ok, danke für die Antwort.
Beim örtlichen Mieterbund gibt es eine RS-Versicherung mit 3 Monaten Wartezeit, was halten Sie von da eintreten und dann noch 3 Monate die Füße still halten?
herzliche Grüße
Elmar
ok, danke für die Antwort.
Beim örtlichen Mieterbund gibt es eine RS-Versicherung mit 3 Monaten Wartezeit, was halten Sie von da eintreten und dann noch 3 Monate die Füße still halten?
herzliche Grüße
Elmar
Hallo Kolinum,
Berlin ist zuweit weg... aber ich bleib schon friedlich...
habe hier noch einen Musterbrief von Verbraucherzentralen gefunden:
http://www.verbraucherzentrale.de/mediabig/224442A.pdf
Ich fürchte, ohne Druck wird da nix gehen. Nur die Formulare schicken hilft wohl nicht weiter, denn er ist wohl schon zu alt dafür, es zu verkraften, dass er neue Verträge eingeht.
Ich kann also Deiner Meinung nach nix anderes tun, als ihm die Wechselformulare zukommen lassen und darum bitten? Mehr echt nicht?
Was tut man denn so allgemein, wenn ein VM gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt? Z.B. er engagiert einen Schneeräumdienst für 500 € und der im Nachbarort machts auch für 300 € und ich kann das beweisen?
herzliche Grüße und vielen Dank für Deine Antwort!
Elmar
Hallo ihr Klugen und Wissenden,
unser Vermieter hat einen Vertrag beim örtlichen Grundversorger abgeschlossen und 32.778 kWh Gas kosten 2300 €. Wir haben VM mehrfach unter Zeugen mündlich darauf aufmerksam gemacht, dass es erhebliche günstigere Gasanbieter gibt und VM hat nur lapidar darauf geantwortet, er wechsle nicht, da er schon zu alt dafür sei, er schon so lange bei diesem Anbieter sei und das alles zu kompliziert sei. Außerdem sei es nicht sicher, dass dann die Gasversorgung funktioniert. Er möchte das alles so bleibt, wie es ist.
Nachdem wir unsere NK-Abrechnung incl. ista Berechnung erhalten hat stellen wir fest, dass es Gasanbieter gibt, die für dieselbe Menge Gas 1.355 € verlangen, der VM also um 945 € = ca. 42% über dem Tarif des günstigsten Anbieters liegt.
Damit verstößt der VM doch eklatant gegen das ihm auferlegte Wirtschaftlichkeitsgebot.
ZitatAlles anzeigen(OLG Rostock Urteil vom 27.09.2012 - 3 U 65/11)
„Das Wirtschaftlichkeitsgebot bedeutet, dass der Vermieter angehalten ist, im Rahmen eines gewissen Ermessensspielraums möglichst wirtschaftlich vorzugehen. Er muss bei allen Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der Betriebskosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht nehmen (BGH NJW 2011, 3028 = NZM 2011, 705; BGH NJW 2008, 440 = NZM 2008, 78).
Die Nebenkosten, die auf den Mieter umgelegt werden sollen, müssen also einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entsprechen (Schmidt GE 2000, 160; Wall WuM 2002, 131).
Dabei ist auf einen wirtschaftlich vernünftigen Vermieter abzustellen, der das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge behält (Herrlein/Kandelhard, MietR, 4. Aufl., § 556 Rn 101).
Rechnet der Vermieter die das Wirtschaftlichkeitsgebot übersteigenden Betriebskosten gegenüber dem Mieter ab, verletzt er seine vertragliche Nebenpflicht.
Eine Verletzung dieser Pflicht durch den Vermieter kann zu einem Schadensersatzanspruch des Mieters führen, der sich auf dessen Freihaltung von den unnötigen Kosten richtet (BGH NJW 2011, 3028 = NZM 2011, 705; BGH NJW 2008, 440 = NZM 2008, 78).
Dieser Einordnung folgt nach allgemeinen Grundsätzen, dass der Mieter, der wegen einer solchen Pflichtverletzung Ansprüche erhebt, die Darlegungs- und Beweislast für ein pflichtwidriges Verhalten des Vermieters und den Eintritt eines Schadens trägt." (OLG Rostock aaO)
Was können wir tun?
• Die NK-Abr um den entsprechenden Betrag mindern, da der VM erheblich gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat?
• VM komplett ausgefüllte Wechselformulare zukommen lassen, damit der über 70 Jahre alte VM nicht mehr denken muß, es sei alles so kompliziert? (Er müßte nur noch unterschreiben und wegschicken?)
• Weitere NK-Vorauszahlungen nur unter Vorbehalt überweisen?
• Ankündigen, die zukünftige NK-A um den Betrag zu mindern, der durch das falsche Haftenbleiben von V am jetzigen Versorger M zuviel berechnet?
• Ein paar Russen vorbeischicken?
Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten!
