Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit April letzten Jahres in einer Wohnung und werde zum November diesen Jahres wieder ausziehen. Bis dahin habe ich ca. 1,5 Jahre in der Wohnung zur Miete gewohnt. Die Wohnung war frisch gestrichen bis auf das Bad. Jetzt meine Frage: Ich habe einen Standardmietvertrag mit den üblichen allgemeinen Fristen, nach denen die einzelnen Räume gestrichen werden sollen. Ich frage mich, ob ich überhaupt irgendwas streichen muss, da ich ja nur 1,5 Jahre in der Wohnung gewohnt haben werde. Was sagt Ihr denn dazu? Der Vermieter ist eine Firma, die sehr korrekt ist, allerdings auch schon dsa eine oder andere mal nicht gerade zu Gunsten der Mieter, sprich ich fühle mich nicht unbedingt moralisch verpflichtet, nur zu streichen, um der Fairness halber. Dies habe ich in der VErgangenheit immer gerne gemacht, auch weil ich immer sehr nette und faire Vermieter hatte. Nur gerade bei einer solch kurzen Mietdauer würde mich mal der gesetzliche Rahmen interessieren. Ich hoffe, ihr könnt mir eine Antwort geben. Ich habe schon öfters mal gelesen, man müsse in so einem Fall nicht streichen, aber so richtig eindeutig war es nie.
Vielen Dank und viele Grüße,
GANS