Küche nicht nutzbar

  • Hallo zusammen,

    nachdem ich bereits einmal Hilfe hier erhalten habe, hoffe ich auch mit meinem nächsten Anliegen einen Rat zu erhalten. Wir sind zum 11.06. in unsere neue Wohnung eingezogen. Eigentlich sollten wir schon zum 01.06. einziehen können, aber die Wohnung war noch nicht fertig.

    Jetzt ist unser Problem aber noch, dass wir die Küche nicht wirklich nutzen können. Die Vormieter haben beim Rausnehmen Ihrer alten Küche den Fliesenspiegel beschädigt. Unsere Vermieterin sagt, dass das die Versicherung vom Vormieter übernehmen muss. Bis die aber dasGeld rausrücken um den Spiegel zu ersetzen, können wir unsere Küche nicht einbauen und somit nicht nutzen. Für 1-2 Wochen mag das gehen, aber langsam wird es wirklich nervig und wir sehen nicht ein für einen Raum zu zahlen, den wir nicht nutzen können.

    Daher meine Fragen:
    1.) Haben wir ein Recht auf Mietminderung?
    2.) Was können wir ggf. tun um mehr Druck aufzubauen? Wir wollen endlich unsere Küche nutzen können.

    Viele Grüße

    aprilregen

  • Natürlich habt Ihr das Recht auf Mietminderung. Die Vermieterin hat dafür zu sorgen, dass der Fliesenspiegel unverzüglich angebracht wird, egal auf wessen Kosten. Im Moment wird die Vermieterin diese übernehmen und sich danach um die Kosten des Schadens kümmern können.

  • Eigentlich kein Problem. Der alte Spiegel kann runter, und dann könnt ihr die Küche einbauen. Einen Fliesenspiegel kann man auch nachträglich fliesen. Theoretisch könnte auch Fliese auf Fliese geklebt werden.

  • Eigentlich kein Problem. Der alte Spiegel kann runter, und dann könnt ihr die Küche einbauen. Einen Fliesenspiegel kann man auch nachträglich fliesen. Theoretisch könnte auch Fliese auf Fliese geklebt werden.

    Jein - leider fehlen am Boden auch noch die Fußleisten, welche ebenfalls vom Vermieter noch angebracht werden müssen. Das hatte ich leider vergessen zu erwähnen.

  • Jein - leider fehlen am Boden auch noch die Fußleisten, welche ebenfalls vom Vermieter noch angebracht werden müssen. Das hatte ich leider vergessen zu erwähnen.

    Auch da. Fußleisten hinter der Küche? Klar, kann man machen, aber ob das nun so unbdingt nötig ist, wenn Zeitdruck herrscht? Wenn euch der Vermieter natürlich deswegen untersagt die Küche einzubauen stimme ich euch zu, aber logisch finde ich das nicht. Für mich wäre das jedenfalls kein Grund die Küche nicht zu montieren.

  • Auch da. Fußleisten hinter der Küche? Klar, kann man machen, aber ob das nun so unbdingt nötig ist, wenn Zeitdruck herrscht? Wenn euch der Vermieter natürlich deswegen untersagt die Küche einzubauen stimme ich euch zu, aber logisch finde ich das nicht. Für mich wäre das jedenfalls kein Grund die Küche nicht zu montieren.

