Beiträge von aprilregen

    Hallo,

    wir haben jetzt seit November 2016 Probleme mit Schimmel in unserer Wohnung. Tatsächlich waren einige Stellen durch Baumängel aufgetreten. Die Baumängel wurden beseitigt (Dach teilweise isloiert). Allerdings sind in unserer Wohnung die Schimmelstellen immer noch zu sehen. In einer Ecke lag auch kein Baumangel vor, sondern laut Messungen, wurde zu häufig über die vorhandene Tapete drüber gestrichen und diese Stelle müsste renoviert werden.

    Wir leben seit Juni 2016 in der Wohnung, der Schimmel trat also nach ca. 5 Monaten auf. Die Wohnung wurde vor unserem Einzug durch eine Firma gestrichen, die unsere Vermieterin bezahlt hat.

    Wer würde die Kosten für das Tapezieren tragen müssen (besonders in der Steklle, wo kein Baumangel vorlag, sondern durch Vormieter einfach andauernd wieder drüber gestrichen wurde)? Ich wohne jetzt seit 1 Jahr und 4 Monaten in der Wohnung und finde es ganz schön viel Aufwand, die Wohnung tapezieren zu müssen, obwohl ich gar nicht so lange darin gelebt habe. Der Mietvertrag ist ein Standard-Mietvertrag ohne irgendwelche zusätzlichen Klauseln vom Vermieter.

    Ich freue mich über eure Rückmeldungen.

    Hallo,

    zuerst einmal danke an alle, die sich die Zeit nehmen das folgende zu lesen:

    Wir sind im Juni 2016 in unsere jetzige Wohnung eingezogen. Im November 2016 stellten wir fest, dass es an einer oberen Ecke im Schlafzimmer schimmelt (2 Außenwände treffen dort aufeinander). Wir teilten dies gleich am nächsten Tag unserer Vermieterin telefonisch mit. Sie beauftragte sogar einen Gutachter, der (ich meine es war im Dezember) feststellte, dass dies an einem Baufehler liegen muss, da die Feuchtigkeit an dieser Stelle doppelt so hoch ist, wie im Rest des Raumes. An einer anderen Stelle wurde ebenfalls Schimmel gefunden, was lt. Gutachter daran liegen könnte, dass sich dort die Tapete gelöst hat. Generell hat auch der Gutachter darauf hingewisen, dass die Wohnung schon längst mal wieder hätte renoviert werden müssen. Das ständige Überstreichen führt dazu, dass die Wohnung nicht vernünftig atmen kann. Natürlich hat er trotzdem nochmal auf ordentliches Lüften hingewiesen. Mittlerweile lüften wir täglich 3 x 15 Minuten.

    Soweit so gut - seit dem ist nicht wirklich was passiert. Anscheinend war noch jemand da, der sich das Ganze von außen angeguckt hat. Aussage von unserer Vermieterin war auch, dass der Schaden erst von außen ausgebessert werden muss, bevor man innen was machen kann. Und im Winter wäre das nicht möglich. Das haben wir soweit eingesehen, aber jetzt haben wir Ende Mai. Von unserer Vermieterin haben wir nichts weiter bisher gehört. Wir haben Sie jetzt erneut per WhatsApp kontaktiert und ihr ein Ultimatum von 2 Woche gesetzt um sich jetzt mit konkreten Maßnahmen bei uns zu melden oder wir werden eine Mietminderung vornehmen.

    Hinzu kommt seit letzter Woche, dass an 3 Fenstern in unserer Wohnung Wasser eingetreten ist und sich jetzt auch dort Schimmel bildet -auch darüber haben wir sie sofort informiert. Es hat bereits vor unserem Einzug in die Wohnung geregnet - danach wurden aber angeblich die Fenster ausgetauscht. Was mich im nachhinein gewundert hat -warum wurde damals nicht neu tapeziert, theoretisch ist ja die Tapete nass geworden.

