Beiträge von nerfherf

    Erst jetzt kann ich mal wieder was Neues zu diesem Sisyphosprojekt sagen:

    angeblich hat die Bank der Vermieterin nie das Mietkautionssparbuch übermittelt; in dem verspäteten Antwortschreiben wurde unten aber noch festgehalten, dass man mir hiermit eine Freigabe für die Auszahlung erteile, damit die Bank mir den Betrag auszahlt.

    Ich habe mich jetzt an die Zentrale der zuständigen Bank (Santander) gewandt, die meine Anfrage an die entsprechende Filiale weitergeleitet hat. Dass die Handhabung bei der Einrichtung des Sparbuchs damals sehr unprofessionell war, daran kann ich mich sogar noch erinnern. Statt das Sparbuch direkt anzufertigen, bekam ich lediglich einen Einzahlungsbeleg und die Vermieterin (soweit ich mich erinnern kann) gar nichts. Mir wurde dann aber versichert, man würde sich "um die Angelegenheit kümmern". Ist ja offensichtlich nicht geschehen -.-

    Ich hoffe, dass die Bank mir den Betrag irgendwie noch zurückzahlen kann. Einen Einzahlungsbeleg habe ich glücklicherweise noch. Sonstige Dokumente wurden aber ja nie ausgestellt, nicht einmal ein schriftlicher Vermerk an mich und/oder die Vermieterin, dass das Geld nun erfolgreich gebucht wurde.

    Der 20. ist ja nun durch und ich habe keine Rückmeldung erhalten. Im Anschreiben habe ich erwähnt, dass ich auf einen Mahnbescheid verzichtet habe (also durchblicken lassen, dass ich schon einen hätte verfassen können) und dass ich das Anliegen ggf. an meinen Anwalt übergeben würde.

    Wenn ich nun einen Anwalt beauftrage, kann ich dessen Honorar auf die Vermieterin auslagern? Da sie ja meine Kaution bereits hätte auszahlen müssen?

    Zitat

    Kann der Mieter die beiden Protokolle hier evtl. mal hochladen?


    Theoretisch ja, ist aber m.E. nicht nötig. Ich habe das in meinem Posting wohl falsch formuliert. In dem Protokoll wurden keine Mängel festgehalten. Das "in demselben Zustand" bezog sich auf diverse Reparaturarbeiten, die mir zugesichert wurden, aber nie durchgeführt worden sind. Es fehlte die Blende an der Spülmaschine in der Küche, die Klappe vom Gefrierfach hätte neu montiert werden sollen, der Keller befand sich wie gesagt voller Kram der Vormieter. Diesen Zustand hatte der Vermieter zu korrigieren, hat es aber nicht getan.

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    PS: Hier wurde anscheinend nur schriftlich bisher verkehrt. Ich würde mal anrufen. Da merkt man im Allgemeinen direkt "was los ist".


    Wenn man von mir etwas wollte, wurde auch immer äußerst schnell reagiert, angerufen etc. Ich habe kein Interesse mehr daran, da großartig hinterher zu telefonieren. Das steht auch explizit in meinem Brief, der heute abgeschickt wird. Rückmeldung bitte per Post, E-Mail und Telefon sind nicht erwünscht und ich werde auch nicht darauf eingehen. Es geht ja auch darum, dass ich einen Beweis habe, wenn sich jemand schriftlich meldet. Mir wurde bei der Übergabe ja mündlich auch versprochen, ich würde meine Kaution "schon sehr bald" ausgezahlt bekommen. Das ist nicht geschehen. Von Vermieterseite her soll man eher froh sein, dass ich diesmal noch auf den Mahnbescheid verzichtet habe :)

    Guten Tag,

    ich bin zu 01.09.2014 ein Mietverhältnis eingegangen. Am 04.09.2014 wurde die übliche Kaution in Form von drei Monatsmieten gezahlt; d.h., gezahlt wurde sie schon vorher, aber ich kann nur das genannte Datum anhand einer Bankbestätigung angeben.

    Zu Mitte 2015 (genaues Datum kann ich gerade nicht nachvollziehen) habe ich fristgerecht gekündigt und bin entsprechend ausgezogen. Zusammen mit dem Ehemann der Vermieterin habe ich ein Übergabeprotokoll angefertigt, aus dem hervorgeht, dass sich das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand befindet (naja, bzw. in demselben Zustand, in dem ich es übernommen hatte).

    Am 27.12.2015 habe ich eine Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten und den offenen Betrag an die Vermieterin überwiesen. Seitdem habe ich keine Rückmeldung mehr erhalten, wann ich meine Kaution -die sich auf einem Mietkautionssparbuch befindet. erhalten werde. Genau genommen kam überhaupt gar keine Rückmeldung mehr.

