Übergaberenovierung: reicht Tapeten entfernen oder muss man neu tapezieren/streichen?

  • Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

    ich habe eine Frage zur Übergabe meiner 1-Zimmer/40-qm-Wohnung die ich bei der xxxxxxx gemietet habe und die ich zum 31.05.2017 gekündigt habe. Ich habe 14 Jahre in der Wohnung gelebt und das Zimmer alle paar Jahre neu gestrichen, Bad und Küche aber länger nicht. Im Zimmer ist 1 Wand nur halb tapeziert, hinterm Schrank habe ich freigelassen, es war nicht mehr genügend von der Design-Tapete da.

    Meine Frage: reicht es für die Übergabe rein rechtlich aus, die Tapeten von einer Malereifirma fachgerecht von den Wänden entfernen zu lassen, oder bin ich verpflichtet, neue Tapeten anbringen und streichen zu lassen? Nur entfernen lassen ist natürlich deutlich billiger. Ich möchte an dieser Stelle natürlich nicht wissen wie die Vonovia das sieht, sondern wie die gesetzliche Lage ist.

    Viele Grüße,
    padawan

  • Was genau steht denn im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Mietende zurückzugeben ist?

    Bei einem 14 Jahre alten Vertrag kann ich mit gut vorstellen das da einiges unwirksam ist.

  • Ja, Mist, ich kann den nicht finden. Ich hab mir schon einen Wolf gesucht. Das Übergabeprotokoll von vor 14 Jahren hab ich gut abgeheftet und sofort gefunden, aber nicht den Mietvertrag.:( ich weiß, sowas sollte man gut aufbewahren. Ich hatte leider zwischendurch Phasen wo ich echt nicht zurechnungsfähig war und in einer solchen muss ich den verbüdelt haben.

  • Wie ich das eben schreibe, schnackelt´s bei mir und ich wusste wo ich nachschauen muss - da isser - drüber reden hilft einfach ungemein!

    Da steht:

    Nr. 4: Übergabe der Mietsache

    (1)Der Zustand der Mietsache im Zeitpunkt der Übergabe wird in der Wohnungsbeschreibung und der Übergabeverhandlung niedergelegt.

    Eine Wohnungsbeschreibung gibt es aber nicht und in der "Übergabeverhandlung" steht nichts über die Tapeten, nur dass Bad und Küche gekachelt sind ist da festgehalten. Dann folgt unter

    Nr. 5: Erhaltung der Mietsache:

    (2) Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen

    Das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken und den INnenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von Innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre.

    Die Schönheitsreparaturen sind regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:

    In allen Nassräumen (Küche, Bad, Dusche und Toilette) alle 3 Jahre
    dabei sind die Innenanstriche der Fenster (nor Holzfenster) sowie die Anstriche der Türen, Holzfußleisten, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle 4 Jahre durchzuführen

    in allen sonstigen Räumen alle 5 Jahre

  • Zitat

    Die Schönheitsreparaturen sind regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: ...

    Das sind aus meiner Sicht starre Fristen. Die wurden schon vor langem für unwirksam erklärt.

  • Danke für dein Feedback. Ich halte das auch für starre Fristen. Aber heißt dass denn dann dass ich überhaupt nichts machen muss und die Wände so übergeben kann wie sie sind?

  • Aber heißt dass denn dann dass ich überhaupt nichts machen muss und die Wände so übergeben kann wie sie sind?


    Nur zur Hälfte tapezierte Wände wird der Vermieter als Beschädigung der Mietsache interpretieren. Du solltest also für ein gleichmäßig Bild sorgen, wenn du nicht die geballte Kraft der Firmenanwälte von Deutschlands größtem Vermieter spüren willst.

    Die Vonovia hat doch Außendienstmitarbeiter. Lass dir von einem erklären, was du bis zum Auszug machen sollst/musst.

  • Die Vonovia hat doch Außendienstmitarbeiter. Lass dir von einem erklären, was du bis zum Auszug machen sollst/musst.

    Ja, mit genau solch einem Außendienstmitarbeiter habe ich Ende der Woche einen Termin. Und es geht mir halt drum zu wissen wass der tatsächlich verlangen darf.

  • Ja, mit genau solch einem Außendienstmitarbeiter habe ich Ende der Woche einen Termin. Und es geht mir halt drum zu wissen wass der tatsächlich verlangen darf.


    ... und dazu wirst Du 2 Blatt DIN A 4 und Kopierpapier dazwischen legen und Ihr beide unterschreibt dann.
    Was war dann mit der Designtapete?

  • Wie meinst du, was damit war? Der Außendienstmitarbeiter lässt mich bei der Vorabnahme doch sicher nicht alle Schränke abrücken um dahinterzuschauen. Und bis zur Endabnahme hab ich die Wand natürlich neu tapeziert - oder aber nur die Tapete komplett abgerissen... was auf meine ursprüngliche Fragestellung zurückführt :)

  • Hallo,

    auch wenn deine Renovierungsklausel ansich ungültig ist, wirst du mit einem nur teilweise tapezierten Raum nicht durchkommen. Das gleiche gilt für ein Zimmer, in dem die Tapete frisch von der Wand gerissen wurde.

    Ich an deiner Stelle würde die Tapete dran lassen und den gesamten Raum weiß streichen (wenn die Tapete es zulässt).

    Gruß
    H H

  • Der Termin mit dem Vonovia-Mitarbeiter verlief sehr entspannt. Ich muss die Wand an der das Stück Tapete fehlt neu tapezieren und streichen und einen weiteren Raum streichen und das war´s. Der Herr war sehr freundlich und wohlwollend. Hatte ich ganz anders erwartet. Ich hatte schon wesentlich pingeligere Vermieter.

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