Vielen Dank für die Informationen!
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Alle Schlüssel sind mit Mietbeginn auszuhändigen. Hier würde ich den Vermieter schriftlich und mit Fristsetzung auffordern. kommt er dem nicht nach, kauft ihr ein neues Schloss und berechnet ihm die Kosten weiter.
Das klingt gut! Ich werde ihn Montag noch mal mündlich bitten, dann ab Mitte der Woche ggf. schriftlich eine Frist setzen.
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Was heißt denn "muss gestrichen verlassen werden"? Müsst Ihr bei Auszug zwingend malern? Das dürfte unwirksam sein.
Es gibt (anscheinend?) einen Standart-Vertrag für Hamburg, zumindest habe ich den "Hamburger Mietvertrag für Wohnraum" schon öfter gesehen. Dort ist vermerkt:
"Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Die zu Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.
Demgemäß sind die Mieträume zum Ende der Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte
(...)
Kommt der Mieter den von ihm vorstehenden übernommenen Verpflichtungen trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen; im Falle der Schönheitsreparaturen steht dem Vermieter dieses Recht erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zu.(...)Der Mieter hat auch nachweislich entstehenden Mietausfall und die Beweissicherung und Ermittlung des Schadens notwendigen Kosten für ein Sachverständigengutachten zu ersetzen."
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Eine förmliche Übergabe ist grundsätzlich nicht notwendig.
Zumindest das Abgabeprotokoll der Vormieter sollten wir doch aber ausgehändigt bekommen (bei meinem letzten Umzug fand das bei der Übergabe statt), damit wir uns bei einem Stromanbieter anmelden können..? Nach Auszug der Vormieter und vor unserem Einzug wurde definitiv in dieser Wohnung gearbeitet; die hierbei entstanden Strom- und Wasserkosten sollten wir ja nun nicht aufgrund der Zählerstände bei Übernahme für den Vermieter mit tragen, oder?
Aber wenn so eine Übergabe nicht statt findet, ist es für euch als Mieter zum Nachteil. Denn im Rahmen der Schönheitsreparaturen seid ihr nur für eure Abnutzung zuständig. vs.Ansonsten: Der Zustand bei Wohnungsübergabe hat nichts mit dem Zustand bei Wohnungsabnahme zu tun.
Wie kann ich das verstehen? Unter unsere Abnutzung sollten eine bereits nicht frisch gestrichene Wand (ausgeblichen) oder nicht überputzte Bohrlöcher eigentlich nicht zählen. Für uns wäre es sehr wichtig zu wissen, ob wir diese Mängel beseitigen müssen.
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Führt alle Mängel auf, macht Fotos, lasst das Übergabeprotokoll wenn möglich von einem Dritten bezeugen und übergibt eine Kopie dem Vermieter (dokumentiert am besten, dass ihr dem VM eine Ausfertigung gegeben habt).
Das werden wir machen. Auch hier gebe ich dem VM noch bis Mitte der Woche Zeit, ansonsten fertigen wir das Protokoll ohne ihn an. Fotos werden jetzt schon einmal sicherheitshalber gemacht.
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Aber grundsätzlich wäre der VM zur Mängelbeseitigung verpflichtet und du könntest die Miete solange mindern, jedoch durftest du zum Zeitpunkt des Einzuges keine Kenntnis über den Mangel haben.
Die nicht gestrichene Wand im Wohnzimmer haben wir gesehen. Folgendes war nicht offensichtlich:
- Blenden für Kühlschrank und Gefrierfach, die wir montieren sollten, passen nicht
- Klopf- oder Tropfgeräusche zwischen Wohnzimmer- und Schlafzimmerwand
- Wohnzimmerheizung wird nicht warm
- Heizung in der Küche ist warm, obwohl auf Null gestellt
- Gefrierfachtür nicht montiert
- Geschirrspülerblende lässt sich zwar montieren, passt aber nicht und fällt beim Öffnen des Geräts wieder ab (wird hochgedrückt)
(-fehlen von Zählerständen, Briefkastenschlüssel, zweiter Satz Hausschlüssel, Namensschilder an Klingel und Briefkasten wurden nicht aktualisiert)
Eigentlich hatten wir auf ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter gehofft. Sollte aber nicht bald etwas passieren, würde ich ggf. schon auf eine Mietminderung bestehen.
Wie sieht es bezüglich der Zählerstände aus? Nehmen wir bei der Neuanmeldung einfach den aktuellen Stand (also nachdem wir selbst auch schon etwas verbraucht haben), sofern das Vermieter keinen Zählerstand der Vormieter nachweisen kann?
Ich hatte auch schon mit dem Gedanken gespielt, mich an die Hausverwaltung zu wenden. Diese Wohnung mieten wir von privat, ich denke es ist eine Eigentumswohnung in diesem Mietshaus. Vielleicht kann die Hausverwaltung auch ohne Vermieter (auf seine Kosten) Schlüssel für uns bereitstellen?