    Am 20.04.2016 habe ich per Einschreiben mit Rückschein bei der Vermieterin nachgefragt, wann ich mit der Auszahlung meiner Kaution rechnen könne. Dieses Schreiben wurde nachweisbar nicht von ihr, sondern von ihrem Ehemann (der sich dem Anschein nach allerdings auch um die Organisation kümmert) angenommen. Es bliebt allerdings unbeantwortet.

    Leider weiß ich wie gesagt das genaue Datum meines Auszuges bzw. der Kündigung nicht mehr; ein Jahr ist aber definitiv bereits vergangen. Welche Möglichkeiten habe ich?

    Anfragen per Mail, die ich bereits vor dem 20.04.2016 mehrfach gestellt habe, wurden ignoriert. Das Einschreiben mit Rückschein ist seit über zwei Monaten unbeantwortet.

    Folgende Aspekte machen mir zusätzlich Sorgen:
    1. beim Einzug war der Keller komplett mit Krimskrams der Vormieter vollgestellt. Laut dem Ehemann der Vermieterin würde man sich darum kümmern. Dies war nicht der Fall. Nicht so schlimm. ABER:
    Als wir bei meinem Auszug den Keller begingen, in dem sich immer noch der Müll der Vormieter befand, lies er eine Bemerkung a lá "Na der wird seine Kaution auch nicht zurückbekommen" (auf den Vormieter bezogen) fallen. Im Gegensatz zum Vormieter habe ich nachweislich (Übergabeprotokoll) mir nichts vorzuwerfen, trotzdem geht mir diese Aussage seitdem nicht mehr aus dem Kopf. Da denkt wohl jemand, er könne eigenmächtig entscheiden, wer die Kaution ausbezahlt bekäme und wer nicht; wenn überhaupt hätte man den Keller räumen lassen und den Betrag von der Kaution des Vormieters abziehen müssen, richtig?

    2. Ich kenne die familiären Verhältnisse der Vermieterin und ihres Mannes nicht. Es kann ja auch gut sein, dass sie mein Schreiben (welches er laut Einschreiben-Rückschein angenommen hat) nie erhalten hat.

    3. Die Filiale der Santander Bank, in der die Mietkaution eingezahlt wurde, existiert mittlerweile nicht mehr. Das Mietkautionssparbuch hat die Vermieterin. Ich habe lediglich einen Scan des Spar-Einzahlungsbeleges (bzw. sicherlich das Original hiervon noch irgendwo in meinen Unterlagen). Bereits bei der Einzahlung gab es einige Komplikationen (Termin von Seiten der Bank mehrfach verschoben, keine Bestätigung bis auf den Einzahlungsbeleg)...

    Frage: wenn ich einen Anwalt einschalte, der sich um die Rückzahlung meiner Kaution kümmert, wer muss diesen dann zahlen? Die "Schuld" liegt m.E. beim Vermieter-Ehepaar. Ich habe mehrere Kontaktversuche unternommen, die jedes Mal ins Leere liefen. Könnte ich daher die Anwaltskosten auf die Vermieterin umlagern?

    In meinem Einschreiben im April habe ich auch um die Nebenkostenabrechnung für 2015 gebeten, da ich hier ggf. ja noch Geld zahlen muss bzw. erstattet bekomme. Wie gesagt, ohne Rückmeldung.

    Wozu ratet Ihr mir? Vielen Dank im Voraus und beste Grüße :)

    Die Heizung im Wohnzimmer scheint man nicht entlüften zu können. Jedenfalls sehe ich da nirgends eine Möglichkeit. Die im Schlafzimmer hingegen könnte man wohl mit einem normalen Entlüftungsschlüssel entlüften. Die Geräusche scheinen aber wirklich aus der Wand, nicht aus den Heizkörpern zu kommen.

    Unsere ist die Erdgeschosswohnung, also direkt über dem Keller; das Heizungsrohr geht von hier direkt weiter in andere Wohnung (direkt nach oben). Ich habe mit den Nachbarn über uns allerdings noch nicht gesprochen.

    Hallo,

    seitdem ich vor Kurzem umgezogen bin habe ich in der neuen Wohnung ständig das Problem, dass aus der Wand zwischen Wohn- und Schlafzimmer über Tag und Nacht verteilt immer wieder Klopfgeräusche dringen. Normalerweise ist es tagsüber nicht so schlimm, vielleicht über 30 Minuten mal Klopfen von einem Schlag alle 3 Sekunden. Es nervt, ist aber aushaltbar.

    Nachts, zwischen 2 und 7 Uhr jedoch, kann es auch mal zu 2-3 Schlägen pro Sekunde kommen. Wenn man, wie ich, einen leichten Schlaf hat, weckt man davon auf uns schläft auch sehr schwer wieder ein.

