Wie reagiere ich auf eine unangemessene Mieterhöhung

  • Hallo zusammen!

    Ich habe von meinem Vermieter ein Schreiben bekommen. Er will die Miete mit folgenden Begründungen um ca. 4% erhöhen:

    • Ich wohne da nun seit 10 Jahren ohne Mieterhöhung
    • Der Mietspiegel 2015 beträgt 5,74€/m² (von 4,86 - 6,60€/m² normale Wohnlage, Hannover)
    • Er hat vor ein paar Jahren die Gebäuderückseite gedämmt

    Zu 1: Das ist vermutlich kein hinreichender Grund
    Zu 2: Durch die geringen Ausstattungsmerkmale liegt der Mietspiegel für meine Wohnung maximal bei 5,30€/m². Ich zahle momentan 5,52€/m². Das passt also nicht.
    Zu 3: Bei Modernisierungen müssen doch wohl die Gesamtkosten auf die einzelnen Mietparteien umgerechnet werden und darüber eine Mieterhöhung argumentiert werden, oder nicht? Das reicht hier wohl auch nicht.


    Wie sollte ich Vorgehen? Ich will es mir mit ihm ja auch nicht verscherzen... ;)
    Ich will ihm auch nur ungern zu genau schreiben, was er falsch gemacht. Dann weiss er ja, was er machen muss.. ;)

    Habt Ihr einen Rat? Nicht drauf reagieren? Ihm schreiben, dass ich damit nicht einverstanden bin? Begründung angeben?


    Vielen Dank schon einmal!

  • Womit genau wird die Mieterhöhung begründet?

    Nach Mietspiegel oder örtliche Vergleichsmiete wäre 15 oder 20 % erlaubt.

    Mieterhöhung wegen Modernisierung wäre eine ganz andere Baustelle.

    Zitat

    Zu 1: Das ist vermutlich kein hinreichender Grund

    Schon. Der Vermieter darf alle 3 Jahre die Mieter erhöhen. Da ist der Kelch also schon mindestens 2 x an Dir vorbei gegangen.

  • Die Begründungen sind genau die drei, die ich angegeben habe.
    Das hat praktisch er auch so geschrieben.

    Nach Mietspiegel passt ja nicht, weil ich schon über dem anzusetzenden Mietspiegel zahle. Vergleichsmiete hat er nicht angegeben.

    Und er darf einfach so alle drei Jahre die Miete erhöhen, auch wenn ich schon über dem anzusetzenden Mietspiegel zahle?

  • Das hier ist auch noch ganz interessant:

    http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl020.htm

    Bei falscher Auslegung des Mietspiegels sollte die Mieterhöhung ja unrechtmäßig sein.
    Und nach Finanztest gilt:
    "Der Vermieter muss den Mieter zu dieser Zustimmung auffordern."


    "3. Begründungspflicht

    Der Vermieter muss die Mieterhöhung begründen. Er muss dem Mieter erläutern, dass die bisher von ihm gezahlte Miete geringer ist als die ortsübliche Vergleichsmiete und ihm plausibel darlegen, dass die künftig von ihm verlangte Miete die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen nicht übersteigt.

    In § 558 a Abs. 2 BGB werden dem Vermieter vier Begründungsmittel an die Hand gegeben. Er kann

    auf einen Mietspiegel Bezug nehmen oder
    auf die Auskunft aus einer Mietdatenbank nach § 558 e BGB oder
    ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beifügen oder
    drei Vergleichswohnungen benennen.

    Welches Begründungsmittel der Vermieter wählt, bleibt ihm überlassen. Fehlt die Begründung oder ist sie unvollständig, dann ist die gesamte Mieterhöhung unwirksam."


    "5. Zustimmungserfordernis

    Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB, also die Anhebung der Kaltmiete auf das Niveau der ortsüblichen Miete unter Beachtung der Kappungsgrenze und der Jahressperrfrist, wird nur wirksam, wenn der Mieter ausdrücklich zustimmt. Ist die Mieterhöhung ordnungsgemäß, hat der Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung. Wird sie dennoch verweigert, kann der Vermieter sie einklagen (Zustimmungsklage). Daraus ergibt sich, dass Handlungsbedarf für Mieter besteht, denen eine Mieterhöhung nach § 558 BGB zugeht.

