Ich meine damit, dass ich noch keine Nebenkostenabrechnung für das jahr 2015 bekomme habe. Jedoch ist es bei allen Freunden und Bekannten bereits raus. Er stützt seine Kautionssicherung darauf, dass mögliche Nebenkostennachzahlungen zu erwarten sind. Aus dem Vorjahr bekamen wir 300 Euro zurück. Zu erwarten ist das meiner Meinung nach nicht.
Wann nach dem Auszug (30.09.2015 ausgezogen) muss die Nebenkostenabrechnung spätestens kommen?
Ich habe immer wieder gelesen, dass der Vermieter die Kaution 12 Monate zurückhalten darf. Stimmt das? Du sagst was von 6 Monaten Bedenkzeit? Da muss es doch Richtlinien und Begründungen geben.
Er hat die Wohnung von einer Immobiliengesellschaft gekauft, während wir noch dort gewohnt haben. Läuft die Hausverwaltung, welche die Nebenkostenabrechnung regelt über ihn persönlich, oder die Immobilienfirma, welche das Haus gekauft hat, und dann jede Wohnung an seperate Eigentümer verkauft hat?!
Hier mal ein Auszug aus dem letzten Emailverkehr. Wirkt so , als ob er uns "hinhalten" will. :
"Hallo Monique,
leider habe ich noch keine Unterlagen erhalten und aktuell sieht es auch so aus, als wenn ich die nicht von der ehemaligen Hausverwaltung erhalten könnte.
Das Thema befindet sich aber aktuell in der Klärung. Ich melde mich, sobald ich wieder etwas Neues habe.
Grüße,
MIchael"
Auf genauere Nachfrage kam :
"Ich meine die WVM, die das Haus gekauft hat). Ich habe an WVM eine Pauschale bezahlt und bekomme nun keine Aufstellung der Einzelkosten (Heizkosten, Hausmeister etc.)
Falls die neue Hausverwaltung da auch nichts erreicht (das geht allen Eigentümern aktuell so), kann ich nur die monatlche Pauschale mit Euch abrechnen, die ich auch an WVM gezahlt habe. Dann könnten wir das Thema allerdings auch zügig abschließen.
Grüße,
MIchael"
Ich hoffe, es kommt nochmal eine Antwort! ![]()