Beiträge von pippo

    Das ist doch Quatsch mit Soße sich über den Briefkasten auszulassen. Wenn ein Vermieter in einem Mietvertrag eine Adresse angibt und es in dem Haus einen Briefkasten mit seinem Namen gibt, dann interessiert die Frage ob Gemeinschaftsbriefkasten oder nicht überhaupt nicht. Übrige Post, die an ihn gerichtet ist, landet doch auch in dem Briefkasten.

    Der TE sollte sich besser mit dem § 549 Abs.2 Nr.2 BGB befassen und prüfen, ob sein möbliertes Zimmer unter dieser verkürzten Frist fällt. Verkürzte Frist bedeutet bis zum 15. d. Monats zum Monatsende.

    http://www.mietrecht.org/kuendigung/moe…endigungsfrist/

    Ganz vereinzelt gibt es auch noch in Altbauten Haustüren mit Schlitz und einer Klappe davor für die Post des Hauses. Da muss man sich doch auch keine Gedanken über den Machtbereich des Empfängers machen, oder?

    Ich glaube nicht, da der VM den Wohnraum nicht auch selbst bewohnt.

    Das ist doch Quatsch mit Soße sich über den Briefkasten auszulassen. Wenn ein Vermieter in einem Mietvertrag eine Adresse angibt und es in dem Haus einen Briefkasten mit seinem Namen gibt, dann interessiert die Frage ob Gemeinschaftsbriefkasten oder nicht überhaupt nicht. Übrige Post, die an ihn gerichtet ist, landet doch auch in dem Briefkasten.

    Der TE sollte sich besser mit dem § 549 Abs.2 Nr.2 BGB befassen und prüfen, ob sein möbliertes Zimmer unter dieser verkürzten Frist fällt. Verkürzte Frist bedeutet bis zum 15. d. Monats zum Monatsende.

    http://www.mietrecht.org/kuendigung/moe…endigungsfrist/

    Ganz vereinzelt gibt es auch noch in Altbauten Haustüren mit Schlitz und einer Klappe davor für die Post des Hauses. Da muss man sich doch auch keine Gedanken über den Machtbereich des Empfängers machen, oder?

    Ja also der Briefkasten ist eigentlich nur ein Schlitz an der Hauswand und die Briefe fallen dann auf der anderen Seite auf den Boden. Dort ist an der Wand eine Art Alluminiumbox angebracht mit einer Klappe am Boden, die macht man auf und dort liegen dann die Briefe.

    Habe gerade ein OLG-Urteil gefunden, welches meine These (zumindest teilweise) widerlegt.
    http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/defaul…l#docid:3938499

    Allerdings möchte ich explizit dazu anmerken,
    dass in diesem Fall hier beide Parteien den selben Briefkasten nutzen.
    Im Urteil der Gemeinschaftsbriefkasten aber nur von einer der beteiligten Parteien.

    VG Syker

    Könntest du das Urteil kurz für mich zusammenfassen? Klingt recht kompliziert für mich. Wäre nett, danke!

    Achso und sind da auch Räumlichkeiten die nur der VM nutzt / nutzen kann?

    Es gibt eine Tür im Erdgeschoss die geschlossen ist, bin mir nicht sicher ob es eine Wohnung des VMs ist. Ein Zimmer der anderen Personen ist es auf jeden Fall nicht. Zudem gibt es noch mehrere Türen im Keller, die immer geschlossen sind.

    Hallo zusammen,
    Hallo Pippo,

    Leute was geht denn hier ab...
    Also wie Berny schon geschrieben hat ist hier ein verbindlicher Rat nicht möglich.

    Der TE hat an sich schon sehr gut gehandelt,
    aber ein Gemeinschaftsbriefkasten kann nicht als Machtbereich des VM gewertet werden.
    Diese Info kam leider ein bisschen spät.

    Auch die eMails des VM beweisen m.E. keineswegs das eine Kündigung beim VM eingegangen ist,
    sondern allenfalls das sich der M beim VM über den Eingang einer Kündigung erkundigt.

    Was mich jetzt mal noch interessieren würde, in was für einer Wohnung der TE wohnt.
    Das klingt für mich doch schon etwas nach einer WG.
    Also pippo beschreibe mal bitte was genau du gemietet hast,
    und wie das von den anderen M abgetrennt ist.


