Auszug - Renovierung

  • Hallo an alle,
    ich hätte eine Frage. Wir werden in Bälde unsere Mietwohnung verlassen. Im Vertrag in geregelt, dass bei Einzug renoviert wird. Sprich wir sind damals in eine unrenovierte Wohnung gezogen und haben dann selbst das renovieren lassen, das wir für nötig erachteten.

    Nun haben wir 2 wilde Kinder (3 Jahre), die 2 Tapeten verkritzelt haben. Eine (Rauhfaser) hatte ich daraufhin zum bemalen frei gegeben - entsprechend sieht sie aus. Die andere wurde verbotenerweise mit Wasserfarben beschmiert.
    Kann uns der Vermieter da zwingen zu streichen/tapezieren? Oder nicht, da wir ja bei Einzug renoviert hatten?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Hallo,

    hier muss zwischen Schönheitsreparaturen und Beschädigungen unterschieden werden.

    Das Streichen im Zuge von Schönheitsreparaturen wäre vermutlich nicht nötig gewesen, da Ihr eine unrenovierte Wohnung übernommen habt.

    Hier handelt es sich aber um Beschädigungen durch "Wandmalereien", die Ihr auf jeden Fall beseitigen müsst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hmm ok. Ich werde wohl mal mit dem Vermieter sprechen.
    Immerhin haben wir Feuermelder installiert und im Bad Reparaturen durchführen lassen. Vielleicht kann man sich ja einigen.
    Danke auf jeden Fall!

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