Beiträge von Mieter567

    Das das Mietrecht den Begriff WG nicht kennt, erklär bitte erst mal die Vertragsgestaltung.

    Wer ist Hauptmieter oder wer wessen Untermieter?

    Was vielleicht daran liegt das der Mieterwechsel nicht mit dem Vermieter bzw. der HV vereinbart, also "illegal" war, oder Du schlicht "nur" Untermieter bist.

    Hi anitari, danke für deine Antwort. Wir sind beide Hauptmieter.
    Natürlich war der Mieterwechsel mit der HV vereinbart. Diese war jedoch schlampig und hat mit der nächsten Verwaltung nicht effizient kommuniziert. Meinst du wir haben irgendeine Möglichkeit, das Geld zurückzuerhalten?
    Liebe Grüße!

    Hallo liebe Forummitglieder, ich hoffe sehr ihr könnt mir weiterhelfen!
    Ich wohne in einer 2er-Studentern-WG und meine Mitbewohnerin hat gerade gewechselt, daher habe ich mir zum ersten Mal seit Einzug wieder unseren Mietvertrag angesehen und mit Verwunderung festgestellt, dass der Mietpreis geringer ist, als der, den wir beinahe 2Jahre lang gezahlt hatten. Als ich eingezogen bin, habe ich von meiner Vormieterin alles übernommen, so auch Ihren Dauerauftrag. Einen neuen Mietvertrag hatten meine Mitbewohnerin und ich nicht erhalten, lediglich einen Nachtrag zum Mietvertrag der Vormieterinnen von 2010. Als ich die beiden nun fragte, wie ihr Mietpreis zustande kam, sagten sie mir, sie hatten während ihrer 4 Jahre hier eine Mieterhöhung erhalten und dies auch schriftlich erhalten, diese sei jedoch nicht mehr auffindbar. Meine Mitbewohnerin und ich haben diese Erhöhung nie zu Gesicht bekommen. Zusätzlich hat in den letzten 2 Jahren 2mal die Hausverwaltung gewechselt und miteinander schlecht kommuniziert. Immer wieder mussten wir uns überhaupt erst bekannt machen, da man nicht wusste, dass wir existieren. Nun meine Frage: Kann ich ab jetzt den Preis, der im Mietvertrag steht, zahlen, statt dem höheren, den ich bisher fälschlicherweise gezahlt habe? Und gibt es sogar eine Möglichkeit für mich, das zuviel gezahlte Geld zurückzuerhalten? Ist diese Mietpreiserhöhung der Vormieterinnen denn überhaupt für uns gültig, wenn wir seitens der Verwaltung nie darüber informiert wurden, geschweige denn, etwas schriftliches erhalten haben? Ich hoffe ich habe die Lage verständlich erklärt und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
    Lieben Dank!

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