Nebenkostenabrechnung - Unregelmäßigkeiten?

  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe folgendes Problemchen.

    Meine Vermieterin hat in der NK-Abrechnung 2014 nach meiner Einschätzung möglicherweise einen Fehler bei der Zusammenrechnung/Ermittlung der Gemeinschaftskosten gemacht.

    Konkret geht es darum, dass in dem der NK-Abrechnung beigefügten "Einzelnachweis der Anteilsberechnung zur Verwaltungsabrechnung von Wohnungen" nicht alle mit * markierten (umlagefähigen) Positionen berücksichtigt wurden - so wurde ein negativer Wert (-38,38 € für Schnee-/Glatteisbeseitigung) nicht mit eingerechnet. Die Vermieterin kommt so auf einen Betrag von 1095,53 €. Abzügl. der neg. Position müssten es aber eigentlich 1057,15 € sein.

    Zur Illustration des Problems habe ich ein Foto beigefügt.

    Meine Frage lautet also: Müsste die Vermieterin diesen negativen Betrag nicht mit verrechnen?

    Herzlichen Dank und freundliche Grüße
    Kulla

  • Zitat

    Abzügl. der neg. Position müssten es aber eigentlich 1057,15 € sein.

    Steht doch handschriftlich daneben. Oder willst Du Kosten zahlen die nicht angefallen sind?

  • Die handschriftliche Rechnung stammt von mir. Die Vermieterin hat 1095,53 € in Rechnung gestellt, siehe Foto anbei.

    Das da ist alles andere als eine korrekte Betriebskostenabrechnung. Wann ist Dir das "Ding" denn zugegangen?

    Ist das noch keine 12 Monate her kannst Du noch Einwände dagegen erheben bzw. sie als unwirksam zurückweisen und eine korrekte Abrechnung verlangen.

  • 11.11.2015. Ich hatte sie dann bereits kurz vor Jahresende 2015 um Stellungnahme gebeten (auch noch in einem weiteren Punkt). Zu dem negativen Betrag schrieb sie:

    "In den Gemeinschaftskosten von 1095,53 € ist diese Position (negativer Betrag) nicht enthalten, brauchte also auch nicht in Abzug gebracht werden. Der Betrag von 1095,53 € wurden von mir selbst aus den von der Gagfah übermittelten Unterlagen errechnet".

    Damit konnte ich nichts anfangen. Da nun bald die Jahresfrist für den Widerspruch gegen die NK 2014 abläuft, nehme ich mich der Sache nun erneut an.

    Ich kann ihr also schreiben, dass sie den negativen Betrag in Abzug bringen muss, d.h. die Gemeinschaftskosten belaufen sich auf 1057,15 €. Korrekt?

    Lieben Dank und Gruß

  • Hallo,

    ich denke, dass es sich um einen Fehler zu deinen Gunsten handelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die WEG von irgendjemanden Geld bekommt, damit der bei euch den Winterdienst machen darf.

    Statt die -38 Euro nicht abzuziehen, hätte deine Vermieterin diese sogar noch aufaddieren müssen.

    Du kannst jetzt wegen der 38 Euro ein Fass aufmachen, mit dem Ergebnis, dass du sie nicht zahlen musst, oder aber dass sie nachberechnet werden. Da es sich um einen offensichtlichen Rechenfehler handelt, wäre dies sogar noch möglich.

    Gruß
    H H

  • Ich glaube kaum, dass es sich um einen Fehler handelt. Vermutlich handelt es sich um eine Rückvergütung für nicht angefallene Räumarbeiten etc.

    Von den Kosten, die die Vermieterin gezahlt hat wurde der Betrag zudem ja definitiv abgezogen, deshalb sehe ich auch im unwahrscheinlichen Fall eines Rechenfehlers keine Veranlassung Kosten zu zahlen, die der Vermieterin gar nicht entstanden sind.

    Aus dem ersten hochgeladenen Foto geht hervor, dass die -38,38 € in der Berechnung der gesamten Gemeinschaftskosten tatsächlich abgezogen worden sind.

    Zudem hatte ich die Vermieterin ja um Stellungnahme gebeten; hätte es sich um einen Fehler gehandelt, hätte sie mir dies ja entsprechend erläutern können.

