Renovierungsklausel/Schönheitsreparaturen

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit April letzten Jahres in einer Wohnung und werde zum November diesen Jahres wieder ausziehen. Bis dahin habe ich ca. 1,5 Jahre in der Wohnung zur Miete gewohnt. Die Wohnung war frisch gestrichen bis auf das Bad. Jetzt meine Frage: Ich habe einen Standardmietvertrag mit den üblichen allgemeinen Fristen, nach denen die einzelnen Räume gestrichen werden sollen. Ich frage mich, ob ich überhaupt irgendwas streichen muss, da ich ja nur 1,5 Jahre in der Wohnung gewohnt haben werde. Was sagt Ihr denn dazu? Der Vermieter ist eine Firma, die sehr korrekt ist, allerdings auch schon dsa eine oder andere mal nicht gerade zu Gunsten der Mieter, sprich ich fühle mich nicht unbedingt moralisch verpflichtet, nur zu streichen, um der Fairness halber. Dies habe ich in der VErgangenheit immer gerne gemacht, auch weil ich immer sehr nette und faire Vermieter hatte. Nur gerade bei einer solch kurzen Mietdauer würde mich mal der gesetzliche Rahmen interessieren. Ich hoffe, ihr könnt mir eine Antwort geben. Ich habe schon öfters mal gelesen, man müsse in so einem Fall nicht streichen, aber so richtig eindeutig war es nie.

    Vielen Dank und viele Grüße,

    GANS

  • Wenn keine übermäßigen Abnutzungserscheinungen, z. B. große Fettflecke an den Küchenwänden, bestehen und Du Wände nicht papageibunt gestrichen hast, mußt Du die Wohnung nur besenrein zurück geben.

  • Danke anitari. Hab jetzt mal die Hausverwaltung gesprochen und die haben sich alles angesehen. Sie hatten mich gebeten zwei Zimmer zu übernehmen, also flächenmäßig 3/8 der Wohnungsfläche, den Rest würden sie dann machen. Die Wände sind an sich in ganz ordentlichen Zustand. Hier und da ein kleiner Fleck im Wohnzimmer an einer kleinen Stelle mit stiften angemalt von Kinder und hier und da ein Fleck, weil man mal dran gekommen ist. Was würdet ihr sagen, ist der Deal in Ordnung? Das wäre halt recht unbürokratisch, trotzdem denke ich fahr ich laut Mietrecht auf diese Weise nicht so gut, da eigentlich nach 1,5 Jahren ja offiziell noch nichts fällig wäre.


    Bin gespannt auf eure Meinung.

    Gruss Gans

  • Durch Kinder bemalte Wände hat der Mieter zu renovieren, und zwar fachmännisch. Das würde bedeuten den ganzen Raum zu streichen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein fleckenweises Darübermalen nur ansatzweise fachmännisch aussieht. Bekanntlich gibt es kaum Wandfarben die 100%ig gleich wären, man wird stets den Ansatz einer anderen Farbe sehen.
    Dies hat auch nichts mit der Mietzeit zu tun. Selbst bei kürzerer Mietzeit als 1,5 Jahren müßte in diesem Fall das Zimmer renoviert werden. Meine Meinung.

  • Durch Kinder bemalte Wände hat der Mieter zu renovieren, und zwar fachmännisch. Das würde bedeuten den ganzen Raum zu streichen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein fleckenweises Darübermalen nur ansatzweise fachmännisch aussieht. Bekanntlich gibt es kaum Wandfarben die 100%ig gleich wären, man wird stets den Ansatz einer anderen Farbe sehen.
    Dies hat auch nichts mit der Mietzeit zu tun. Selbst bei kürzerer Mietzeit als 1,5 Jahren müßte in diesem Fall das Zimmer renoviert werden. Meine Meinung.


    Auch meine Meinung. Von weiss gibt es ca. 600 RAL-Farbtöne...
    Und manche Leute schaffen es, innerhalb von anderthalb Jahren eine Wohnung quasi unbenutzbar zu machen...

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