Ok,danke,dass mit der Unterschrift hab ich verstanden.
Aber ich weiß nicht,wie so eine Rechnung auszusehen hat,wenn ich Einsicht nehme.
Wenn da die Adresse,wo die Arbeit stattgefunden hat,nicht angegeben werden muss,könnte das ja auch eine Rechnung für den Garten des VM sein.
Beiträge von Wunschtraum
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Wie hat denn nun eine Korrekte Rechnung auszusehen?
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Vielen Dank,
das Foto von der VM schenk ich mir.
Wenn die Adresse nicht ersichtlich sein muss,woran erkenn ich dann,ob die ausgeführten Arbeiten nur in unserer Umlage stattfanden oder vielleicht zusätzlich noch bei der VM zuhause?Wenn die Rechnung wie folgt aussieht:
Adresse VM
Datum
"Garten bearbeitet 2500.-Euro"
Firmenstempelwie kann ich da überhaupt was prüfen?
Die Art des Überbringens durch einen Boten hört sich gut an.Worauf sollte er unterschreiben?Auf dem Original,dem Umschlag oder der Kopie?
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Hallo Berny,
das steht im MV:
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. also liege ich doch richtig mit den qm?
Ist ein Einwurfeinschreiben der sicherste Weg?
Dürfte die Rechnung auch zusammengefasst,also "Gras gemäht,Sträucher beschnitten.......xxxxEuro",oder muss sie detailliert sein?
Da ich ja vor Ort nicht wirklich auf Richtigkeit prüfen kann,sondern Hilfe brauche,nochmal meine Frage zum Fotografieren:
Kann ich mich,wenn die Vermieterin dieses verweigert,auf ein solches Urteilhttps://www.anwalt.de/rechtstipps/be…ren_006184.html
berufen oder ist das nur für München gültig?
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Das Reden mit der VM habe ich schon öfter versucht,gestaltet sich leider sehr schwierig.Sie reagiert ja auch nicht auf meinen Brief.
Ich werde jetzt nochmal schreiben und um Einsicht in die Gartenumlage-Rechnung bitten.
Da ich aber nicht so sehr viel Ahnung habe,wie eine solche Rechnung auszusehen hat,könnt ihr mir vielleicht helfen?
Muss die Adresse von dem bearbeiteten Grundstück ersichtlich sein?
Muss detailliert aufgeführt sein,was gemacht wurde,also Gras gemäht,Sträucher beschnitten,usw.?
Stundenlohn?
Da es sich ja um zwei 5-Parteien-Häuser handelt,müssen die Kosten durch alle 10 Parteien (nach qm) geteilt werden? -
Hallo AJ1900,
ich zweifle doch die Umlage der Gartenkosten garnicht an.Nur wurde diese um 348% von 73.- auf 256.-Euro (mein Anteil) erhöht ohne Erläuterung."Erhöhung der Nebenkosten um mehr als 10%
Erhöhen sich die Nebenkosten um mehr als 10% im Vergleich zum Vorjahr, ist der Vermieter gehalten, die Kostensteigerungen detailliert darzulegen. Unterlässt er das, verstößt er ebenfalls gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit (KG Berlin, Urteil v. 12.01.06, 12 U 216/04)." https://www.mietrecht.de/nebenkosten/nebenkostenabrechnung/Du beziehst dich auf das Foto,als stamme es aus der Zeit ohne Gartenfirma.Es ist aber aktuell,obwohl eine Firma schon im 2.Jahr arbeitet.Ich hatte damit lediglich auf meine Pflicht aus dem MV hingewiesen,wo ich verpflichtet bin,meinen Stellplatz sauber zu halten.Da die VM mir aber keinen festen Stellplatz zuweisen möchte,müsste ich für alle anderen Mieter die Plätze mitreinigen,wenn ich meiner Aufgabe nachgehen möchte.
Mir ist aufgefallen,dass du oft sehr bissig schreibst:
"Mit der Beachtung der Wirtschaftlichkeit hast du natürlich recht, das bedeute aber nicht das nur ausländische Schwarzarzarbeiter den Rasen mähnen dürfen, weil es so schön wirtschaftlich ist."
"Meiner Meinung kannst du maximal erreichen das du bei der nächsten möglichen Mieterhöhung wohlwollend bedacht wirst."
Das ist nicht sehr hilfreich!
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Ja Banane,
dass Gartenarbeit Spaß macht,weiß ich aus Erfahrung.Mach ich auch gerne.
Mit einem Einkommen von 840.-Euro komme ich geradeso zurecht."Deine Vermieterin kann es Dir nicht grundsätzlich verwehren"
Ich glaube nicht,dass sie damit einverstanden wäre,denn sie hat jetzt für alle ihre Häuser die neue Gartenfirma beauftragt.
