Kaution einbehalten nach Auszug

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Mieterkaution. Wir haben nämlich seit dem Auszug 01.10.2015 Probleme den Rest unserer Kaution zu erhalten. Es geht um 400 Euro. Zunächst wollte der Vermieter uns die Kaution Bar mitbringen bei der Wohnungsabnahme. Das tat dieser nicht. Alle Reperaturkosten sind gedeckt. Es ginge lediglich um unsere Nebenkostenabrechnung. Seit einigen Monaten ist unser alter Vermieter nicht mehr zu erreichen. Die Abrechnungen für das Jahr 2015 sind eigentlich nach meinem Stand längst erledigt und rausgeschickt.
    Wie lang darf der Vermieter das Geld zurückhalten?
    Was für rechtliche Schritte könnten wir unternehmen?

    Die Wohnung wurde anstandslos und sauber ohne Mängel übergeben. 400/1200 Euro wurde von Vermieter behalten. Im Jahr 2014 hatten wir eine Rückzahlung von 300 Euro. D.h. es ist eigentlich für das Jahr 2015 bis Oktober keine Nachzahlung zu erwarten, da noch nichtmal die Wintermonate miteingerechnet sind.

    Ich hoffe Sie können mir/uns eine Antwort geben.

    Mfg
    Jonas Lesch

  • Die Abrechnungen für das Jahr 2015 sind eigentlich nach meinem Stand längst erledigt und rausgeschickt.

    Wenn das Jahr 2015 bereits abgerechnet wurde, hat der Vermieter keinen Grund mehr den Rest der Kaution zurück zu halten.

    Wie lang darf der Vermieter das Geld zurückhalten?

    Wenn er keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr hat und die 6 Monate Bedenkzeit abgelaufen sind.

    Was für rechtliche Schritte könnten wir unternehmen?

    Mahnbescheid über die 400,- Euro erlassen. Entweder mithilfe eines Anwalts oder übers Internet: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1136064-1469448932014&Command=start

  • Ich meine damit, dass ich noch keine Nebenkostenabrechnung für das jahr 2015 bekomme habe. Jedoch ist es bei allen Freunden und Bekannten bereits raus. Er stützt seine Kautionssicherung darauf, dass mögliche Nebenkostennachzahlungen zu erwarten sind. Aus dem Vorjahr bekamen wir 300 Euro zurück. Zu erwarten ist das meiner Meinung nach nicht.

    Wann nach dem Auszug (30.09.2015 ausgezogen) muss die Nebenkostenabrechnung spätestens kommen?

    Ich habe immer wieder gelesen, dass der Vermieter die Kaution 12 Monate zurückhalten darf. Stimmt das? Du sagst was von 6 Monaten Bedenkzeit? Da muss es doch Richtlinien und Begründungen geben.

    Er hat die Wohnung von einer Immobiliengesellschaft gekauft, während wir noch dort gewohnt haben. Läuft die Hausverwaltung, welche die Nebenkostenabrechnung regelt über ihn persönlich, oder die Immobilienfirma, welche das Haus gekauft hat, und dann jede Wohnung an seperate Eigentümer verkauft hat?!

    Hier mal ein Auszug aus dem letzten Emailverkehr. Wirkt so , als ob er uns "hinhalten" will. :

    "Hallo Monique,

    leider habe ich noch keine Unterlagen erhalten und aktuell sieht es auch so aus, als wenn ich die nicht von der ehemaligen Hausverwaltung erhalten könnte.
    Das Thema befindet sich aber aktuell in der Klärung. Ich melde mich, sobald ich wieder etwas Neues habe.

    Grüße,
    MIchael"

    Auf genauere Nachfrage kam :

    "Ich meine die WVM, die das Haus gekauft hat). Ich habe an WVM eine Pauschale bezahlt und bekomme nun keine Aufstellung der Einzelkosten (Heizkosten, Hausmeister etc.)
    Falls die neue Hausverwaltung da auch nichts erreicht (das geht allen Eigentümern aktuell so), kann ich nur die monatlche Pauschale mit Euch abrechnen, die ich auch an WVM gezahlt habe. Dann könnten wir das Thema allerdings auch zügig abschließen.
    Grüße,
    MIchael"

    Ich hoffe, es kommt nochmal eine Antwort! :)

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