nicht nicht äußert?
    VG Wunschtraum

  • Hallo Berny,
    die gesamte Rechnung habe ich schon unter Vorbehalt gezahlt.
    Das Wirtschaftlichkeitsgebot macht mir Kopfzerbrechen.Was für den einen wirtschaftlich ist,ist für den anderen überteuert.Ist reine Auslegungssache,oder?
    Welche Mittel hab ich denn zur Verfügung,wenn sie sich zu meinen Brief nicht nicht äußert?
    VG Wunschtraum


    Anwaltliche Beratung, Auskunftsklage, Miete-Enbehaltung (Vorsicht!)...?

  • Hab keine Rechtschutzversicherung,Anwalt kann ich mir nicht leisten.Hab nicht umsonst Angst,dass die Miete erhöht werden könnte.


    Mach dir doch erst mal klar worauf du eigentlich hinaus willst? Geht es tatsächlich um die Rechnung der Firma, oder geht es darum das du zukünftig den Garten lieber selber machen willst, weil es weniger kostet? Bei Punkt eins kann man sich bestimmt drüber streiten, was auch wieder Geld kostet, bei Punkt zwei wäre ich schon skeptischer.

  • Hallo Banane,
    ja,das wäre ganz in meinem Sinne,aber da macht die VM aufgrund ihrer Erfahrungen warscheinlich nicht mit.In diesen Häusern (sozialer Wohnungsbau) wechseln die Mieter sehr oft,leider.Wer sich eventuell heute dafür bereit erklärt,ist morgen schon nicht mehr da.Beständige Mieter sind nur ich und noch eine ältere Dame.

    Mit finanziellen Gütern bist Du -so scheint es- nicht gesegnet. Geh' doch diesem Stress aus dem Weg indem du diese Arbeiten selbst erledigst. Du kannst/darst die Arbeiten berechnen und auf alle anderen M.umlegen. Deine Vermieterin kann es Dir nicht grundsätzlich verwehren. Was steht dazu eigentlich im MV? Gartenarbeit kann auch Spass machen..:o

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