Das steht im MV:
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Folgendes sind die Stellplätze,von denen im MV die Rede ist (wobei aber kein Mieter einen festen Platz zugewiesen bekommt.Jeder parkt,wo frei ist.Wie soll ich da meinen Stellplatz reinigen,wenn ich keinen festen habe?)
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. -
Hab keine Rechtschutzversicherung,Anwalt kann ich mir nicht leisten.Hab nicht umsonst Angst,dass die Miete erhöht werden könnte.
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Hallo Berny,
die gesamte Rechnung habe ich schon unter Vorbehalt gezahlt.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot macht mir Kopfzerbrechen.Was für den einen wirtschaftlich ist,ist für den anderen überteuert.Ist reine Auslegungssache,oder?
Welche Mittel hab ich denn zur Verfügung,wenn sie sich zu meinen Brief nicht nicht äußert?
VG Wunschtraum -
Hallo Banane,
ja,das wäre ganz in meinem Sinne,aber da macht die VM aufgrund ihrer Erfahrungen warscheinlich nicht mit.In diesen Häusern (sozialer Wohnungsbau) wechseln die Mieter sehr oft,leider.Wer sich eventuell heute dafür bereit erklärt,ist morgen schon nicht mehr da.Beständige Mieter sind nur ich und noch eine ältere Dame. -
1. Da gibt es ein Urteil des Amtsgerichts in München:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/be…ren_006184.html
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/B…ografieren.html
Das hier hab ich auch noch gefunden:
"Belege einsehen oder Kopien anfordern: So funktioniert´s
Möchte der Mieter die Belege einsehen, muss zunächst ein Termin mit dem Vermieter bzw. der von ihm beauftragten Person vereinbart werden. Das kann telefonisch geschehen oder notfalls schriftlich unter Fristsetzung von 14 Tagen. Zum Termin darf der Mieter fachkundige Hilfe mitnehmen (LG Berlin, Urteil vom 28.09.2006, Az.: 67 S 225/06).
Zur Belegprüfung hat der Mieter ausreichend Zeit (2,5 Stunden, so Amtsgericht (AG) München, Urteil vom 07.07.2006, Az.: 453 C 26483/05) und darf die Belege sogar fotografieren (AG München, Urteil vom 21.09.2009, Az.: 412 C 34593/08). Muss der Termin etwa wegen der Bürozeiten unterbrochen werden, ist er anderweitig fortzusetzen.
Die Belege selbst müssen geordnet sein. Der Mieter braucht sich also keine Ordner mit der Maßgabe in die Hand drücken zu lassen, er solle sich aus den darin befindlichen Unterlagen die Belege heraussuchen (LG Duisburg, Urteil vom 16.10.2001, Az.: 13 S 208/01).
Um Kopien anzufordern, sollte der Mieter den Vermieter unter Fristsetzung anschreiben. Dabei sollte der Mieter auch die Gründe für die Anforderung schildern und dem Vermieter die Kostenerstattung für die Kopien anbieten."
Kann ich mich auf solche Urteile berufen?
2. Ausfallwagnis muss man nur für eine preisgebundene Wohnung bezahlen,meine ist aber frei.Zulässig ist das eigentlich nicht,aber ich zahle,weil ich Angst habe,dass meine Miete sonst erhöht wird.Preisgebundene Wohnungen sind günstiger als freie.
3. Ich habe mit den richtigen VS schon nachgerechnet,hab ca.50.-Euro zuviel bezahlt.Wohnfläche Haus gesamt und auch meine Wohnung sind in der Abrechnung angegeben.
Sollte ich der Vermieterin eine Frist für die Einsichtnahme und Neuberechnung setzten?
Da ich ja unter Vorbehalt schon gezahlt habe: was ist,wenn ich etwas zurückbekäme,die VM aber nicht zurücküberweist?Könnte ich das gegebenenfalls von der nächsten Abrechnung,also nächstes Jahr abziehen oder wäre es dann schon verjährt?
VG Wunschtraum
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Hallo AJ1900,
es war die Jahre vorher so billig,weil wir selber das Gras (von Rasen kann man nicht sprechen) gemäht haben und die Vermieterin einmal im Jahr ein bisschen Unkraut entfernt hat. -
Hallo Syker,
die erhöhten Vorauszahlungen zahle ich bereits seit 1.7. per Dauerauftrag.Ich möchte keinen Kündigungsgrund geben.Ich hatte die Vermieterin um eine Kopie gebeten,da es mir sehr unangenehm ist,bei ihr Einsicht in die Rechnung zu nehmen.Aber da werd ich wohl nicht drumherum kommen.
Darf ich jemand mitnehmen zur Einsichtnahme und ist Fotografieren der Rechnung erlaubt?Ich habe zu wenig Kenntnis,um das vor Ort auf Richtigkeit prüfen zu können.