    Wenn das Mieterhöhungsverlangen in Ordnung ist: Erteilen Sie bis Ende des 2. Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens Ihre Zustimmung schriftlich Andernfalls riskieren Sie eine Zustimmungsklage des Vermieters. Mit Beginn des 3. Kalendermonats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung müssen Sie dann die neue Miete zahlen.
    Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Mieterhöhung haben: Suchen Sie baldmöglichst nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens eine Mieterberatung auf. Stellt sich heraus, dass die Mieterhöhungsforderung formal unwirksam ist, können Sie schweigen und die bisherige Miete weiterzahlen.
    Stellt sich heraus, dass die Mieterhöhungsforderung der Höhe nach teilweise unbegründet ist, sollten Sie dem Mieterhöhungsverlangen in entsprechendem Umfang teilweise zustimmen."

  • Hallo chacoon,

    zu Beginn möchte ich kurz anmerken, dass es ganz sicher nicht dein Ernst sein kann, eine Mieterhöhung um sage und schreibe 15,-- EUR nach 9 Jahren unveränderter Miete als "unangemessene Mieterhöhung" zu betiteln.

    Hier zeigt sich wieder einmal, dass die netten Vermieter am Ende immer die "Dummen" sind. Man sollte als Vermieter tatsächlich alle Mieterhöhungsmöglichkeiten (relativ) voll ausschöpfen....

    Ob das Schreiben deines Vermieters allen Anforderungen eines Mieterhöhungsverlangens erfüllt, möchte ich nicht abschließend beurteilen. Es erscheint mir nicht umfassend genug erläutert...und ob dass Datum 01.08. korrekt ist, hängt davon ab, wann du das Schreiben erhalten hast.

    Im BGB § 558 ff. steht eigentlich alles, was du wissen musst....

    insbesondere für dich:
    BGB §558a: "(4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt."

    Gruß - mit Kopfschütteln-
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Das Mieterhöhungsverlangen ist gelinde gesagt ein Witz. So etwas passiert, wenn sich Vermieter nicht mit dem Mietrecht auskennen.

    Eine Mieterhöhung muss ausreichend begründet sein. Das ist hier nicht gegeben. Diese ist formell und inhaltlich unwirksam.
    Unabhängig davon musst Du einer Mieterhöhung zustimmen. Einfach zu schreiben: "Bitte überweise zum ... XY EUR" reicht nicht aus.

    Zitat

    zu Beginn möchte ich kurz anmerken, dass es ganz sicher nicht dein Ernst sein kann, eine Mieterhöhung um sage und schreibe 15,-- EUR nach 9 Jahren unveränderter Miete als "unangemessene Mieterhöhung" zu betiteln.

    In unserer Gesellschaft kommt es schon mal vor, dass der eine oder andere von der Hand in den Mund lebt. Da können 15 € schon mal ne Menge Holz sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    möglicherweise ist es so, dass das Erhöhungsschreiben der erforderlichen Form nicht genügt, obwohl das Argument mit der Vergleichsmiete durchaus richtig sein könnte.

    Also gehe ruhig voll gegen an. Der Vermieter läuft dann zum Grundeigentümerverband oder zum Anwalt und dort wird ihm gesagt, dass er die Miete doch gleich ein wenig mehr erhöhen sollte, Zusätzlich kann er noch die Erhöhung wegen der Dämmung der hinteren Fassade geltend machen.

    Am Ende kriegst eine Erhöhung, die sicher viel höher liegt und hast zukünftig einen Vermieter, der sich rechtlich bestens beraten lässt. Sehr clever!

    Gruß
    H H

  • Ähm, sorry aber wenn ich die Zahlen so lese, kann ich dir nicht ruhigen gewissens Raten gegen diese "unglaubliche" Erhöhung von 15€ nach 9 Jahren vorzugehen.
    Im grunde müsstest du deinem Vermieter eher die Füsse küssen, überspitzt gesagt.


  • Also gehe ruhig voll gegen an. Der Vermieter läuft dann zum Grundeigentümerverband oder zum Anwalt und dort wird ihm gesagt, dass er die Miete doch gleich ein wenig mehr erhöhen sollte, Zusätzlich kann er noch die Erhöhung wegen der Dämmung der hinteren Fassade geltend machen.

    Am Ende kriegst eine Erhöhung, die sicher viel höher liegt und hast zukünftig einen Vermieter, der sich rechtlich bestens beraten lässt. Sehr clever!

    Gruß
    H H

    Da hat er vollkommen recht. Frage: Was will der Mieter hier? Die Erhöhung nach der langen Zeit ist ein Witz. Wenn er es zurückweist könnte er Glück haben (wenn der Vermieter hier nicht weitergeht sondern aufgibt) oder Pech (wenn es kommt wie oben beschrieben). Ist wie Roulette spielen.

    Ich würde die geringe Erhöhung zahlen und gut ist.

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