    Für mich ist das ein wichtiger Grund, insbesondere als Vermieter und Gebäudeeigentümer. Die Fliesen der Fußleiste verhindern im Falle einer Leckage der Spülenanschlüsse, Spülmaschinenanschlüsse usw. sehr oft das Eindringen größerer Mengen Feuchtigkeit in die (Holzbalken-)Deckenkonstruktion und deren Dämmung. Zudem tritt das Wasser dann oft vorn, im Sichtbereich, aus und der Schaden kann relativ frühzeitig bemerkt werden. In einem Berliner Gründerzeitmietshaus besteht gerade ein solcher Schaden. Das Wasser konnte wahrscheinlich über einen Zeitraum von 5-7 Jahren ungehindert, da unbemerkt, in die Holzbalkendecke sickern. Dort konnte sich dadurch ein erstklassiger Pilzbefall einstellen. Für die Sanierung sind 2 Wohnungen zu räumen. Die Deckenbalken müssen partiell entfernt werden und es müssen neue Träger eingezogen werden, dabei sind die Anforderungen der Standsicherheit nach den heutigen statischen Berechnungsverfahren nachzuweisen sowie die Belange des Denkmalschutzes zu erfüllen. Wie die Balken in die OG.Wohnungen kommen sollen ist auch noch nicht endgültig geklärt. Die ersten Kostenabschätzungen bewegen sich in dem Wert einer ETW in der Gegend...
    Auch bei Stahlbetonspanndecken ist die Sockelleiste sehr vorteilhaft, die Schäden nicht gleich so massiv, aber einmal Estrich rausstemmen und eine neue Fußbodendämmung einbringen müssen, weil die ursprüngliche wegen Durchnässung ihre gewünschte Funktion nicht mehr erfüllt reicht ja auch.

    Also sollte man die Arbeiten einfach zügig angehen. Die Mietminderung für die Nichtnutzbarkeit der Küche haben einige Gerichte relativ hoch angesetzt, hier hilft google. Wenn die Vermieterin gerade nur etwas klamm ist und daher das Geld aus der Kaution/aus Schadensersatzforderung vom Verursacher benötigt, um die Arbeiten ausführen zu lassen wäre vielleicht das Angebot einer Ersatzvornahme und volle Anrechnung auf eure Kautionsleistung ein möglicher Weg.

  • Für mich ist das ein wichtiger Grund, insbesondere als Vermieter und Gebäudeeigentümer. Die Fliesen der Fußleiste verhindern im Falle einer Leckage der Spülenanschlüsse, Spülmaschinenanschlüsse usw. sehr oft das Eindringen größerer Mengen Feuchtigkeit in die (Holzbalken-)Deckenkonstruktion und deren Dämmung. Zudem tritt das Wasser dann oft vorn, im Sichtbereich, aus und der Schaden kann relativ frühzeitig bemerkt werden. In einem Berliner Gründerzeitmietshaus besteht gerade ein solcher Schaden. Das Wasser konnte wahrscheinlich über einen Zeitraum von 5-7 Jahren ungehindert, da unbemerkt, in die Holzbalkendecke sickern. Dort konnte sich dadurch ein erstklassiger Pilzbefall einstellen. Für die Sanierung sind 2 Wohnungen zu räumen. Die Deckenbalken müssen partiell entfernt werden und es müssen neue Träger eingezogen werden, dabei sind die Anforderungen der Standsicherheit nach den heutigen statischen Berechnungsverfahren nachzuweisen sowie die Belange des Denkmalschutzes zu erfüllen. Wie die Balken in die OG.Wohnungen kommen sollen ist auch noch nicht endgültig geklärt. Die ersten Kostenabschätzungen bewegen sich in dem Wert einer ETW in der Gegend...
    Auch bei Stahlbetonspanndecken ist die Sockelleiste sehr vorteilhaft, die Schäden nicht gleich so massiv, aber einmal Estrich rausstemmen und eine neue Fußbodendämmung einbringen müssen, weil die ursprüngliche wegen Durchnässung ihre gewünschte Funktion nicht mehr erfüllt reicht ja auch.

    Also sollte man die Arbeiten einfach zügig angehen. Die Mietminderung für die Nichtnutzbarkeit der Küche haben einige Gerichte relativ hoch angesetzt, hier hilft google. Wenn die Vermieterin gerade nur etwas klamm ist und daher das Geld aus der Kaution/aus Schadensersatzforderung vom Verursacher benötigt, um die Arbeiten ausführen zu lassen wäre vielleicht das Angebot einer Ersatzvornahme und volle Anrechnung auf eure Kautionsleistung ein möglicher Weg.