    Ich habe den Vermieter ein paar Wochen nach dem Einzug mal darauf angesprochen. Er meint, das läge an der Heizungsanlage oder den Rohren und wäre ein bekanntes Problem. Irgendwann würden neue Heizkörper und Rohre verlegt werden. Bis dahin wäre das aber auch nur ein temporäres Problem in der Übergangszeit und spätestens im Winter wäre Ruhe, weil die Heizung da immer auf voll laufen würde.

    Als Laie kann ich nicht beurteilen, ob das alles so korrekt ist. Laut Internet kann es wohl an schlecht oder nicht isolierten Rohren in der Wand liegen. Der Grund ist mir erst einmal egal, selbst wenn es im Winter wieder ruhiger werden sollte, kann ich nicht den gesamten Herbst über jede Nacht aufwachen, weil laute Klopfgeräusche aus der Wand dringen.


    Habe ich irgendwelche Rechte, die ich geltend machen kann? Da ich gerade erst eingezogen bin, will ich es mir nicht mit dem Vermieter verscherzen. Meinem Rechtsempfinden nach sollte jedoch entweder das Klopfgeräusch -von dem ich beim Einzug selbstverständlich nichts wusste- beseitigt werden, oder aber die Miete gemindert. Liege ich da richtig? Kann ich überhaupt irgend etwas machen? Oder muss ich mich mit diesem Geräusch einfach abfinden?

    Danke & LG

    Vielen Dank für die Informationen!

    Zitat

    Alle Schlüssel sind mit Mietbeginn auszuhändigen. Hier würde ich den Vermieter schriftlich und mit Fristsetzung auffordern. kommt er dem nicht nach, kauft ihr ein neues Schloss und berechnet ihm die Kosten weiter.

    Das klingt gut! Ich werde ihn Montag noch mal mündlich bitten, dann ab Mitte der Woche ggf. schriftlich eine Frist setzen.

    Zitat

    Was heißt denn "muss gestrichen verlassen werden"? Müsst Ihr bei Auszug zwingend malern? Das dürfte unwirksam sein.


    Es gibt (anscheinend?) einen Standart-Vertrag für Hamburg, zumindest habe ich den "Hamburger Mietvertrag für Wohnraum" schon öfter gesehen. Dort ist vermerkt:

    "Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Die zu Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.

    Demgemäß sind die Mieträume zum Ende der Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte
    (...)
    Kommt der Mieter den von ihm vorstehenden übernommenen Verpflichtungen trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen; im Falle der Schönheitsreparaturen steht dem Vermieter dieses Recht erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zu.(...)Der Mieter hat auch nachweislich entstehenden Mietausfall und die Beweissicherung und Ermittlung des Schadens notwendigen Kosten für ein Sachverständigengutachten zu ersetzen."

    Zitat

    Eine förmliche Übergabe ist grundsätzlich nicht notwendig.


    Zumindest das Abgabeprotokoll der Vormieter sollten wir doch aber ausgehändigt bekommen (bei meinem letzten Umzug fand das bei der Übergabe statt), damit wir uns bei einem Stromanbieter anmelden können..? Nach Auszug der Vormieter und vor unserem Einzug wurde definitiv in dieser Wohnung gearbeitet; die hierbei entstanden Strom- und Wasserkosten sollten wir ja nun nicht aufgrund der Zählerstände bei Übernahme für den Vermieter mit tragen, oder?

    Aber wenn so eine Übergabe nicht statt findet, ist es für euch als Mieter zum Nachteil. Denn im Rahmen der Schönheitsreparaturen seid ihr nur für eure Abnutzung zuständig. vs.Ansonsten: Der Zustand bei Wohnungsübergabe hat nichts mit dem Zustand bei Wohnungsabnahme zu tun.

    Wie kann ich das verstehen? Unter unsere Abnutzung sollten eine bereits nicht frisch gestrichene Wand (ausgeblichen) oder nicht überputzte Bohrlöcher eigentlich nicht zählen. Für uns wäre es sehr wichtig zu wissen, ob wir diese Mängel beseitigen müssen.

    Zitat

    Führt alle Mängel auf, macht Fotos, lasst das Übergabeprotokoll wenn möglich von einem Dritten bezeugen und übergibt eine Kopie dem Vermieter (dokumentiert am besten, dass ihr dem VM eine Ausfertigung gegeben habt).

    Das werden wir machen. Auch hier gebe ich dem VM noch bis Mitte der Woche Zeit, ansonsten fertigen wir das Protokoll ohne ihn an. Fotos werden jetzt schon einmal sicherheitshalber gemacht.

    Zitat

    Aber grundsätzlich wäre der VM zur Mängelbeseitigung verpflichtet und du könntest die Miete solange mindern, jedoch durftest du zum Zeitpunkt des Einzuges keine Kenntnis über den Mangel haben.


