Kaution immer noch nicht ausgezahlt. Was tun?

  • Guten Tag,

    ich bin zu 01.09.2014 ein Mietverhältnis eingegangen. Am 04.09.2014 wurde die übliche Kaution in Form von drei Monatsmieten gezahlt; d.h., gezahlt wurde sie schon vorher, aber ich kann nur das genannte Datum anhand einer Bankbestätigung angeben.

    Zu Mitte 2015 (genaues Datum kann ich gerade nicht nachvollziehen) habe ich fristgerecht gekündigt und bin entsprechend ausgezogen. Zusammen mit dem Ehemann der Vermieterin habe ich ein Übergabeprotokoll angefertigt, aus dem hervorgeht, dass sich das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand befindet (naja, bzw. in demselben Zustand, in dem ich es übernommen hatte).

    Am 27.12.2015 habe ich eine Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten und den offenen Betrag an die Vermieterin überwiesen. Seitdem habe ich keine Rückmeldung mehr erhalten, wann ich meine Kaution -die sich auf einem Mietkautionssparbuch befindet. erhalten werde. Genau genommen kam überhaupt gar keine Rückmeldung mehr.

    Am 20.04.2016 habe ich per Einschreiben mit Rückschein bei der Vermieterin nachgefragt, wann ich mit der Auszahlung meiner Kaution rechnen könne. Dieses Schreiben wurde nachweisbar nicht von ihr, sondern von ihrem Ehemann (der sich dem Anschein nach allerdings auch um die Organisation kümmert) angenommen. Es bliebt allerdings unbeantwortet.

    Leider weiß ich wie gesagt das genaue Datum meines Auszuges bzw. der Kündigung nicht mehr; ein Jahr ist aber definitiv bereits vergangen. Welche Möglichkeiten habe ich?

    Anfragen per Mail, die ich bereits vor dem 20.04.2016 mehrfach gestellt habe, wurden ignoriert. Das Einschreiben mit Rückschein ist seit über zwei Monaten unbeantwortet.

    Folgende Aspekte machen mir zusätzlich Sorgen:
    1. beim Einzug war der Keller komplett mit Krimskrams der Vormieter vollgestellt. Laut dem Ehemann der Vermieterin würde man sich darum kümmern. Dies war nicht der Fall. Nicht so schlimm. ABER:
    Als wir bei meinem Auszug den Keller begingen, in dem sich immer noch der Müll der Vormieter befand, lies er eine Bemerkung a lá "Na der wird seine Kaution auch nicht zurückbekommen" (auf den Vormieter bezogen) fallen. Im Gegensatz zum Vormieter habe ich nachweislich (Übergabeprotokoll) mir nichts vorzuwerfen, trotzdem geht mir diese Aussage seitdem nicht mehr aus dem Kopf. Da denkt wohl jemand, er könne eigenmächtig entscheiden, wer die Kaution ausbezahlt bekäme und wer nicht; wenn überhaupt hätte man den Keller räumen lassen und den Betrag von der Kaution des Vormieters abziehen müssen, richtig?

    2. Ich kenne die familiären Verhältnisse der Vermieterin und ihres Mannes nicht. Es kann ja auch gut sein, dass sie mein Schreiben (welches er laut Einschreiben-Rückschein angenommen hat) nie erhalten hat.

    3. Die Filiale der Santander Bank, in der die Mietkaution eingezahlt wurde, existiert mittlerweile nicht mehr. Das Mietkautionssparbuch hat die Vermieterin. Ich habe lediglich einen Scan des Spar-Einzahlungsbeleges (bzw. sicherlich das Original hiervon noch irgendwo in meinen Unterlagen). Bereits bei der Einzahlung gab es einige Komplikationen (Termin von Seiten der Bank mehrfach verschoben, keine Bestätigung bis auf den Einzahlungsbeleg)...

    Frage: wenn ich einen Anwalt einschalte, der sich um die Rückzahlung meiner Kaution kümmert, wer muss diesen dann zahlen? Die "Schuld" liegt m.E. beim Vermieter-Ehepaar. Ich habe mehrere Kontaktversuche unternommen, die jedes Mal ins Leere liefen. Könnte ich daher die Anwaltskosten auf die Vermieterin umlagern?