Das ich 12 Monate Zeit habe für einen Widerspruch,war mir schon bekannt.Ich habe aber nicht widersprochen sondern einen (in meinen Augen) freundlichen Brief geschrieben,da ich keine Mieterhöhung heraufbeschwören möchte.
Ich zahle ja auch,wie man auf den Abrechnungen sehen kann,2%Ausfallwagnis,obwohl meine Wohnung freigestellt ist.Für die anderen Wohnungen in diesem Haus braucht man den Wohnberechtigungsschein.Also sollte ich jetzt schriftlich eine neue Abrechnung und Einsichtnahme in die Gartenumlagerechnung fordern?
VG Wunschtraum
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Ja,genauso kann man sich das vorstellen:Einmal im Jahr wird gemäht und den Rest des Jahres herrscht Urwald.
Ich erwarte in keinsterweise Schwarzarbeiter,aber man sollte doch auch nicht die erste,beste und teuerste Firma nehmen,weil es der Mieter ja sowieso zahlt,oder?
Letzte Woche war eine andere Gartenbaufirma da,die diese Arbeit jetzt macht.Es ist eine kleine bekannte Firma mit annehmbaren Preisen,die man auch letztes Jahr hätte nehmen können.
Bis 2014 habe ich mich mit einem anderen Mieter beim Rasenmähen abgewechselt,aber nach seinem Auszug stand ich allein da.Ich kann aber auch nicht einsehen,dass ich kostenfrei für alle Mietparteien mähe.Aber da das Mähen der Firma nur einmal im Jahr stattfindet,kann das den Preis nicht ausmachen.Zumal es sich nur um folgendes Stück handelt:
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So sieht es bis auf einmaliges Mähen im Sommer das ganze Jahr aus.Ich hatte in meinem Brief um eine Kopie der detaillierten Rechnung gebeten,habe aber weder diese noch irgendeine Antwort bekommen.
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Hier noch meine Abrechnungen für 2014 und 2015:
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. und der beiliegende Brief der Vermieterin(wobei mir gerade erst aufgefallen ist,dass sie sich dort auf die falsche Abrechnung bezieht,nämlich 2014.
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. -
Hallo liebe Mitglieder,
ich bin seit 2011 Mieterin einer Dachgeschoss-Wohnung in einem 5-Parteien-Haus.Als ich die Nebenkostenabrechnung für 2015 am 15.6.16 bekam,war ich sehr geschockt.Das sich die Wasserpreise erhöht hatten,war mir bekannt,aber das die Gartenumlage um 348% anstieg,damit habe ich nicht gerechnet.
In den ersten beiden Jahren zahlte ich jährlich 42,13 Euro,die zwei nächsten Jahre 73,60 Euro und jetzt für 2015 sollen es 256,66 Euro sein.
Der Garten ist nicht nutzbar,es sind Sträucher und Kriechpflanzen und ein kleines Stück Rasen,der Rest ist Parkplatz und Treppe.Es handelt sich um 2 Mietshäuser,wo die Grundstücke ohne Trennung ineinander übergehen.In den Vorjahren hat die Vermieterin mit einem jungen Mädchen das Unkraut beseitigt,usw. und 2015 war eine Gartenbaufirma da,die Gras gemäht,Sträucher beschnitten und Unkraut beseitigt hat.
Mir ist natürlich bewusst,dass eine Firma mehr kostet,aber
1....muss eine solche Erhöhung nicht vorher schriftlich angekündigt werden?
In der Abrechnung ist der Preis für die Gartenumlage mit 1283,29 Euro angegeben,was dann durch 5 Parteien geteilt wurde.Da die Firma aber die gesamte Fläche von beiden Häusern bearbeitet hat,würde es sich demnach um Kosten in Höhe von über 2500.-Euro handeln,was mir für diese Arbeit definitiv zu hoch erscheint.
2....ist die Vermieterin nicht verpflichtet,auf die Wirtschaftlichkeit zu achten? (das sind die Kosten für die Arbeit einmal im Jahr,es wird sonst das Jahr über nichts gemacht).
Ich habe mich mit den anderen Mietparteien in Verbindung gesetzt,die aber eine 2.Abrechnung von 2014 bekommen haben und somit auch die Kosten von 2014.Im Nebenhaus sind noch keine Abrechnungen angekommen,also kann ich auch nicht vergleichen.
Ich habe der Vermieterin am 11.7.16 folgenden Brief geschrieben (ich hoffe,das Foto kommt an):
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.
Kann mir hier jemand helfen und schreiben,wie ich weiter verfahren soll?
Mit der Vermieterin ist leider nicht vernünftig und sachlich zu reden,aber ich möchte in dieser Wohnung bleiben,weil ich sie gerade noch mit meinem Gehalt finanzieren kann.Vielen Dank schonmal im Voraus
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