Bitte um dringende Hilfe! Kündigung wegen Abriss/Neuverkauf

  • Hallo liebe Forennutzer,

    ich hoffe wirklich sehr, dass ihr mir mit meinem Anliegen etwas weiterhelfen könnt.

    Mein Freund und ich bezogen am 01.02.2016 unsere jetzige Dachgeschosswohnung.
    Damals war die Wohnung in einem unzumutbaren Zustand, was wir vor Vertragsabschluss wussten und dennoch in Kauf nahmen. Wir kannten den Vermieter sehr gut und lange, auf Grund dessen, dass die Eltern meines Freundes unter uns bereits seit 14 Jahren wohnen.

    Wir haben also all unser Erspartes in diese Wohnung reingesteckt in dem Glauben, dass wir hier die nächsten Jahre verbringen werden. Wir haben den Boden erneuern müssen (in alle Räume kam neuer Laminat), alle Wände tapeziert und gestrichen, die Türen abgeschliffen und lackiert, eine neue Einbauküche musste rein und viele andere Kleinarbeiten mussten erledigt werden. Ganz zu schweigen von dem Entrümpeln des Dachbodens. Grob gerechnet haben wir für all die Arbeiten knapp 4.000 Euro bezahlt!

    Am 31.05.2016 erreichte uns am späten Abend gegen 17 Uhr ein Schreiben. Unser Vermieter ließ uns wissen, dass AB MORGEN den 01.06.2016 ein neuer Vermieter für uns zuständig sei, weil das Haus verkauft wurde. Sie hinterließen uns die neuen Bankdaten und die Adresse des neuen Vermieters, sonst nichts!

    Am nächsten Tag fuhr mein Schwiegervater zum dem neuen Besitzer, auf Grund dessen, dass auch meine Schwiegereltern gerade neu renovierten. Der Besitzer beruhigte uns und ließ uns wissen, dass es uns als Mieter behalten will.

    Am 14.06.2016 kam dann der Anruf, dass sich alle Mietparteien bei ihm versammeln sollen - ein klärendes Gespräch.

    Am 17.06.2016 fand das Gespräch statt und erteilte uns mündlich mit, dass er das Haus weiter verkaufen will an Investoren, weil die hier bauen wollen und das Haus abgerissen werden muss. Über Ecken und Kanten teilte er uns dann mit, dass wir ja schnellst möglich eine neue Bleie suchen sollen - BITTE!

    Am 24.06.2016 kam dann die Kündigung :

    Sehr geheerte xxx und xxx,

    wie am 17.06.2016 persönlich besprochen, kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis fristgemäß zum 30.09.2016

    Eventuelle Schönheitsreparaturen müssen vor der Schlüsselübergabe nicht erledigt werden.

    Liebe Grüße

    Jetzt sitzt der Schreck tief und die Angst. Keiner will unsere Kosten für die Renovierung tragen, dabei wohnen wir hier gerade einmal 4 1/2 Monate. Das kann doch alles so nicht rechtens sein, oder? Wir sitzen vor einem großen Trümmerhaufen und wissen gar nicht so recht, was wir nun als nächsten Schritt tun sollen. Um Rat wäre ich drum sehr dankbar!

    Liebe Grüße
    Natalie

  • Zitat

    Sehr geheerte xxx und xxx,

    wie am 17.06.2016 persönlich besprochen, kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis fristgemäß zum 30.09.2016

    Eventuelle Schönheitsreparaturen müssen vor der Schlüsselübergabe nicht erledigt werden.

    Liebe Grüße

    Ohne Angabe eines Kündigungsgrundes ist die Kündigung schlicht unwirksam.

    Ausnahme, das Haus wurde per Zwangsversteigerung "erworben".

  • Und was sollen wir jetzt tun? Ihn darauf ansprechen? Abwarten?
    Ich bin echt nervlich am Ende, unser ganzes Erspartes steckt inzwischen hier drin.

    Und nein, es war keine Zwangsversteigerung sondern ganz normaler Kauf.

  • Wir werden uns dann wohl einen Anwalt nehmen müssen. Der neue Vermieter meinte am Telefon, dass er nur die Kosten übernehmen würde, wenn wir zum 01.09 schon ausziehen. Die Investoren wollen das Grundstück nur kaufen, wenn wir raus sind, sagt er.

  • Und was sollen wir jetzt tun? ...

    Eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und sei es nur vom Mieterverein.
    Die Kündigung ist nicht nur nicht begründet, auch ist bei dem kurzen Zeitablauf anzunehmen, dass der Kündigende nicht der grundbuchliche Eigentümer ist, auch über entsprechende Vollmachten ist nichts bekannt, es besteht also die Möglichkeit, dass der Absender der Kündigung gar nicht gültig kündigen kann.
    Also hier findet sich gut Bedarf und Material für eine genauere juristische Prüfung.

