Habe ich richtig gekündigt?

  • Hallo,

    ich bin mir nicht ganz sicher ob ich als Mieter richtig gekündigt habe. Ich möchte zum 31.10.2016 kündigen und habe die schriftliche, von mir unterschriebene Kündigung zusammen mit einem Zeugen am 22.07.2016 in den Briefkasten des Vermieters geworfen. Der Zeuge hat die Kündigung gelesen und eine Kopie mit Datum und Uhrzeit unterschrieben.

    Im Mietvertrag steht: "Die Kündigung erfolgt fristgemäß zum 1. des Monats, schriftlich. Kündigungsfrist beiderseits -3- Monate." Hätte ich also zum 01.11.2016 und nicht zum 31.10.2016 kündigen müssen?

    Zudem stimmt die Adresse des Vermieters, die er im Mietvertrag angegeben hat, mit meiner Adresse überein (also das gleiche Haus). Der Vermieter wohnt aber nicht im selben Haus, ich weiß gar nicht wo er wohnt.
    Ich habe also die Kündigung in den Briefkasten der Adresse die im Mietvertrag steht geworfen. Oder müsste ich herausfinden wo der Vermieter tatsächlich wohnt und dort die Kündigung einwerfen?

    Der Vermieter ignoriert jetzt meine Kündigung. Er holt mehrmals die Woche seine Briefe ab, aber meine Kündigung hat er nie mitgenommen und sie liegt immer noch im Briefkasten. Auch meine Emails beantwortet er nicht.

    Habe ich richtig gekündigt und mache mir umsonst Sorgen?

    Vielen Dank!

  • § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Ob der Vermieter diese Kündigung annimmt oder nicht, ist sein Problem.
    Ich denke auch, Sie habn alles richtig gemacht.

  • pippo:

    "Im Mietvertrag steht: "Die Kündigung erfolgt fristgemäß zum 1. des Monats, schriftlich. Kündigungsfrist beiderseits -3- Monate." Hätte ich also zum 01.11.2016 und nicht zum 31.10.2016 kündigen müssen?"
    - Beides wäre richtig gewesen. Tipp: Wenn man "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigt, genügt das bereits. Eine Datumsangabe ist dabei nicht erforderlich.

    "Ich habe also die Kündigung in den Briefkasten der Adresse die im Mietvertrag steht geworfen."
    - Und der BK war mit des VM's Namen beschriftet? Dann wohl OK.
    Tipp. Aufpassen!!! Der hat sicherlich etwas Negatives im Sinn. Biete ihm rechtzeitig eine Vorabnahme der Mietsache an und melde Dich bei Bedarf wieder hier.

  • pippo:

    "Im Mietvertrag steht: "Die Kündigung erfolgt fristgemäß zum 1. des Monats, schriftlich. Kündigungsfrist beiderseits -3- Monate." Hätte ich also zum 01.11.2016 und nicht zum 31.10.2016 kündigen müssen?"
    - Beides wäre richtig gewesen. Tipp: Wenn man "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigt, genügt das bereits. Eine Datumsangabe ist dabei nicht erforderlich.

    "Ich habe also die Kündigung in den Briefkasten der Adresse die im Mietvertrag steht geworfen."
    - Und der BK war mit des VM's Namen beschriftet? Dann wohl OK.
    Tipp. Aufpassen!!! Der hat sicherlich etwas Negatives im Sinn. Biete ihm rechtzeitig eine Vorabnahme der Mietsache an und melde Dich bei Bedarf wieder hier.

    Hallo Berny,

    ja der Briefkasten ist mit seinem Namen beschriftet. Meine Nachbarin hat mir schon gesagt, dass er sehr schwierig ist und es mit ihm schon mehrmals Probleme gegeben hat.

