Nebenkostenabrechnung - Unregelmäßigkeiten?

  • Auch wenn bislang die Grundsteuer nicht erhoben wurde, wenn der Mietvertrag die Umlage hergibt, kann der Vermieter sie in der aktuellen Abrechnung berücksichtigen, allerdings nicht für abgelaufene Abrechnungsjahre.

    Das ist ja auch völlig in Ordnung. Ich wundere mich eben nur über die geforderte dubiose Heizkostennachzahlung für 2013 per handschriftlichem Vermerk (in der Schrift der Vermieterin) auf der Brunata-Abrechnung. Da eigentlich klar ist, dass die Brunata nicht 2014 plötzlich Nachforderungen für 2013 geltend macht, vermute ich, dass die Vermieterin hier die für 2013 noch vergessenen Grundsteuern auf Umwegen "reinholen" möchte.

  • Hallo Kulla,

    Das mit den Grundsteuern kannst du selbst überprüfen,
    indem du die aktuellen Kosten mit den aktuellen Hebesatz in das Verhältnis zum damaligen Hebesatz bringst.
    Die Hebesätze findest du für deine Gemeinde in einer Suchmaschine deines Vertrauens.
    Ich vermute aber das es sich entweder wieder um 178,29 € handelt (unveränderter Hebesatz),
    oder aber nicht exakt um 135,16 €

    Dieser Punkt 135,16 € der Heizkosten (die Summe taucht ja auch in der WEG-Abrechnung auf) ist schon merkwürdig.
    Der VS scheint die beheizte Fläche zu sein - wie auf der B...... Abrechnung.
    Sollte es sich tatsächlich um umlagefähige HK handeln, ist bei dem Punkt der Fehler gemacht worden,
    dass dies nicht im Verhältnis 70 % / 30 % aufgeteilt wurde.
    der Punkt könnte bei einer ordnungsgemäßen BK-Abrechnung einem direkt Abzug von 15% durch den M unterliegen.
    Ich vermute das sie Kosten nicht an B...... übermittelt wurden,
    und daher nicht in deren Abrechnung erfasst wurde.
    Normalerweise sollte die WEG die Abrechnung durch die B...... korrigieren lassen.

    Licht ins Dunkel bringt nur die Einsichtnahme in die Originalbelege,
    und das könnte durch die WEG-Problematik nicht so ganz einfach sein.

    VG Syker

  • Hallo Kulla,

    Das mit den Grundsteuern kannst du selbst überprüfen,
    indem du die aktuellen Kosten mit den aktuellen Hebesatz in das Verhältnis zum damaligen Hebesatz bringst.
    Die Hebesätze findest du für deine Gemeinde in einer Suchmaschine deines Vertrauens.
    Ich vermute aber das es sich entweder wieder um 178,29 € handelt (unveränderter Hebesatz),
    oder aber nicht exakt um 135,16 €

    Dieser Punkt 135,16 € der Heizkosten (die Summe taucht ja auch in der WEG-Abrechnung auf) ist schon merkwürdig.
    Der VS scheint die beheizte Fläche zu sein - wie auf der B...... Abrechnung.
    Sollte es sich tatsächlich um umlagefähige HK handeln, ist bei dem Punkt der Fehler gemacht worden,
    dass dies nicht im Verhältnis 70 % / 30 % aufgeteilt wurde.
    der Punkt könnte bei einer ordnungsgemäßen BK-Abrechnung einem direkt Abzug von 15% durch den M unterliegen.
    Ich vermute das sie Kosten nicht an B...... übermittelt wurden,
    und daher nicht in deren Abrechnung erfasst wurde.
    Normalerweise sollte die WEG die Abrechnung durch die B...... korrigieren lassen.

    Licht ins Dunkel bringt nur die Einsichtnahme in die Originalbelege,
    und das könnte durch die WEG-Problematik nicht so ganz einfach sein.

    VG Syker

    Hallo Syker,

    vielen herzlichen Dank für die umfassende und sehr hilfreiche Antwort. Dass der Betrag in den Gemeinschaftskosten auftaucht, hatte ich noch gar nicht gesehen. Ich war davon ausgegangen, dass die Heiz- und Warmwasserkosten ausschließlich in der Br...-Abrechnung auftauchen. Dann trifft meine Vermutung hinsichtlich der Grundsteuern natürlich nicht zu. Das mit der nicht erfolgten Aufteilung (70/30) schaue ich mich noch genauer an. Vielen Dank auch für diesen Hinweis.

    Es bleibt also letztlich nur die Frage, ob die in den Gemeinschaftskosten aufgeführte Erstattung für Schnee- und Glatteisbeseitigung mir zusteht oder ob der V diesen rechtmäßig von der Berechnung ausgenommen hat. Hierzu muss ich noch in den Haus-und-Grund-Mietvertrag schauen. Im Anschluss melde ich mich wieder.

    Herzliche Grüße
    Kulla

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