Elmar
Hallo,
wir haben unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und sind erstaunt und erbost über die Abrechnungsschlüssel. (Es gibt noch so einige weitere massive Probleme mit diesen Menschen und wir haben uns jetzt endlich entschieden, uns zu wehren)
Sorry, die Beschreibung hier wird jetzt nicht gerade kurz, aber nur so kann unser Problem verstanden werden, ungenaue Beschreibungen helfen niemandem weiter
Wir wohnen in einem freistehenden Haus mit großem Garten, Haus hat EG, OG (wir) und einen Dachboden. Das Dachgeschoß hat eine Wäschetrockenraum 32 m² und dann noch eine Restfläche, die vom Vermieter soweit erkennbar als Lagerraum für alte Sachen genutzt wird. Diese Restfläche befindet sich hinter 2 abgesperrten Türen. Wir haben vom Vermieter die mündliche Information, dass er in der Zeit, in der er selbst das OG bewohnt hat, dort früher sein Büro hatte.
HausFoto von oben: http://abload.de/image.php?img=ww16vonoben8ikpm.png
Der Raum ist durch an die Dachbalken genagelte Holzplatten abgetrennt.
http://abload.de/image.php?img=dsc01032d6swy.jpg
Es gibt einen Stromzähler, der aber bei 5 kWh steht, wohl schon seit Ewigkeiten da hängt und innen die Plakette
Wir haben noch nie gesehen oder mitbekommen, dass er diesen Raum betreten hat.
Es geht keine ersichtliche Wasserleitung nach oben, also ist dort wohl keine Toilette vorhanden (Annahme). Im Wäschetrockenraum daneben befindet sich ein Heizkörper, dessen Zuleitung aus dem Vermieter-Raum (VM) kommt. http://abload.de/image.php?img=dsc010355vu4i.jpg
Vom über 70 Jahre alten, sich als sehr korrekt und penibel gebenden Vermieter wurde ausdrücklich definiert, dass der Heizkörper im Wäschetrockenraum niemals auf 0 gedreht werden darf, da sonst die Leitung bei Frost platzen könnte - was sicherlich richtig ist.
Wir gehen davon aus, dass sich hinter den Türen auch mindestens ein, aber sicherlich mehrere Heizkörper befinden, die alle auch auf * stehen und somit im Frostfall den großen VM-Raum beheizen werden.
Heiz- und Warmwasserkosten werden über ista abgerechnet, ista-Meßstäbchen im Wäschetrockenraum momentan bei 0, wurde aber im Februar getauscht
Durch das Schlüsselloch der Tür 1 ist erkennbar, dass der Boden mit Korkplatten ausgelegt ist, die lackiert sind = Wohnraumcharakter. An der Stirnseite befindet sich ein Heizkörper, an den ein alter Verdunster gehängt ist. Davor steht ein Tisch mit 2 Stühlen und einem Hocker daneben, man könnte also sofort zum Skatspielen beginnen. Ein Bild hängt an der Wand.
Wir überlegen uns, eine Periskop-Kamera mit Schwanenhals auszuleihen, die durchs Schlüsselloch zu stecken, um zu sehen, ob da noch eine Toilette und mehr Heizkörper sind. Oder aufs Dach klettern und durchs Fenster schauen…
Wir fragen uns:
A) ob der Vermieter die Beheizung seines Raums heimlich oder unabsichtlich auf die Gesamtkosten der beiden Mietparteien abwälzt, da in der ista Abrechnung nur wir und die Mieter im EG auftauchen. Die Beheizung des Wäschetrockenraums wäre ja noch in Ordnung, aber nicht sein Raum auch noch.
B) ob dadurch, dass in diesem Raum sich mindestens ein Tisch, ein Stuhl, Vorhänge (und ein oder mehrere (Annahme) Heizkörper befinden, der Raum zu einer Nutzeinheit (Lagerung von x, y und z) oder Wohneinheit wird und damit der Vermieter die Nebenkosten völlig falsch errechnet.
Grundsteuer, Versicherungen, Allgemeinstrom, … werden in der aktuellen NK-Abrechnung durch 2 Parteien geteilt.
http://abload.de/image.php?img=nk-abrechnungaesnh.png
Nachdem dieser Raum von ihm - soweit bisher ersichtlich - als Lager- oder Arbeitsraum genutzt wird, müsste es - nach unserer Auffassung her - durch anstatt durch 2 durch 3 geteilt werden.
Frage:
Wird durch das Vorhandensein von einem oder mehreren Heizkörpern, Korkboden und durch Möbel ein leeres DG zu einem nebenkostenpflichtigen Nutzraum / Wohnraum, zumal der VM früher ja dort auch gearbeitet hat?
Wenn dieser Raum als richtige Wohnung ausgebaut wäre, und dort würde niemand wohnen, könnten uns ja nicht die entsprechenden Nebenkostenanteile auferlegt werden.
Eine Bekannte hat uns gesagt, dass aufgrund der dritten Klingel an der Haustür (ohne Namen) und der Klingel vor der ersten verschlossenen Tür davon ausgegangen werden kann, dass der VM-Raum rechtlich gesehen -- eine Wohneinheit -- ist und somit die Nebenkostenaufschlüsselung völlig falsch ist, Grundsteuer, Versicherungen, Allgemeinstrom, … müssen durch 3 geteilt werden.
Wie seht ihr Mietrechts-Profis das Ganze?
vielen herzlichen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten
Elmar
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