  • Sieht mir eher wie eine Abrechnung einer Wohnungsverwaltung an den Vermieter aus. Das Sternchen weisst doch darufhin, das diese Kosten umlagefähig sind. Also an den Mieter weitergereicht werden können. Das würde auch so in Ordnung gehen. Die anderen Kosten sind vom Vermieter zu tragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (19. Juli 2016 um 16:50)

  • Ich glaube kaum, dass es sich um einen Fehler handelt. Vermutlich handelt es sich um eine Rückvergütung für nicht angefallene Räumarbeiten etc.

    Von den Kosten, die die Vermieterin gezahlt hat wurde der Betrag zudem ja definitiv abgezogen, deshalb sehe ich auch im unwahrscheinlichen Fall eines Rechenfehlers keine Veranlassung Kosten zu zahlen, die der Vermieterin gar nicht entstanden sind.

    Aus dem ersten hochgeladenen Foto geht hervor, dass die -38,38 € in der Berechnung der gesamten Gemeinschaftskosten tatsächlich abgezogen worden sind.

    Zudem hatte ich die Vermieterin ja um Stellungnahme gebeten; hätte es sich um einen Fehler gehandelt, hätte sie mir dies ja entsprechend erläutern können.

    Naja, dann rege dich wegen der 38 Euro maßlos auf. Schalte am Besten eine Anwalt und einen Gutachter ein.

    Gruß
    H H

  • Naja, dann rege dich wegen der 38 Euro maßlos auf. Schalte am Besten eine Anwalt und einen Gutachter ein.

    Gruß
    H H

    Sagen Sie mal, haben Sie nichts Besseres zu tun, als hier mit Ihren unsachdienlichen Kommentaren zu nerven? Ich lege auf Ihr Geschreibsel jedenfalls definitiv keinen Wert und kann mir auch kaum vorstellen, dass es den weiteren Postern anders geht. Oder wollen Sie auf diese Weise nur Ihre 1000 Kommentare voll kriegen? ;)

  • Sieht mir eher wie eine Abrechnung einer Wohnungsverwaltung an den Vermieter aus. Das Sternchen weisst doch darufhin, das diese Kosten umlagefähig sind. Also an den Mieter weitergereicht werden können. Das würde auch so in Ordnung gehen. Die anderen Kosten sind vom Vermieter zu tragen.


    Vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist ja, dass es sich bei der fraglichen Position um eine Erstattung handelt, die entsprechend auch mit einem nachgestellten "-" versehen ist. Folgerichtig wurde der Betrag iHv 38,38 € dann im Einzelnachweis (siehe Foto) auch kostenmindernd berücksichtigt (habe ich nachgerechnet). Trotzdem hat meine Vermieterin den Betrag in Ihrer NK-Abrechnung an mich nicht kostenmindernd berücksichtigt, sondern einfach gar nicht berücksichtigt.

    Ich wundere mich selbst, warum ein negativer Betrag (=Erstattung) in dem Einzelnachweis der Gemeinschaftskosten auftaucht; dennoch kann meine Vermieterin mir doch diese (wie auch immer zustandegekommene) Erstattung, die ihre Kosten gemindert hat, nicht vorenthalten.

    Die NK-Abrechnung enthält übrigens noch weitere Unregelmäßigkeiten, so dass ich hier nicht an ein Versehen glauben mag. So hat die Vermieterin auf der Heizungs-/Warmwasserabrechnung der Brunata selbst handschriftlich einen Betrag von ca. 135 € mit der Anmerkung "Rest Vorjahr" (also 2013) eingetragen. Hierbei handelt es sich möglicherweise um den Versuch die in 2013 bei der NK-Abrechnung vergessene Grundsteuer durchs Hintertürchen wieder reinzuholen.

    Den Punkt regele ich aber selbst - hier wollte ich nur nach Meinungen zu der nicht berücksichtigten Erstattung fragen.

  • Sagen Sie mal, haben Sie nichts Besseres zu tun, als hier mit Ihren unsachdienlichen Kommentaren zu nerven? Ich lege auf Ihr Geschreibsel jedenfalls definitiv keinen Wert und kann mir auch kaum vorstellen, dass es den weiteren Postern anders geht. Oder wollen Sie auf diese Weise nur Ihre 1000 Kommentare voll kriegen? ;)

    Jetzt wissen wir wenigstens, warum es mit der Kommunikation mit dem Vermieter nicht so recht funktioniert. Der hat bestimmt auch keine Lust sich diesen Mist anzuhören.