    VG Syker

    Also ich habe ein Einzelzimmer mit Küche gemietet, im Haus gibt es 2 Gemeinschaftsbäder. Zudem wohnen im Haus noch zwei weitere Personen die wiederum ein Einzelzimmer mit Küche haben und die mit mir die Bäder teilen.

    Nö, weil diese Kündigung unnötig ist, denn du hast doch schon gekündigt. Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, muss sie auch nicht wiederholt oder bestätigt werden. Du musst nur nachweisen, dass sie deinen Vermieter errreicht hat. Und das kannst du a.) mit dem Zeugen und b.) durch die Reaktion deines Vermieters.

    Wenn du noch 1 Monat länger dort wohnen möchtest, dann ist das okay. Und du musst auch nicht auf die Spielchen deines Vermieters eingehen, dass eine Kündigung per Einwurfeinschreiben verschickt werden muss, wenn es andere Möglichkeiten gibt. Demnächst verlangt der Vermieter, dass Post an ihn nur auf hellrosa Büttenpapier geschrieben werden darf. Das ist der gleiche Quatsch wie das Einwurfeinschreiben. Denn dieser Brief landet genau in dem gleichen Briefkasten, wie alle andere Post zusammen mit dem Schreiben, dass du unter Zeugen eingeworfen hast.

    Hallo Mainschwimmer,

    der VM hat mir jetzt diese Email geschickt:

    Sein Bruder hat also die Post abgeholt, aber meinen Brief hat er liegen lassen.
    Kann ich mir also sicher sein, dass er nicht durch kommt mit sowas wie: "Ich habe den Brief nie erhalten, jemand hat diesen genommen/gestohlen aus dem gemeinsamen Briefkasten..."?

    So lautet jetzt meine Kündigung:

    Geht das so in Ordnung?

    Da hilft nur noch den Vermieter abpassen und ihm die Kündigung, offen ohne Umschlag und mit einem Zeugen, in die Hand drücken.

    Problem dabei, die Kündigung ist jetzt erst zum 30.11. möglich.

    Besteht die Möglichkeit die Kündigung unter seiner Wohnungstür durch zu schieben?

    Allerletzte Ausweg, die Kündigung persönlich von einem Gerichtsvollzieher übergeben lassen.

    Meine Nachbarin weiß vielleicht wo er wohnt und arbeitet. Ich hoffe er lügt und ist nicht im Urlaub, dann könnte ich die Kündigung direkt zu Ihm bringen. Falls er doch im Urlaub ist, soll ich die Kündigung unter seine Tür in meinem Haus oder unter seine Tür im Haus in dem er tatsächlich wohnt schieben?

    Auch von mir: Ach du Schei..benkleister. Das hättest Du gleich schreiben sollen, es verändert die Situation zu Deinen Ungunsten.
    Was meinst Du was Dein VM nun sagen wird? Denk mal nach.

    Ja ist mir jetzt klar. Aber was kann ich jetzt machen? Kann ich irgendwie meine Nachbarn mit einbeziehen?

    Und wie er sagt, die Kündigung mit Einwurfeinschreiben schicken, bringt doch auch nichts. Da kann er immer das gleiche sagen...

    Was genau hat dir der VM in der eMail geantwortet?

    Hallo Herr [Mein Name],

    ich kann zur Zeit nix abholen, da ich nicht in München da bin.
    Lesen Sie die letzte Mail, da habe ich Ihnen Ausdrücklich geschrieben, Sie sollen Ihre Kündigung per Einwurfeinschreiben abschicken !!
    Alles was Sie bis jetzt gemacht haben ist null und nichtig.
    Nächster Kündigungstermin ist zum 01.09.2016

    Viele Grüße
    [Sein Name]

    Das theoretisch einer deiner Nachbarn den Brief entnommen haben könnte,
    und die Kündigung somit nicht in den Machtbereich des VM gelangt sein könnte.

    Die Zustellung wäre plötzlich nicht mehr beweisbar.
    Und da kommt es drauf an,
    du musst im Fall der Fälle zweifelsfrei beweisen können,
    dass der VM die Kündigung erhalten hat.

    Grundsätzlich war dein Vorgehen aber schon recht gut.
    Zumal eine Zustellung mit jeglichen Arten von Einschreiben nur den Zugang eines Umschalgs beweisen würde.
    allerdings auch hier wieder nicht an euren Briefkasten mit Einwurf, das ist noch nicht im Machtbereich des VM.

