Guten Tag,
ich bin zu 01.09.2014 ein Mietverhältnis eingegangen. Am 04.09.2014 wurde die übliche Kaution in Form von drei Monatsmieten gezahlt; d.h., gezahlt wurde sie schon vorher, aber ich kann nur das genannte Datum anhand einer Bankbestätigung angeben.
Zu Mitte 2015 (genaues Datum kann ich gerade nicht nachvollziehen) habe ich fristgerecht gekündigt und bin entsprechend ausgezogen. Zusammen mit dem Ehemann der Vermieterin habe ich ein Übergabeprotokoll angefertigt, aus dem hervorgeht, dass sich das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand befindet (naja, bzw. in demselben Zustand, in dem ich es übernommen hatte).
Am 27.12.2015 habe ich eine Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten und den offenen Betrag an die Vermieterin überwiesen. Seitdem habe ich keine Rückmeldung mehr erhalten, wann ich meine Kaution -die sich auf einem Mietkautionssparbuch befindet. erhalten werde. Genau genommen kam überhaupt gar keine Rückmeldung mehr.
Am 20.04.2016 habe ich per Einschreiben mit Rückschein bei der Vermieterin nachgefragt, wann ich mit der Auszahlung meiner Kaution rechnen könne. Dieses Schreiben wurde nachweisbar nicht von ihr, sondern von ihrem Ehemann (der sich dem Anschein nach allerdings auch um die Organisation kümmert) angenommen. Es bliebt allerdings unbeantwortet.
Leider weiß ich wie gesagt das genaue Datum meines Auszuges bzw. der Kündigung nicht mehr; ein Jahr ist aber definitiv bereits vergangen. Welche Möglichkeiten habe ich?
Anfragen per Mail, die ich bereits vor dem 20.04.2016 mehrfach gestellt habe, wurden ignoriert. Das Einschreiben mit Rückschein ist seit über zwei Monaten unbeantwortet.
Folgende Aspekte machen mir zusätzlich Sorgen:
1. beim Einzug war der Keller komplett mit Krimskrams der Vormieter vollgestellt. Laut dem Ehemann der Vermieterin würde man sich darum kümmern. Dies war nicht der Fall. Nicht so schlimm. ABER:
Als wir bei meinem Auszug den Keller begingen, in dem sich immer noch der Müll der Vormieter befand, lies er eine Bemerkung a lá "Na der wird seine Kaution auch nicht zurückbekommen" (auf den Vormieter bezogen) fallen. Im Gegensatz zum Vormieter habe ich nachweislich (Übergabeprotokoll) mir nichts vorzuwerfen, trotzdem geht mir diese Aussage seitdem nicht mehr aus dem Kopf. Da denkt wohl jemand, er könne eigenmächtig entscheiden, wer die Kaution ausbezahlt bekäme und wer nicht; wenn überhaupt hätte man den Keller räumen lassen und den Betrag von der Kaution des Vormieters abziehen müssen, richtig?
2. Ich kenne die familiären Verhältnisse der Vermieterin und ihres Mannes nicht. Es kann ja auch gut sein, dass sie mein Schreiben (welches er laut Einschreiben-Rückschein angenommen hat) nie erhalten hat.
3. Die Filiale der Santander Bank, in der die Mietkaution eingezahlt wurde, existiert mittlerweile nicht mehr. Das Mietkautionssparbuch hat die Vermieterin. Ich habe lediglich einen Scan des Spar-Einzahlungsbeleges (bzw. sicherlich das Original hiervon noch irgendwo in meinen Unterlagen). Bereits bei der Einzahlung gab es einige Komplikationen (Termin von Seiten der Bank mehrfach verschoben, keine Bestätigung bis auf den Einzahlungsbeleg)...
Frage: wenn ich einen Anwalt einschalte, der sich um die Rückzahlung meiner Kaution kümmert, wer muss diesen dann zahlen? Die "Schuld" liegt m.E. beim Vermieter-Ehepaar. Ich habe mehrere Kontaktversuche unternommen, die jedes Mal ins Leere liefen. Könnte ich daher die Anwaltskosten auf die Vermieterin umlagern?
In meinem Einschreiben im April habe ich auch um die Nebenkostenabrechnung für 2015 gebeten, da ich hier ggf. ja noch Geld zahlen muss bzw. erstattet bekomme. Wie gesagt, ohne Rückmeldung.
Wozu ratet Ihr mir? Vielen Dank im Voraus und beste Grüße ![]()