    In meinem Einschreiben im April habe ich auch um die Nebenkostenabrechnung für 2015 gebeten, da ich hier ggf. ja noch Geld zahlen muss bzw. erstattet bekomme. Wie gesagt, ohne Rückmeldung.

    Wozu ratet Ihr mir? Vielen Dank im Voraus und beste Grüße :)

  • Zitat

    Leider weiß ich wie gesagt das genaue Datum meines Auszuges bzw. der Kündigung nicht mehr; ein Jahr ist aber definitiv bereits vergangen. Welche Möglichkeiten habe ich?

    Die Vermieterin nachweisbar, per Einwurfeinschreiben (nicht Einschreiben + Rückschein), auffordern die Kaution, sagen wir mal, bis zum 20.07.2016 zu erstatten.

    Zur Sicherheit noch Deine Bankverbindung angeben.

    Du kannst aber auch gleich einen Mahnbescheid erlassen.

    Für all das brauchst Du noch keinen Anwalt.

    Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr hat die Vermieterin bis zum 31.12.2016 Zeit Dir die Abrechnung zuzuschicken.

    Das Du Mitte 2015 ausgezogen bist bzw. da der Vertrag endete spielt keine Rolle.

    Sprich, aktuell hast Du noch keinen Anspruch auf die Abrechnung.

    Die Frist evtl. Mängel noch geltend zu machen ist inzwischen dicke um. Also keine Angst das da noch was kommt. Falls doch, nicht zahlen bzw. widersprechen wenn das mit der Kaution verrechnet wird.

  • Vielen Dank für die Info. Das heißt, ich habe ein Anrecht auf meine Kaution, auch wenn die Nebenkostenabrechnung für 2015 noch nicht abgerechnet werden kann?

  • Vielen Dank für die Info. Das heißt, ich habe ein Anrecht auf meine Kaution, auch wenn die Nebenkostenabrechnung für 2015 noch nicht abgerechnet werden kann?


    Zumindest auf den Teil der nicht mehr für eine evtl. Nachzahlung aus der noch nicht fälligen Abrechnung benötigt wird.

    Aber das würde ich erst mal außer acht lassen.

    Also, wie schon geschrieben, noch mal höflich aber bestimmt die Erstattung der Kaution fordern und dann, falls nach Fristsetzung nix passiert ist, Mahnbescheid erlassen oder gleich, ohne vorherigen Schrieb.

    Wie viel Kaution hast Du denn hinterlegt und wie hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

    Für eine evtl. Nachzahlung könnte die Vermieterin das 2- bis 3fache einer monatlichen Vorauszahlung einbehalten, den Rest aber erstatten.

  • Zusammen mit dem Ehemann der Vermieterin habe ich ein Übergabeprotokoll angefertigt, aus dem hervorgeht, dass sich das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand befindet (naja, bzw. in demselben Zustand, in dem ich es übernommen hatte).

    Der Passus macht mich stutzig. Was genau stand in dem Protokoll drin und was genau im Protokoll bei Einzug?
    Wenn im Protokoll bei Einzug weniger Mängel/Beschädigungen drinstanden als jetzt beim Auszug: Wie kann der Mieter beweisen dass die Beschädigungen nicht von ihm sind?

    Kann der Mieter die beiden Protokolle hier evtl. mal hochladen?

    PS: Hier wurde anscheinend nur schriftlich bisher verkehrt. Ich würde mal anrufen. Da merkt man im Allgemeinen direkt "was los ist".

    Einmal editiert, zuletzt von hansimglück (11. Juli 2016 um 10:13)

  • @ hansimglück:

    Das Protokoll bei Einzug ist unerheblich, sofern im jetzigen Übergabeprotokoll steht, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand übergeben worden ist.