    Unabhängig davon werdet ihr euch wahrscheinlich trotzdem eine neue Whg. suchen müssen, wenn auch mit größeren zeitlichem Fenster. Bei dieser und allen nachfolgenden achtest du auf einen anfänglichen gegenseitigen Kündigungsausschluss (ordentliche K.) von 1 bis max. 4 Jahren, insbesondere wenn du Anfangsrenovierungen vornehmen sollst.

  • Wir werden uns dann wohl einen Anwalt nehmen müssen. Der neue Vermieter meinte am Telefon, dass er nur die Kosten übernehmen würde, wenn wir zum 01.09 schon ausziehen. Die Investoren wollen das Grundstück nur kaufen, wenn wir raus sind, sagt er.

    Hallo,

    zunächst darf man euch beruhigen, die Kündigung ist schlicht unwirksam, den für eine Verwertungskündigung reichen hier nicht genannte Gründe nicht aus.

    Dann tritt der jeweilige Käufer mit Eintrag ins Grundbuch, genau und erst dann wenn er eingetragen ist, kann er überhaupt mal darüber nachdenken wie er eine Kündigung gestaltet.

    Es ist ratsam sich einen Fachanwalt für Mietrecht zu besorgen, wenn nötig, können alle einen nehmen der die Mietergemeinschaft dann vertritt, die Chancen stehen gut, dass ihr den Spieß umdreht und es den jeweiligen Vermietern so schwer wie möglich machen könnt.

    Z. B. Aufhebungsvertrag mit Abschlagszahlung für die Renovierung und Abfindung für den Auszug wäre mal so eine Verhandlungsposition.

    Glaubt mir, solche Investorengesellschaften wissen genau wie schwer es ist, sämtliche Mieter aus den Wohnungen zu bekommen, deshalb versuchen sie immer den Verkäufer mit der Drohung ein Kauf käme nur in Frage wenn alle Mieter draussen sind, den jeweiligen Verkäufer dazu zu bewegen, das Mietklientel loszuwerden.

    Das ist billiger und einfacher für Investoren.

    Also zusammenfassend habt ihr gute Karten, allerdings nicht selber rumbasteln, gleich zum Anwalt, ok.

    Gruß
    BHShuber

  • Da Ihr in dem Haus nicht glücklich werdet würde ich rechnen: 4.000 EUR Investitionen + Arbeit + Umzugskosten (auch: neue Küche) usw.

    Ich würde hier 10.000 EUR fordern für meinen Auszug. Und ihm im Gespräch schon mal direkt mitteilen das Kündigung unwirksam ist und man seine Rechte kennt.

    Die 10.000 EUR dann schriftlich geben lassen und Übergabe nur nachdem vorher (!) cash bei mir auf dem Konto ist. Besser: 10.000 EUR bei Unterschrift des Aufhebungsvertrages direkt zahlbar. Zurückzuzahlen nur wenn man nicht am vereinbarten Tag den Schlüssel übergibt.


  • Ich würde hier 10.000 EUR fordern für meinen Auszug. Und ihm im Gespräch schon mal direkt mitteilen das Kündigung unwirksam ist und man seine Rechte kennt.


    Quatsch! Auch wenn diese Kündigung ungültig ist, die nächste wird voll durchschlagen, denn dies ist nicht der erste Altbau, der wegen der wirtschaftlicher Verwertung einem Neubau weichen muss. Der TE hat doch in seinem Thread geschrieben: Damals war die Wohnung in einem unzumutbaren Zustand, was wir vor Vertragsabschluss wussten . Da kann man doch davon ausgehen, dass das ganze Haus auch nicht gerade eine Augenweide ist und viel Geld reingesteckt werden müsste.

  • Wir werden uns dann wohl einen Anwalt nehmen müssen. Der neue Vermieter meinte am Telefon, dass er nur die Kosten übernehmen würde, wenn wir zum 01.09 schon ausziehen. Die Investoren wollen das Grundstück nur kaufen, wenn wir raus sind, sagt er.

    Der Vermieter hat anscheinend ja schon angeboten die 4.000 EUR zu übernehmen. Da würde ich jetzt mal nachverhandeln und mit 10.000 EUR anfangen. Da scheint man sich aber einigen zu können. Und das sollte man hier dann auch tun, denn - ja- die nächste Kündigung wird "sitzen" und der Mieter hier dann gar kein Geld mehr bekommen...

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