    Jetzt meine Fragen:
    1.) Wieviel Mietminderung wäre aus eurer Sicht gerechtfertigt? Der Schimmel an der Außenecke im Schlafzimmer hat sich vorerst zurückgebildet, aber unter der Tapete lauert wahrscheinlich noch genug.
    2.) Habt ihr evtl. noch weitere Ratschläge - gerade mit Sicht auf die Fenster, wie wir uns genrell noch verhalten sollen? Das es mal reingeregnet hat, hatte uns unsere Vermiterin beim Einzug nicht gesagt - das hat mir erst später unsere Vormieterin und der Einbauer der Fenster mitgeteilt (er war vor ca. 1 Monat zur Kontrolle da, als noch nichts war).

    Ich befürchte, das Thema wird sich noch eine ganze Weile hinziehen :(

    Eigentlich kein Problem. Der alte Spiegel kann runter, und dann könnt ihr die Küche einbauen. Einen Fliesenspiegel kann man auch nachträglich fliesen. Theoretisch könnte auch Fliese auf Fliese geklebt werden.

    Jein - leider fehlen am Boden auch noch die Fußleisten, welche ebenfalls vom Vermieter noch angebracht werden müssen. Das hatte ich leider vergessen zu erwähnen.

    Hallo zusammen,

    nachdem ich bereits einmal Hilfe hier erhalten habe, hoffe ich auch mit meinem nächsten Anliegen einen Rat zu erhalten. Wir sind zum 11.06. in unsere neue Wohnung eingezogen. Eigentlich sollten wir schon zum 01.06. einziehen können, aber die Wohnung war noch nicht fertig.

    Jetzt ist unser Problem aber noch, dass wir die Küche nicht wirklich nutzen können. Die Vormieter haben beim Rausnehmen Ihrer alten Küche den Fliesenspiegel beschädigt. Unsere Vermieterin sagt, dass das die Versicherung vom Vormieter übernehmen muss. Bis die aber dasGeld rausrücken um den Spiegel zu ersetzen, können wir unsere Küche nicht einbauen und somit nicht nutzen. Für 1-2 Wochen mag das gehen, aber langsam wird es wirklich nervig und wir sehen nicht ein für einen Raum zu zahlen, den wir nicht nutzen können.

    Daher meine Fragen:
    1.) Haben wir ein Recht auf Mietminderung?
    2.) Was können wir ggf. tun um mehr Druck aufzubauen? Wir wollen endlich unsere Küche nutzen können.

    Viele Grüße

    aprilregen

    Hallo,

    Runde 2: Da der Vormieter und der Vermieter sich nicht einig werden (da gab es wohl schon in der Vergangenheit Zoff), verlangt jetzt der Vermieter, dass der Vormieter alles rausnehmen soll - wenn es ja sein Eigentum ist - und der Vermieter verlegt jetzt auf eigene Kosten Laminat. An sich ist das schön, ABER:

    Der Vormieter darf ja theoretisch bis Ende Mai in der Wohnung bleiben, wir wollen ja schon zum 01.06. einziehen. Da noch Laminat zu verlegen wird schwierig.

    Was für Rechte habe ich, wenn ich wegen dem ganzen Hin und Her die Wohnung nicht ab dem 01.06. nutzen kann (da ja kein Boden drin ist und wir theoretisch noch nicht unsere Möbel reinbringen können). Was würdet ihr fordern?

    Hallo,
    mein Freund und ich haben vor kurzem einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Bei der Besichtigung hieß es, dass die Übernahme der Küche mit dem Vormieter geregelt werden muss.
    Als wir dies nun am Wochenende machen wollten, kamen die Vormieter mit ganz anderen Aufschlägen, u.a., dass wir den jetzigen Boden (Laminat) mit abkaufen müssten.
    Davon war weder die Rede bei der Besichtigung noch bei Vertragsunterzeichnung mit dem Vermieter. Die jetzigen Mieter haben den Boden von ihrem Vormieter so gegen Aufpreis übernommen.
    Nun meine Frage: Welche Rechte haben wir hier als zukünftige Mieter? Wir sind davon ausgegangen, dass der Boden inkl. ist und wollen dafür nicht zahlen. Wie müssten die jetzigen Mieter den Boden hinterlassen. Es heißt ja, dass der Ursprungszustand wieder hergestellt werden muss – sie haben aber den Boden so übernommen.

    Für Hilfe bin ich wirklich dankbar.

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