Kündigung bei Eigenbedarf

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei mir geht es um Folgendes.

    Mein Vater wohnt seit Ende 96 als Mieter einer Wohnung in Berlin. Nun wurde ausgerechnet seine Wohnung von der Hausverwaltung an eine Privatperson verkauft. Nicht nur mein Vater ist davon betroffen in seinem Haus, sondern auch andere Mieter. Die meisten, die die Wohnungen gekauft haben, kauften die Wohnungen als Kapitalanlage fürs Alter, heisst konkret, dass die Miete zukünftig an die Privatperson gezahlt wird statt an die Hausverwaltung. So weit, so gut.

    Nun wurde die Wohnung meines Vaters schon Anfang 2015 gekauft. Vor etwa 4 Monaten bekam mein Vater ein Schreiben vom Anwalt des neuen Privateigentümers. In dem Schreiben stand, dass er sich von seiner Frau trennen wird und er deshalb die Wohnung eigennützig nutzen möchte. Wenn wir bis Oktober dieses Jahres keinen Widerspruch einlegen, ist mein Vater verpflichtet, die Wohnung zum 31.12 sachgerecht an den neuen Eigentümer zu übergeben.

    Am Anfang war das ein harter Schlag ins Gesicht, vor allem, weil man kleiner Bruder eine leichte geistige Behinderung hat (Autismus) und die Wohnung für unsere Verhältnisse bzw. für mein Vater ideal war.

    Nun habe ich mich letztens mit einem guten Freund unterhalten, der verheiratet ist und 2 Kinder. Er ist in etwa in der gleichen Situation. Seine Wohnung wurde auch verkauft, die Eigentümer möchten ihn und seine Familie auch so schnell wie möglich raushaben. Als er mit seiner Frau beim Mieterschutzverein war, teilte der Berater ihnen mit, dass es in Berlin eine Kündigungssperrfrist von normalerweise 3 Jahren gibt, diese aber seit Oktober 2013 auf bis zu 10 Jahre ausgeweitet wurde. Mein Freund meinte, dass wenn der neue Eigentümer uns nun aus der Wohnung dringend raushaben möchte, wir uns mit dem Eigentümer auf einen finanziellen Ausgleich einigen sollten, ansonsten könne er uns nicht aus der Wohnung einfach so mir nichts, dir nichts rausdrängen.

    Mein Vater würde eigentlich ungern aus der Wohnung ziehen, da sie für seine Verhältnisse ideal ist, speziell für meinen Bruder mit seinem Autismus ist es schwer, sich aus einer gewohnten Umgebung zu trennen. Aber andererseits könnten wir uns, falls wir einen Ausgleich erhalten sollten, vielleicht eine schönere Wohnung mieten und dann auch das Zimmer meines Bruders komplett neu renovieren.

    Kann mir einer weiterhelfen bei diesem Fall? Mich würden vor allem die rechtlichen Aspekte interessieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ugi

  • Guten Morgen,

    wenn ich das Recht verstehe wurden die Wohnungen in ETWs umgewandelt und dann einzeln verkauft. Dann haben die Mieter die zu dem Zeitpunkt ein Mietverhältnis haben, einen besonderen Kündigungsschutz vor Eigenbedarfskündigung.

    Gemäß BGB § 577a, darf ihnen mindestens 3 Jahre, ab dem erstmaligen Verkauf, nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden. In manchen Bundesländern, z. B. Berlin, sogar 10 Jahre.

    Folglich dürfte die jetzige Kündigung unwirksam sein.

    Außerdem hätte Deinem Vater die Wohnung zuerst angeboten werden müssen.

    Rechtlich hat der Vermieter hier die schlechtere Karte und Dein Vater sitzt am längeren Hebel.

    Alles andere ist Verhandlungsgeschick.

  • Hallo Ugi257,

    Du musst pruefen, ob das Gebaude erst kuerzlich von einem Mietshaus in lauter verschiedene Eigentumswohnungen umgewandelt wurde. Ist das der Fall, gilt die Kuendigungssperrfrist. Waren die Wohnungen allerdings schon immer (oder zumindest laenger als die Sperrfrist) lauter einzelne Eigentumswohnungen, gibt es ueber die normalen Kuendigungsfristen hinaus kein Sperrfrist.

    Das kannst Du dem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt entnehmen. Das noetige Interesse, diesen anzufordern, kannst Du mit Deinem Mietvertrag und der Kuendigung nachweisen.

    cu
    Guenni

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