    Unabhängig davon verweise ich auf die verkürzten Verjährungsfristen nach § 548 BGB. Egal, was im Protokoll geschrieben steht, Forderungen kann der Vermieter keine geltend machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Kann der Mieter die beiden Protokolle hier evtl. mal hochladen?


    Theoretisch ja, ist aber m.E. nicht nötig. Ich habe das in meinem Posting wohl falsch formuliert. In dem Protokoll wurden keine Mängel festgehalten. Das "in demselben Zustand" bezog sich auf diverse Reparaturarbeiten, die mir zugesichert wurden, aber nie durchgeführt worden sind. Es fehlte die Blende an der Spülmaschine in der Küche, die Klappe vom Gefrierfach hätte neu montiert werden sollen, der Keller befand sich wie gesagt voller Kram der Vormieter. Diesen Zustand hatte der Vermieter zu korrigieren, hat es aber nicht getan.

    Zitat

    PS: Hier wurde anscheinend nur schriftlich bisher verkehrt. Ich würde mal anrufen. Da merkt man im Allgemeinen direkt "was los ist".


    Wenn man von mir etwas wollte, wurde auch immer äußerst schnell reagiert, angerufen etc. Ich habe kein Interesse mehr daran, da großartig hinterher zu telefonieren. Das steht auch explizit in meinem Brief, der heute abgeschickt wird. Rückmeldung bitte per Post, E-Mail und Telefon sind nicht erwünscht und ich werde auch nicht darauf eingehen. Es geht ja auch darum, dass ich einen Beweis habe, wenn sich jemand schriftlich meldet. Mir wurde bei der Übergabe ja mündlich auch versprochen, ich würde meine Kaution "schon sehr bald" ausgezahlt bekommen. Das ist nicht geschehen. Von Vermieterseite her soll man eher froh sein, dass ich diesmal noch auf den Mahnbescheid verzichtet habe :)

  • Der 20. ist ja nun durch und ich habe keine Rückmeldung erhalten. Im Anschreiben habe ich erwähnt, dass ich auf einen Mahnbescheid verzichtet habe (also durchblicken lassen, dass ich schon einen hätte verfassen können) und dass ich das Anliegen ggf. an meinen Anwalt übergeben würde.

    Wenn ich nun einen Anwalt beauftrage, kann ich dessen Honorar auf die Vermieterin auslagern? Da sie ja meine Kaution bereits hätte auszahlen müssen?

  • Zitat

    Wenn ich nun einen Anwalt beauftrage, kann ich dessen Honorar auf die Vermieterin auslagern?

    Was heißt denn auslagern? Grundsätzlich gilt: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

    Warum beantragst Du nicht einfach einen Mahnbescheid? Das geht auch Online und ohne Anwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Erst jetzt kann ich mal wieder was Neues zu diesem Sisyphosprojekt sagen:

    angeblich hat die Bank der Vermieterin nie das Mietkautionssparbuch übermittelt; in dem verspäteten Antwortschreiben wurde unten aber noch festgehalten, dass man mir hiermit eine Freigabe für die Auszahlung erteile, damit die Bank mir den Betrag auszahlt.

    Ich habe mich jetzt an die Zentrale der zuständigen Bank (Santander) gewandt, die meine Anfrage an die entsprechende Filiale weitergeleitet hat. Dass die Handhabung bei der Einrichtung des Sparbuchs damals sehr unprofessionell war, daran kann ich mich sogar noch erinnern. Statt das Sparbuch direkt anzufertigen, bekam ich lediglich einen Einzahlungsbeleg und die Vermieterin (soweit ich mich erinnern kann) gar nichts. Mir wurde dann aber versichert, man würde sich "um die Angelegenheit kümmern". Ist ja offensichtlich nicht geschehen -.-

    Ich hoffe, dass die Bank mir den Betrag irgendwie noch zurückzahlen kann. Einen Einzahlungsbeleg habe ich glücklicherweise noch. Sonstige Dokumente wurden aber ja nie ausgestellt, nicht einmal ein schriftlicher Vermerk an mich und/oder die Vermieterin, dass das Geld nun erfolgreich gebucht wurde.

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