    Over and Out
    H H

  • Sollte es in der Rechnung nicht ohnehin statt "-" ":" sein?

    Verstehe ich leider nicht ganz. Ich habe ein Foto hochgelegen, aus dem das Problem hervorgeht, bitte mal anschauen. Lieben Dank!

  • Verstehe ich leider nicht ganz. Ich habe ein Foto hochgelegen, aus dem das Problem hervorgeht, bitte mal anschauen. Lieben Dank!


    Ich habe es mir angesehen und überall wird durch 1000 geteilt, nur im Fall der Schneeräumung nicht. Daher die Frage, ob hier lediglich das Minus aus Versehen hinein gerutscht ist.

    Mal eigene Unterlagen selber lesen?

  • Hallo zusammen,

    Abgesehen davon, das auch ich in diesem Thema bisher keine ordnungsgemäße BK-Abrechnung gesehen habe.

    Wäre noch die Frage offen, ob im MV überhaupt eine Umlage der Schnee und Glatteisbeseitigung vereinbart wurde.
    Ist die nicht der Fall, ist der M natürlich nicht an der Ruckvergütung zu beteiligen.

    VG Syker

  • Ich habe es mir angesehen und überall wird durch 1000 geteilt, nur im Fall der Schneeräumung nicht. Daher die Frage, ob hier lediglich das Minus aus Versehen hinein gerutscht ist.

    Hallo Sober,

    selbst wenn dieses "-" nur ein versehen ist und die WEG-Abrechnung falsch ist
    wird die Abrechnung durch den Beschluss der Eigentümer sozusagen zum "Gesetz".

    Und diese Abrechnung wird ja vom Eigentümer als Grundlage der BK-Abrechnung benötigt.
    Ich mache die BK-Abrechnung auch erst wenn die Anfechtungsfrist des WEG-Beschlusses abgelaufen ist.

    VG Syker

  • Hallo zusammen,

    Abgesehen davon, das auch ich in diesem Thema bisher keine ordnungsgemäße BK-Abrechnung gesehen habe.

    Wäre noch die Frage offen, ob im MV überhaupt eine Umlage der Schnee und Glatteisbeseitigung vereinbart wurde.
    Ist die nicht der Fall, ist der M natürlich nicht an der Ruckvergütung zu beteiligen.

    VG Syker

    Das ist ein interessanter Gesichtspunkt. Bei dem Mietvertrag handelt es sich um einen Haus-und-Grund-Standardvertrag, den ich mir heute Abend wohl mal genauer ansehen werde. Da die Vermieterin diesen Aspekt aber nicht in ihrer "Begründung" angeführt hat, gehe ich eher nicht davon aus, dass dies der Grund für das Ausbleiben der Erstattung ist.

    Mit Interesse lese ich auch den Hinweis auf eine schon grundsätzlich nicht ordnungsgemäße BK-Abrechnung, der auch schon zu Beginn des Threads geäußert wurde. Ist die von der Vermieterin gewählte Form der Abrechnung denn nachteilhaft für mich (abgesehen von den spezifischen Problemen natürlich)?

    Ich habe nun die gesamte NK-Abrechnung hochgeladen und würde mich über Hinweise freuen, was hier zu monieren ist.

    Besonders fragwürdig finde ich auch die seltsame handschriftliche Ergänzung auf der Brunata-Abrechnung, die "135,16 € - Rest Vorjahr" (also 2013) lautet (siehe Seite 3). Die Vermieterin kann von mir doch wohl kaum in der NK-Abr. 2014 eine Nachzahlung für 2013 für Heizkosten fordern, korrekt? Angeblich kommt die Forderung von der Brunata. Ich gehe - wie schon geschrieben - eher davon aus, dass die für 2013 vergessene Grundsteuer reingeholt werden soll.

    Herzlichen Dank für die Hilfe.

  • Auch wenn bislang die Grundsteuer nicht erhoben wurde, wenn der Mietvertrag die Umlage hergibt, kann der Vermieter sie in der aktuellen Abrechnung berücksichtigen, allerdings nicht für abgelaufene Abrechnungsjahre.

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