Schönheitsreperaturen bei Auszug: Klauseln noch wirksam?

  • Hallo Zusammen,

    wir ziehen demnächst aus unserer Wohnung aus und müssen vorher noch die notwendigen Schönheitsreperaturen durchführen. Deswegen habe ich mir den entsprechenden Paragraphen im Mietvertrag angeschaut:

    (1) Der Mieter hat auf seine Kosten die Schönheitsreperaturen durchzuführen

    (2) Zu den Schönheitsreperaturen gehören insbesondere der Anstrich von Decken, Wände, Holzteilen und Heizkörpern mit Heizrohren sowie das Tapezieren innerhalb der Mieträume. Die Arbeiten sind fachgerecht durchzuführen. Die Räume müssen bei Auszug eine Farbgestaltung aufweisen, den dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht.

    (3) Für Art, Umfang und Fälligkeit der Schönheitsreperaturen gilt im Einzelnen Folgendes:
    Die Schönheitsreperaturen mit Ausnahme der Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Versorgungsrohren und Einbaumöbeln sind fachgerecht, dem Zweck und der Art der Mieträume entsprechend regelmäßig auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall:
    in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre,
    in Wohn- Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre,
    in allen anderen Nebenräumen alle 7 Jahre,
    Die Erneuerung der Innenanstriche der Fenster sowie der Anstriche von Türen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen und Einbaumöbeln ist im Allgemeinen nach 6 Jahren erforderlich. Vermieter und Mieter sind darüber einig, dass diese Firsten erst bei Übergabe der Mietsache zu laufen beginnen.

    (4) Der Mieter hat bei Auszug den Bodenbelag in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Parkettboden ist beim Auszug im Allgemeinen nach einer mehr als vierjährigen Mietdauer fachgerecht abzuschleifen und zu versiegeln, soweit über den vertraglichen Gebrauch hinausgehende Abnutzung vorliegt. Teppichböden sind beim Auszug fachgerecht zu reinigen.


    Sind diese heute noch gültig? Vor allem Punkt (4) bringt mich ins grübeln, da eigentlich Parkettbodenschleifen nichts mit Schönheitsreperaturen zu tun hat (ist Instandsetzung). Aber vielleicht relativiert die Aussage "soweit über den vertraglichen Gebrauch" wieder alles, da dies wohl Beschädigungen meint.

    Vielen Dank im voraus!

  • Hallo Zusammen,

    wir ziehen demnächst aus unserer Wohnung aus und müssen vorher noch die notwendigen Schönheitsreperaturen durchführen. Deswegen habe ich mir den entsprechenden Paragraphen im Mietvertrag angeschaut:


    (4) Der Mieter hat bei Auszug den Bodenbelag in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Parkettboden ist beim Auszug im Allgemeinen nach einer mehr als vierjährigen Mietdauer fachgerecht abzuschleifen und zu versiegeln, soweit über den vertraglichen Gebrauch hinausgehende Abnutzung vorliegt. Teppichböden sind beim Auszug fachgerecht zu reinigen.


    Sind diese heute noch gültig? Vor allem Punkt (4) bringt mich ins grübeln, da eigentlich Parkettbodenschleifen nichts mit Schönheitsreperaturen zu tun hat (ist Instandsetzung). Aber vielleicht relativiert die Aussage "soweit über den vertraglichen Gebrauch" wieder alles, da dies wohl Beschädigungen meint.

    Vielen Dank im voraus!

    Hallo,

    was genau steht da? Dass der Parkettboden soweit über den vertraglichen Gebrauch hinausgehende Abnutzung (Schäden) vorliegen, das ist normal, allerdings je nach Alter des Parkettbodens muss sich der Vermieter einen Abzug gefallen lassen, denn nach dem Abschleifen und Versiegeln, erlebt der Boden eine erhebliche Verbesserung auf Kosten des Mieters, die auf diesen nicht abzuwälzen sind.

    Wenn denn da über den vertragsgemäßen Gebrauch keinerlei Abnutzungen vorhanden sind, dann braucht man den Boden auch nicht Abschleifen.

    Gruß
    BHShuber

  • Schließe mich an. Vor allen Dingen, wenn man bedenkt, dass Punkt 4 nur zum Tragen kommt, wenn die Abnutzung über das Normale hinaus geht (Kratzer vom Möbelverschieben, Blumengießwasser, u.ä.)

  • Punkt 4 ist m.E. mindestens mal grenzwertig.

    "In einwandfreien Zustand versetzen" und gerade das Parkett abschleifen. Da hilft m.E. auch das "im Allgemeinen" nicht. Schon gar nicht bei 4 Jahren. Wer bitte schleift Parkett nach 4 Jahren ab - m.E. viel zu kurz.

    Bei Beschädigungen ist natürlich Mieter in der Pflicht. Aber m.E. nicht bei normaler Abnutzung:

    "
    So z.B. ein Urteil des AG Bergisch Gladbach vom 20.09.1994, Az: 61 C 260/94. Auch das LG Köln urteilte für den Mieter und sah eine formularmäßige Mietvertragsklausel, die dem Mieter die Pflicht zum Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens auferlegen wollte, als zu weitgehend an und lehnte einen vom Vermieter geltend gemachten Anspruch auf Zahlung der Kosten hierfür ab ( LG Köln, Urteil vom 09.01.1992, Az: 6 S 121/91, ebenfalls zustimmend: AG Brühl, Urteil vom 24.01.1991, Az: 11 C 219/90 ).

    Das heißt also, dass eine mietvertragliche Klausel, die dem Mieter im Rahmen der Vornahme von Schönheitsreparaturen das Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens in der Mietwohnung auferlegen will, in aller Regel unwirksam ist. Eine derartige Überwälzung der Erhaltungspflicht auf den Mieter, ohne dass dieser ein mangelndes Verschulden oder eine mangelnde Notwendigkeit einwenden kann, ist unbillig und verstößt gegen Treu und Glauben ( AG Münster, Urteil vom 28.06.2002, Az: 3 C 1206/02 ), da grundsätzlich dem Vermieter die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache obliegt. Der Mieter muss auch nicht die Kosten tragen, wenn der Vermieter den Parkett zum Ende der Mietzeit selbst abschleifen und versiegeln lassen will."


    M.E. ist damit zumindest die Parkettklausel ungültig. Ob damit alles ungültig wird??? Es gibt aber da ja auch Urteile die längere Fristen als die alten 3,5 und 7 Jahre bei den Tapeten sehen....

    Ich bin auch Vermieter und versuche gar nicht mehr bei alten Mietverträgen da was zu verlangen. Da ist mir das (Prozess)Risiko viel zu hoch mittlerweile.

    Ich übergebe auch nur noch unrenoviert. Das umgeht dieses Problem und ausserdem was hat man davon wenn der ausziehende Mieter da schnell mal was (mehr schlecht als recht) anstreicht und der neuer Mieter dann direkt mit anderen Farben wieder drüberstreicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von hansimglück (11. Juli 2016 um 11:19)

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