    Die nicht gestrichene Wand im Wohnzimmer haben wir gesehen. Folgendes war nicht offensichtlich:

    - Blenden für Kühlschrank und Gefrierfach, die wir montieren sollten, passen nicht
    - Klopf- oder Tropfgeräusche zwischen Wohnzimmer- und Schlafzimmerwand
    - Wohnzimmerheizung wird nicht warm
    - Heizung in der Küche ist warm, obwohl auf Null gestellt
    - Gefrierfachtür nicht montiert
    - Geschirrspülerblende lässt sich zwar montieren, passt aber nicht und fällt beim Öffnen des Geräts wieder ab (wird hochgedrückt)
    (-fehlen von Zählerständen, Briefkastenschlüssel, zweiter Satz Hausschlüssel, Namensschilder an Klingel und Briefkasten wurden nicht aktualisiert)

    Eigentlich hatten wir auf ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter gehofft. Sollte aber nicht bald etwas passieren, würde ich ggf. schon auf eine Mietminderung bestehen.

    Wie sieht es bezüglich der Zählerstände aus? Nehmen wir bei der Neuanmeldung einfach den aktuellen Stand (also nachdem wir selbst auch schon etwas verbraucht haben), sofern das Vermieter keinen Zählerstand der Vormieter nachweisen kann?

    Ich hatte auch schon mit dem Gedanken gespielt, mich an die Hausverwaltung zu wenden. Diese Wohnung mieten wir von privat, ich denke es ist eine Eigentumswohnung in diesem Mietshaus. Vielleicht kann die Hausverwaltung auch ohne Vermieter (auf seine Kosten) Schlüssel für uns bereitstellen?

    Hallo,

    ich bin vor Kurzem nach Hamburg gezogen. Die Wohnung wird von privat vermietet; zwar gibt es eine Hausverwaltung, ich stehe aber nur in Kontakt mit den Besitzern meiner Wohnung.

    Alles lief ein wenig unprofessionell ab. Eine Wohnungsabnahme wurde noch nicht durchgeführt, bei Schlüsselübergabe haben wir uns nicht einmal in der Wohnung getroffen. Außerdem wurde auch noch keine Abnahme durchgeführt. Dies ist insofern unpraktisch, da es einige Mängel gibt, die ich gerne in einem Protokoll festhalten würde, um beim Auszug nicht irgend etwas reparieren zu müssen, was schon kaputt war.

    Es fehlen immer noch ein zweiter Satz Haus- und Wohnungstürschlüssel und zwei Briefkastenschlüssel. Wir haben bis jetzt noch gar keinen und natürlich geht im Rahmen so eines Umzuges schon viel Post wegen Internetummeldung usw. an einen raus, die jetzt gar nicht aus dem Briefkasten genommen werden kann.

    Zudem haben wir uns zwar dazu bereiterklärt, in der EBK die Blenden an den Kühlschrank zu montieren, jetzt ist uns aber aufgefallen, dass diese Blenden gar nicht passen (Belüftungsschlitz würde verdeckt und die obere Blende für das Gefrierfach ist zu groß). Die Blende an der Spülmaschine ist ebenfalls zu groß und dadurch, dass sie bei jedem Öffnen des Geräts hochgedrückt wird, fällt sie immer wieder raus.
    Schlimmer noch: die Tür des Gefrierfaches ist nicht montiert und daher kann man es nicht öffnen. Ich bekomme den Kühlschrank auch nicht aus dem Einbauschrank - und selbst wenn sehe ich es nicht als meine Aufgabe als Mieter an, diesen Mängel zu beheben.

    Meine Fragen sind

    - bis wann muss der Vermieter eine Wohnungsabnahme mit uns machen?

    - wie lange kann er sich noch darum drücken, uns endlich die Briefkastenschlüssel zu übergeben? Angeblich hat die Vormieterin diese noch nicht zurückgegeben; dann muss er doch aber irgendwann auf eigene Kosten sich darum kümmern, dass ein Ersatz aufgetrieben wird, oder?

    - Muss der Vermieter die EBK herrichten (passende Blenden besorgen und ggf. auch montieren)?

    Auf telefonische Rückfragen bekommen ich nur vage Antworten. Das hilft nicht weiter. Kann ich schriftlich und am Besten nach irgendwelchen Paragraphen darauf bestehen, dass alles vernünftig erledigt wird?

    - das Wohnzimmer war nicht gestrichen. Laut Hamburger Mietvertrag muss ich die Wohnung gestrichen verlassen; gilt dies auch, wenn vorher nicht gestrichen wurde und das im Protokoll festhalten wird?

    Vielen Dank Euch im Voraus :)

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