    VG Syker

    Hallo Syker,

    was könnte ich machen um zu beweisen, dass es in den Machtbereich des VM gelangt ist? Ich bin leider nur mehr bis Sonntag um 11:00 hier, fahre dann bis zum 10.10.2016 nach Hause (Italien, bin Student in München).

    VG

    Woher weißt Du welche Post der Vermieter aus Briefkasten nimmt und welche nicht?


    Lass Dir keinen Bären aufbinden. Selbst wenn Du die Kündigung per Brieftaube geschickt hättest wäre sie wirksam.

    Mal davon abgesehen, könnte man das als Bestätigung werten das Deine Kündigung angekommen ist. Ob und wann der Vermieter sie aus dem Briefkasten nimmt und liest oder nicht ist völlig wurscht.


    Gar nichts.

    Da unsere Briefe alle in den selben Briefkasten geworfen werden.

    pippo:

    "Im Mietvertrag steht: "Die Kündigung erfolgt fristgemäß zum 1. des Monats, schriftlich. Kündigungsfrist beiderseits -3- Monate." Hätte ich also zum 01.11.2016 und nicht zum 31.10.2016 kündigen müssen?"
    - Beides wäre richtig gewesen. Tipp: Wenn man "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigt, genügt das bereits. Eine Datumsangabe ist dabei nicht erforderlich.

    "Ich habe also die Kündigung in den Briefkasten der Adresse die im Mietvertrag steht geworfen."
    - Und der BK war mit des VM's Namen beschriftet? Dann wohl OK.
    Tipp. Aufpassen!!! Der hat sicherlich etwas Negatives im Sinn. Biete ihm rechtzeitig eine Vorabnahme der Mietsache an und melde Dich bei Bedarf wieder hier.

    Hallo Berny,

    ja der Briefkasten ist mit seinem Namen beschriftet. Meine Nachbarin hat mir schon gesagt, dass er sehr schwierig ist und es mit ihm schon mehrmals Probleme gegeben hat.

    Gestern hat er alle seine Briefe abgeholt, aber meinen nicht. Dann habe ich Ihm gestern eine Email geschickt, ob er meinen Brief gesehen hat und ob wir schon einen Termin für die Schlüsselübergabe vereinbaren können. Gerade jetzt hat er geantwortet, dass er nicht im Ort sei, und deshalb nichts abholen kann. Zudem sagt er, dass ich es mit einem Einwurfeinschreiben schicken muss und alles was ich bis jetzt gemacht habe nicht gültig ist.

    Da liegt er ja falsch? Was soll ich Ihm antworten?

    Danke

    Hallo,

    ich bin mir nicht ganz sicher ob ich als Mieter richtig gekündigt habe. Ich möchte zum 31.10.2016 kündigen und habe die schriftliche, von mir unterschriebene Kündigung zusammen mit einem Zeugen am 22.07.2016 in den Briefkasten des Vermieters geworfen. Der Zeuge hat die Kündigung gelesen und eine Kopie mit Datum und Uhrzeit unterschrieben.

    Im Mietvertrag steht: "Die Kündigung erfolgt fristgemäß zum 1. des Monats, schriftlich. Kündigungsfrist beiderseits -3- Monate." Hätte ich also zum 01.11.2016 und nicht zum 31.10.2016 kündigen müssen?

    Zudem stimmt die Adresse des Vermieters, die er im Mietvertrag angegeben hat, mit meiner Adresse überein (also das gleiche Haus). Der Vermieter wohnt aber nicht im selben Haus, ich weiß gar nicht wo er wohnt.
    Ich habe also die Kündigung in den Briefkasten der Adresse die im Mietvertrag steht geworfen. Oder müsste ich herausfinden wo der Vermieter tatsächlich wohnt und dort die Kündigung einwerfen?

    Der Vermieter ignoriert jetzt meine Kündigung. Er holt mehrmals die Woche seine Briefe ab, aber meine Kündigung hat er nie mitgenommen und sie liegt immer noch im Briefkasten. Auch meine Emails beantwortet er nicht.

    Habe ich richtig gekündigt und mache mir umsonst Sorgen?

    Vielen Dank!

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