Beiträge von Kulla

    Hallo Kulla,

    Das mit den Grundsteuern kannst du selbst überprüfen,
    indem du die aktuellen Kosten mit den aktuellen Hebesatz in das Verhältnis zum damaligen Hebesatz bringst.
    Die Hebesätze findest du für deine Gemeinde in einer Suchmaschine deines Vertrauens.
    Ich vermute aber das es sich entweder wieder um 178,29 € handelt (unveränderter Hebesatz),
    oder aber nicht exakt um 135,16 €

    Dieser Punkt 135,16 € der Heizkosten (die Summe taucht ja auch in der WEG-Abrechnung auf) ist schon merkwürdig.
    Der VS scheint die beheizte Fläche zu sein - wie auf der B...... Abrechnung.
    Sollte es sich tatsächlich um umlagefähige HK handeln, ist bei dem Punkt der Fehler gemacht worden,
    dass dies nicht im Verhältnis 70 % / 30 % aufgeteilt wurde.
    der Punkt könnte bei einer ordnungsgemäßen BK-Abrechnung einem direkt Abzug von 15% durch den M unterliegen.
    Ich vermute das sie Kosten nicht an B...... übermittelt wurden,
    und daher nicht in deren Abrechnung erfasst wurde.
    Normalerweise sollte die WEG die Abrechnung durch die B...... korrigieren lassen.

    Licht ins Dunkel bringt nur die Einsichtnahme in die Originalbelege,
    und das könnte durch die WEG-Problematik nicht so ganz einfach sein.

    VG Syker

    Hallo Syker,

    vielen herzlichen Dank für die umfassende und sehr hilfreiche Antwort. Dass der Betrag in den Gemeinschaftskosten auftaucht, hatte ich noch gar nicht gesehen. Ich war davon ausgegangen, dass die Heiz- und Warmwasserkosten ausschließlich in der Br...-Abrechnung auftauchen. Dann trifft meine Vermutung hinsichtlich der Grundsteuern natürlich nicht zu. Das mit der nicht erfolgten Aufteilung (70/30) schaue ich mich noch genauer an. Vielen Dank auch für diesen Hinweis.

    Es bleibt also letztlich nur die Frage, ob die in den Gemeinschaftskosten aufgeführte Erstattung für Schnee- und Glatteisbeseitigung mir zusteht oder ob der V diesen rechtmäßig von der Berechnung ausgenommen hat. Hierzu muss ich noch in den Haus-und-Grund-Mietvertrag schauen. Im Anschluss melde ich mich wieder.

    Herzliche Grüße
    Kulla

    Auch wenn bislang die Grundsteuer nicht erhoben wurde, wenn der Mietvertrag die Umlage hergibt, kann der Vermieter sie in der aktuellen Abrechnung berücksichtigen, allerdings nicht für abgelaufene Abrechnungsjahre.

    Das ist ja auch völlig in Ordnung. Ich wundere mich eben nur über die geforderte dubiose Heizkostennachzahlung für 2013 per handschriftlichem Vermerk (in der Schrift der Vermieterin) auf der Brunata-Abrechnung. Da eigentlich klar ist, dass die Brunata nicht 2014 plötzlich Nachforderungen für 2013 geltend macht, vermute ich, dass die Vermieterin hier die für 2013 noch vergessenen Grundsteuern auf Umwegen "reinholen" möchte.

    Hallo zusammen,

    Abgesehen davon, das auch ich in diesem Thema bisher keine ordnungsgemäße BK-Abrechnung gesehen habe.

    Wäre noch die Frage offen, ob im MV überhaupt eine Umlage der Schnee und Glatteisbeseitigung vereinbart wurde.
    Ist die nicht der Fall, ist der M natürlich nicht an der Ruckvergütung zu beteiligen.

    VG Syker

    Das ist ein interessanter Gesichtspunkt. Bei dem Mietvertrag handelt es sich um einen Haus-und-Grund-Standardvertrag, den ich mir heute Abend wohl mal genauer ansehen werde. Da die Vermieterin diesen Aspekt aber nicht in ihrer "Begründung" angeführt hat, gehe ich eher nicht davon aus, dass dies der Grund für das Ausbleiben der Erstattung ist.

    Mit Interesse lese ich auch den Hinweis auf eine schon grundsätzlich nicht ordnungsgemäße BK-Abrechnung, der auch schon zu Beginn des Threads geäußert wurde. Ist die von der Vermieterin gewählte Form der Abrechnung denn nachteilhaft für mich (abgesehen von den spezifischen Problemen natürlich)?

    Ich habe nun die gesamte NK-Abrechnung hochgeladen und würde mich über Hinweise freuen, was hier zu monieren ist.

    Besonders fragwürdig finde ich auch die seltsame handschriftliche Ergänzung auf der Brunata-Abrechnung, die "135,16 € - Rest Vorjahr" (also 2013) lautet (siehe Seite 3). Die Vermieterin kann von mir doch wohl kaum in der NK-Abr. 2014 eine Nachzahlung für 2013 für Heizkosten fordern, korrekt? Angeblich kommt die Forderung von der Brunata. Ich gehe - wie schon geschrieben - eher davon aus, dass die für 2013 vergessene Grundsteuer reingeholt werden soll.

    Herzlichen Dank für die Hilfe.