    Na ja, was so eine Sockelleiste nicht alles verhindern soll? Natürlich sollte trotz fehlender Leiste eine dauerelastische Fuge gezogen werden, aber die ist im Zweifel sicher auch nicht dichter, als die am Sockel. Kurz gesagt, auch ein Sockel macht aus einem Küchenboden immer noch kein Schwimmbad.:)
    Wenn man davor wirklich Angst hat, sollte man lieber den Boden und Sockelbereich isolieren, aber sicher nicht das von der Sockelfuge abhängig machen?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (27. Juni 2016 um 15:21)

  • Na ja, was so eine Sockelleiste nicht alles verhindern soll? ...


    Sie soll nicht nur, sie macht es. Die flexible Fuge allein ist zumeist nicht hoch genug. Es ist beim Bemerken auch nicht notwendig, dass absolute Dichtigkeit besteht. Aber unbemerktes Eindringen ist halt zu verhindern. Versicherungen tun sich bei solchen Schäden übrigens so richtig schwer mit der Zahlung, zumeist mir sehr guten Argumenten.

  • Sie soll nicht nur, sie macht es. Die flexible Fuge allein ist zumeist nicht hoch genug. Es ist beim Bemerken auch nicht notwendig, dass absolute Dichtigkeit besteht. Aber unbemerktes Eindringen ist halt zu verhindern. Versicherungen tun sich bei solchen Schäden übrigens so richtig schwer mit der Zahlung, zumeist mir sehr guten Argumenten.

    Sorry, es gibt keinerlei Bestimmungen die einen in privaten Küchen dazu verpflichten einen gefliesten Sockel einzubauen. Das sich Versicherung manchmal quer stellen hat diverse Gründe, sicher aber nicht ein fehlender Fliesensockel, und wenn das so wäre, wäre es kein Argument, sondern der Versuch eine Ausrede um nicht zahlen zu müssen. Davon abgesehen, auch geflieste Böden sind von sich aus sowieso nicht dicht, ein verbreiteter Irrglaube. Klar ist ein Fliesenboden bei einem spontanen oder auch weniger spontanen Wassereinbruch dankbarer als Parkett, egal ob mit oder ohne Sockel, das ist schon klar, nur das hat mit der Fragestellung ja wenig zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (28. Juni 2016 um 08:11)

  • AJ1900: Die Versicherung stellt auf einen Allmählichkeitsschaden ab und wird damit auch Erfolg haben. Das Fliesen nicht 100% wasserdicht sind und ein verfugter Verband von solchen schon gar nicht kannst du durchaus von mir gelernt haben. Aber er ist ausreichend schwer zu durchdringen, dass die Wahrscheinlichkeit dass der Wasserschaden vor Verursachung größerer Katastrophen bemerkt wird überwältigend hoch ist. Auch ohne Pflicht kann man Vernunft walten lassen. Ich rate meinen Kunden dazu auch die Sockelleiste hinter Küchenmöbeln zu fliesen und tue es selbst in meinen Objekten auch. Aus diversen Gründen obiger ist nur der wichtigste.

    Trotz allem hat aprilregen nun immer noch keine funktionierende Küche und wir haben mittlerweile länger darüber diskutiert, als es dauert besagte Sockelleiste zu kleben...

  • Ein beschädigter Fliesenspiegel verhindert jetzt doch nicht wirklich die Nutzung.

    Oder wie kaputt ist der? Für mich hört sich das an, als wenn hier nur kleine Beschädigungen der Oberfläche vorliegen - also nichts wirklich weltbewegendes.

    Bis die Versicherung zahlt (bzw. ist es überhaupt schon klar das Sie zahlt?) und dann der Fliesenleger kommt dauert doch Wochen (normalerweise).

    Ich würde die Küche jetzt einbauen lassen und gut ist erstmal. Wenn dann der Fliesenleger kommt muss halt vorher die Versicherung den (teilweisen) Abbau bezahlen - glaube kaum dass dies ein wirklich großer Akt ist.

    Und Mietminderung? Ein kleiner optischer Schaden - schätze mal 2-3% wenn überhaupt. Wegen der paar EUR hätte ich keine Lust mich zu streiten...

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