    Gestern hat er alle seine Briefe abgeholt, aber meinen nicht. Dann habe ich Ihm gestern eine Email geschickt, ob er meinen Brief gesehen hat und ob wir schon einen Termin für die Schlüsselübergabe vereinbaren können. Gerade jetzt hat er geantwortet, dass er nicht im Ort sei, und deshalb nichts abholen kann. Zudem sagt er, dass ich es mit einem Einwurfeinschreiben schicken muss und alles was ich bis jetzt gemacht habe nicht gültig ist.

    Da liegt er ja falsch? Was soll ich Ihm antworten?

    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von pippo (5. August 2016 um 07:18)

  • Zitat

    Gestern hat er alle seine Briefe abgeholt, aber meinen nicht.

    Woher weißt Du welche Post der Vermieter aus Briefkasten nimmt und welche nicht?

    Zitat

    Zudem sagt er, dass ich es mit einem Einwurfeinschreiben schicken muss und alles was ich bis jetzt gemacht habe nicht gültig ist.

    Lass Dir keinen Bären aufbinden. Selbst wenn Du die Kündigung per Brieftaube geschickt hättest wäre sie wirksam.

    Mal davon abgesehen, könnte man das als Bestätigung werten das Deine Kündigung angekommen ist. Ob und wann der Vermieter sie aus dem Briefkasten nimmt und liest oder nicht ist völlig wurscht.

    Zitat

    Was soll ich Ihm antworten?

    Gar nichts.

  • Woher weißt Du welche Post der Vermieter aus Briefkasten nimmt und welche nicht?


    Lass Dir keinen Bären aufbinden. Selbst wenn Du die Kündigung per Brieftaube geschickt hättest wäre sie wirksam.

    Mal davon abgesehen, könnte man das als Bestätigung werten das Deine Kündigung angekommen ist. Ob und wann der Vermieter sie aus dem Briefkasten nimmt und liest oder nicht ist völlig wurscht.


    Gar nichts.

    Da unsere Briefe alle in den selben Briefkasten geworfen werden.

  • Was meinst du damit?

    Das theoretisch einer deiner Nachbarn den Brief entnommen haben könnte,
    und die Kündigung somit nicht in den Machtbereich des VM gelangt sein könnte.

    Die Zustellung wäre plötzlich nicht mehr beweisbar.
    Und da kommt es drauf an,
    du musst im Fall der Fälle zweifelsfrei beweisen können,
    dass der VM die Kündigung erhalten hat.

    Grundsätzlich war dein Vorgehen aber schon recht gut.
    Zumal eine Zustellung mit jeglichen Arten von Einschreiben nur den Zugang eines Umschalgs beweisen würde.
    allerdings auch hier wieder nicht an euren Briefkasten mit Einwurf, das ist noch nicht im Machtbereich des VM.

    VG Syker

  • Das theoretisch einer deiner Nachbarn den Brief entnommen haben könnte,
    und die Kündigung somit nicht in den Machtbereich des VM gelangt sein könnte.

    Die Zustellung wäre plötzlich nicht mehr beweisbar.
    Und da kommt es drauf an,
    du musst im Fall der Fälle zweifelsfrei beweisen können,
    dass der VM die Kündigung erhalten hat.

    Grundsätzlich war dein Vorgehen aber schon recht gut.
    Zumal eine Zustellung mit jeglichen Arten von Einschreiben nur den Zugang eines Umschalgs beweisen würde.
    allerdings auch hier wieder nicht an euren Briefkasten mit Einwurf, das ist noch nicht im Machtbereich des VM.

    VG Syker

    Hallo Syker,

    was könnte ich machen um zu beweisen, dass es in den Machtbereich des VM gelangt ist? Ich bin leider nur mehr bis Sonntag um 11:00 hier, fahre dann bis zum 10.10.2016 nach Hause (Italien, bin Student in München).

    VG

  • Was genau hat dir der VM in der eMail geantwortet?