    Sieht mir eher wie eine Abrechnung einer Wohnungsverwaltung an den Vermieter aus. Das Sternchen weisst doch darufhin, das diese Kosten umlagefähig sind. Also an den Mieter weitergereicht werden können. Das würde auch so in Ordnung gehen. Die anderen Kosten sind vom Vermieter zu tragen.


    Vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist ja, dass es sich bei der fraglichen Position um eine Erstattung handelt, die entsprechend auch mit einem nachgestellten "-" versehen ist. Folgerichtig wurde der Betrag iHv 38,38 € dann im Einzelnachweis (siehe Foto) auch kostenmindernd berücksichtigt (habe ich nachgerechnet). Trotzdem hat meine Vermieterin den Betrag in Ihrer NK-Abrechnung an mich nicht kostenmindernd berücksichtigt, sondern einfach gar nicht berücksichtigt.

    Ich wundere mich selbst, warum ein negativer Betrag (=Erstattung) in dem Einzelnachweis der Gemeinschaftskosten auftaucht; dennoch kann meine Vermieterin mir doch diese (wie auch immer zustandegekommene) Erstattung, die ihre Kosten gemindert hat, nicht vorenthalten.

    Die NK-Abrechnung enthält übrigens noch weitere Unregelmäßigkeiten, so dass ich hier nicht an ein Versehen glauben mag. So hat die Vermieterin auf der Heizungs-/Warmwasserabrechnung der Brunata selbst handschriftlich einen Betrag von ca. 135 € mit der Anmerkung "Rest Vorjahr" (also 2013) eingetragen. Hierbei handelt es sich möglicherweise um den Versuch die in 2013 bei der NK-Abrechnung vergessene Grundsteuer durchs Hintertürchen wieder reinzuholen.

    Den Punkt regele ich aber selbst - hier wollte ich nur nach Meinungen zu der nicht berücksichtigten Erstattung fragen.

    Naja, dann rege dich wegen der 38 Euro maßlos auf. Schalte am Besten eine Anwalt und einen Gutachter ein.

    Gruß
    H H

    Sagen Sie mal, haben Sie nichts Besseres zu tun, als hier mit Ihren unsachdienlichen Kommentaren zu nerven? Ich lege auf Ihr Geschreibsel jedenfalls definitiv keinen Wert und kann mir auch kaum vorstellen, dass es den weiteren Postern anders geht. Oder wollen Sie auf diese Weise nur Ihre 1000 Kommentare voll kriegen? ;)

    Ich glaube kaum, dass es sich um einen Fehler handelt. Vermutlich handelt es sich um eine Rückvergütung für nicht angefallene Räumarbeiten etc.

    Von den Kosten, die die Vermieterin gezahlt hat wurde der Betrag zudem ja definitiv abgezogen, deshalb sehe ich auch im unwahrscheinlichen Fall eines Rechenfehlers keine Veranlassung Kosten zu zahlen, die der Vermieterin gar nicht entstanden sind.

    Aus dem ersten hochgeladenen Foto geht hervor, dass die -38,38 € in der Berechnung der gesamten Gemeinschaftskosten tatsächlich abgezogen worden sind.

    Zudem hatte ich die Vermieterin ja um Stellungnahme gebeten; hätte es sich um einen Fehler gehandelt, hätte sie mir dies ja entsprechend erläutern können.

    11.11.2015. Ich hatte sie dann bereits kurz vor Jahresende 2015 um Stellungnahme gebeten (auch noch in einem weiteren Punkt). Zu dem negativen Betrag schrieb sie:

    "In den Gemeinschaftskosten von 1095,53 € ist diese Position (negativer Betrag) nicht enthalten, brauchte also auch nicht in Abzug gebracht werden. Der Betrag von 1095,53 € wurden von mir selbst aus den von der Gagfah übermittelten Unterlagen errechnet".

    Damit konnte ich nichts anfangen. Da nun bald die Jahresfrist für den Widerspruch gegen die NK 2014 abläuft, nehme ich mich der Sache nun erneut an.

    Ich kann ihr also schreiben, dass sie den negativen Betrag in Abzug bringen muss, d.h. die Gemeinschaftskosten belaufen sich auf 1057,15 €. Korrekt?

    Lieben Dank und Gruß

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe folgendes Problemchen.

    Meine Vermieterin hat in der NK-Abrechnung 2014 nach meiner Einschätzung möglicherweise einen Fehler bei der Zusammenrechnung/Ermittlung der Gemeinschaftskosten gemacht.

    Konkret geht es darum, dass in dem der NK-Abrechnung beigefügten "Einzelnachweis der Anteilsberechnung zur Verwaltungsabrechnung von Wohnungen" nicht alle mit * markierten (umlagefähigen) Positionen berücksichtigt wurden - so wurde ein negativer Wert (-38,38 € für Schnee-/Glatteisbeseitigung) nicht mit eingerechnet. Die Vermieterin kommt so auf einen Betrag von 1095,53 €. Abzügl. der neg. Position müssten es aber eigentlich 1057,15 € sein.

    Zur Illustration des Problems habe ich ein Foto beigefügt.

    Meine Frage lautet also: Müsste die Vermieterin diesen negativen Betrag nicht mit verrechnen?

    Herzlichen Dank und freundliche Grüße
    Kulla

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