Beiträge von Ugi257

    Hallo,

    in der Wohnung, in der ich lebe, funktioniert seit mehr als einem halben Jahr der Fahrstuhl nicht richtig. Fällt immer wieder aus. Und mittlerweile seit 2 Monaten einfach gar nicht mehr nutzbar. Habe meine Hausverwaltung jetzt vor Kurzem deswegen anschrieben. Wollte eine Mietminderung haben, da ich den Fahrstuhl nicht nutzen kann, obwohl ich für den ja mitzahle.

    Jetzt haben Sie mir Folgendes geschrieben:

    Zitat

    wir haben Ihre unten stehende E-Mail dankend erhalten.

    Wir können nachvollziehen, dass der defekte Aufzug ein Nachteil für Sie darstellt und erklären uns mit einer Minderung in Höhe von 10% ab dem 15.12.2017, aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einverstanden. Somit ergibt sich für den Monat Dezember 2017 anteilig ein Minderungsbetrag in Höhe von 21,59 €. Ab Januar beträgt der monatliche Minderungsbetrag 43,17 €. Mit Inbetriebnahme des Aufzuges endet auch der Minderungsanspruch.

    Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, die Miete rückwirkend zu mindern. Zahlt der Mieter allerdings die Miete in Kenntnis des Mangels in voller Höhe und hat er sich die (teilweise) Rückforderung nicht ausdrücklich vorbehalten, kann er die ggf. zu viel gezahlte Miete nicht zurückverlangen. In Ihrer E-Mail vom 18.12.2017 haben Sie erstmalig eine Mietminderung angekündigt.

    Wir hoffen, dass die Reparatur des Aufzuges nach Lieferung des Ersatzteils im Januar schnell erfolgt und der Aufzug dann wieder ordentlich läuft.

    Gibt es in meinem Fall keine Möglichkeit wenigstens das Geld für die vergangenen sechs Monate zurückzufordern? Ich konnte den Fahrstuhl bestimmt seit 6 Monaten nicht mehr ohne Probleme nutzen. Wäre verbunden, um eine kompetente Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mülli

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei mir geht es um Folgendes.

    Mein Vater wohnt seit Ende 96 als Mieter einer Wohnung in Berlin. Nun wurde ausgerechnet seine Wohnung von der Hausverwaltung an eine Privatperson verkauft. Nicht nur mein Vater ist davon betroffen in seinem Haus, sondern auch andere Mieter. Die meisten, die die Wohnungen gekauft haben, kauften die Wohnungen als Kapitalanlage fürs Alter, heisst konkret, dass die Miete zukünftig an die Privatperson gezahlt wird statt an die Hausverwaltung. So weit, so gut.

    Nun wurde die Wohnung meines Vaters schon Anfang 2015 gekauft. Vor etwa 4 Monaten bekam mein Vater ein Schreiben vom Anwalt des neuen Privateigentümers. In dem Schreiben stand, dass er sich von seiner Frau trennen wird und er deshalb die Wohnung eigennützig nutzen möchte. Wenn wir bis Oktober dieses Jahres keinen Widerspruch einlegen, ist mein Vater verpflichtet, die Wohnung zum 31.12 sachgerecht an den neuen Eigentümer zu übergeben.

    Am Anfang war das ein harter Schlag ins Gesicht, vor allem, weil man kleiner Bruder eine leichte geistige Behinderung hat (Autismus) und die Wohnung für unsere Verhältnisse bzw. für mein Vater ideal war.

    Nun habe ich mich letztens mit einem guten Freund unterhalten, der verheiratet ist und 2 Kinder. Er ist in etwa in der gleichen Situation. Seine Wohnung wurde auch verkauft, die Eigentümer möchten ihn und seine Familie auch so schnell wie möglich raushaben. Als er mit seiner Frau beim Mieterschutzverein war, teilte der Berater ihnen mit, dass es in Berlin eine Kündigungssperrfrist von normalerweise 3 Jahren gibt, diese aber seit Oktober 2013 auf bis zu 10 Jahre ausgeweitet wurde. Mein Freund meinte, dass wenn der neue Eigentümer uns nun aus der Wohnung dringend raushaben möchte, wir uns mit dem Eigentümer auf einen finanziellen Ausgleich einigen sollten, ansonsten könne er uns nicht aus der Wohnung einfach so mir nichts, dir nichts rausdrängen.

    Mein Vater würde eigentlich ungern aus der Wohnung ziehen, da sie für seine Verhältnisse ideal ist, speziell für meinen Bruder mit seinem Autismus ist es schwer, sich aus einer gewohnten Umgebung zu trennen. Aber andererseits könnten wir uns, falls wir einen Ausgleich erhalten sollten, vielleicht eine schönere Wohnung mieten und dann auch das Zimmer meines Bruders komplett neu renovieren.

    Kann mir einer weiterhelfen bei diesem Fall? Mich würden vor allem die rechtlichen Aspekte interessieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ugi

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