    Hallo Herr [Mein Name],

    ich kann zur Zeit nix abholen, da ich nicht in München da bin.
    Lesen Sie die letzte Mail, da habe ich Ihnen Ausdrücklich geschrieben, Sie sollen Ihre Kündigung per Einwurfeinschreiben abschicken !!
    Alles was Sie bis jetzt gemacht haben ist null und nichtig.
    Nächster Kündigungstermin ist zum 01.09.2016

    Viele Grüße
    [Sein Name]

  • Auch von mir: Ach du Schei..benkleister. Das hättest Du gleich schreiben sollen, es verändert die Situation zu Deinen Ungunsten.
    Was meinst Du was Dein VM nun sagen wird? Denk mal nach.

  • Auch von mir: Ach du Schei..benkleister. Das hättest Du gleich schreiben sollen, es verändert die Situation zu Deinen Ungunsten.
    Was meinst Du was Dein VM nun sagen wird? Denk mal nach.

    Ja ist mir jetzt klar. Aber was kann ich jetzt machen? Kann ich irgendwie meine Nachbarn mit einbeziehen?

    Und wie er sagt, die Kündigung mit Einwurfeinschreiben schicken, bringt doch auch nichts. Da kann er immer das gleiche sagen...

  • Ja ist mir jetzt klar. Aber was kann ich jetzt machen? Kann ich irgendwie meine Nachbarn mit einbeziehen?

    Und wie er sagt, die Kündigung mit Einwurfeinschreiben schicken, bringt doch auch nichts. Da kann er immer das gleiche sagen...

    Da hilft nur noch den Vermieter abpassen und ihm die Kündigung, offen ohne Umschlag und mit einem Zeugen, in die Hand drücken.

    Problem dabei, die Kündigung ist jetzt erst zum 30.11. möglich.

    Besteht die Möglichkeit die Kündigung unter seiner Wohnungstür durch zu schieben?

    Allerletzte Ausweg, die Kündigung persönlich von einem Gerichtsvollzieher übergeben lassen.

  • Entweder will dich dein Vermieter vera*schen, oder er hat nicht mehr alle Latten im Zaun. Deine Kündigung, die du mit einem Zeugen in den Briefkasten geworfen hast ist genau so beweiskräftig, wie ein Einwurfeinschreiben. Genau betrachtet sogar um einiges mehr. Beim Einwurfeinschreiben bestätigt der Briefträger mit seiner Unterschrift, dass er den Brief eingeworfen hat. Mehr ist da nicht.

    Dein Depp von Vermieter vermisst wohl den Aufkleber "Einschreiben" der an der Post aufgeklebt wird und meint, dass er im Recht ist, weil du gegen seine Anweisung verstoßen hast. Das ist natürlich Blödsinn, deine Kündigung ist gültig und du musst auch nichts mehr unternehmen. Dein Kündigungstermin 31.10 ist korrekt, der Termin 01.11. ist Quatsch, den Laut BGB kündigt man stets zum Monatsende, nicht zum Monatsanfang. Aber wie ich schon schrieb, deinem Vermieter fehlen ein paar Latten an wichtiger Stelle.

  • Da hilft nur noch den Vermieter abpassen und ihm die Kündigung, offen ohne Umschlag und mit einem Zeugen, in die Hand drücken.

    Problem dabei, die Kündigung ist jetzt erst zum 30.11. möglich.

    Besteht die Möglichkeit die Kündigung unter seiner Wohnungstür durch zu schieben?

    Allerletzte Ausweg, die Kündigung persönlich von einem Gerichtsvollzieher übergeben lassen.

    Meine Nachbarin weiß vielleicht wo er wohnt und arbeitet. Ich hoffe er lügt und ist nicht im Urlaub, dann könnte ich die Kündigung direkt zu Ihm bringen. Falls er doch im Urlaub ist, soll ich die Kündigung unter seine Tür in meinem Haus oder unter seine Tür im Haus in dem er tatsächlich wohnt schieben?

  • So lautet jetzt meine Kündigung:

    Geht das so in Ordnung?

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