Bitte dringend um Hilfe, Kündigung wegen Verkauf

  • Hallo,

    ich bin erstmals hier im Forum und wäre dankbar für Antworten :)
    Folgender Sachverhalt, ich bewohne seit Feb. 2005 eine Mietwohnung. 2011 zog meine Mutter aus, und der Vermieter wollte unbedingt den Mietvertrag neu auflegen und behielt den alten ein. Ich habe blöderweise zugestimmt. Im alten Mietvertag stand ich gemeinsam mit meiner Mutter drin, das verleugnet der VM nun. Das schreibe ich dazu wegen der Kündigungsfrist.
    Letztes Jahr verstarb die Mutter des VM und die Wohnungen, die unter den Angehörigen aufgeteilt sind werden nun verkauft. Ich bekam dann auch sofort ein Kündigungsschreiben mit dem Inhalt, dass die Wohnung verkauft wird und ich schnellstens nach einer Neuen schauen soll, da die Besitzerin, Schwester des VM bzw. Verwalters, das Geld benötigt, da ihr Mann verstarb. Kündigungsfrist 3 Monate. Bis Februar fand ich nichts passendes, bezahlbares(4 Leute im Haushalt). Im Feb. kam das 2. Kündigungsschreiben, dass für die Wohnung ein Käufer gefunden wurde, der die Wohnung von Grund auf renoviert, auch eine Familie mit 2 Kleinkindern. Nun sollen wir schnellstens hier raus. Diese Woche war die Käuferfamilie hier. Als es um die Kündigung ging, sagte ich, dass ich der Meinung bin, dass die Familie selbst doch eine Kündigung wegen Eigenbedarf schreiben müsse. Der VM und die Familie gingen beinahe an die Decke. die Frau des Käufers wurde auch richtig laut und frech, sie drohte sie ständen jeden Tag hier, wenn wir uns nicht schnellsten aus dem Staub machen. Als es dann richtig nett wurde bat ich alle die Wohnung zu verlassen, da es kein normales Gespräch mehr werden konnte. Danach drohte dann selbst der Vermieter, wenn sie das nun machen Frau **** wirds noch teurer, ich denke er sucht sich jetzt Sachen zusammen, die ich bezahlen soll..Und das nach fast 12 Jahren Wohnzeit, in der wir uns sogar stetig um die kranke Mutter des VM's kümmerten..

    Meine Fragen dazu, was hat es rechtlich mit den Kündigungen auf sich, die der Vermieter vor dem Verkauf schrieb? ich habe zwar schon recherchiert, verstehe es aber so, dass er wegen dem Verkauf überhaupt nicht kündigen kann (er gab als besondere Härte an, dass die Schwester das Geld benötigt, da ihr Mann verstarb). Die 2. Kündigung beruft sich ja nur darauf, dass die neue Familie sofort einziehn will, sobald die Wohnung an sie übergeht..ist das überhupt wirksam? Müssen die uns nicht selbst kündigen, sobald sie im Grundbuch stehn?

    Ich wäre sooo überaus dankbar über Antworten, da ich selbst irgendwie überfordert bin..Ich habe zwar schon eine Rechtsanwältin zwecks einem Termin angeschrieben, aber nun ist erstmal Wochenende und ich kann kaum schlafen deswegen.

    Liebe Grüße

  • Beide Kündigungen sind schlicht unwirksam.

    Verkauf ist kein Kündigungsgrund und Geldmangel auch nicht.

    Die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt übrigens bei Wohndauer ab 8 Jahre 9 Monate.

  • Super vielen Dank für die Antwort!!!!Fällt mir ein Stein vom Herzen. Ist es dann so, dass die Käufer uns wegen Eigenbedarf dann kündigen müssen? Der Vermieter behielt den Mietvertrag von Feb. 2005 ja ein, in dem ich gemeinsam mit meiner Mutter stand. Als ich etwas von dieser längeren Frist sagte, meinte mein VM sofort, ich wäre nicht im Vertrag gewesen. Das stimmt aber nicht, ich stande zu 100% in dem Mietvertrag. Ich habe nur noch die Abfallgebührenbescheide, die immer an beide Namen, wie damals im Mietvertrag, adressiert waren. Wie könnte ich es denn ohne Mietvertrag beweisen, dass ich und meine Kinder seit 2005 hier wohnen. Reicht die Meldebestätigung evtl. um an die 9 Monate Kündigungsfrist zu kommen? Wäre der Wohnungsmarkt bei uns nicht so im Keller, wäre mir das auch egal, aber es ist sehr schwer momentan "schnell" etwas zu finden.

  • jetzt keine panik.
    der Verkäufer kann nicht kündigen (siehe§ 566 Kauf bricht nicht Miete)

    die Wohnungen wurden letztes jahr aufgeteilt?
    dann gilt eigentlich eine Sperrfrist von drei jahren.


    Wurde ein Haus erst nach Einzug des Mieters in Einzel*eigentum aufgeteilt, sieht es schlecht aus für Käufer. Zur ordentlichen Kündigungs*frist addieren sich bis zu zehn Jahre Sperr*frist. Diese läuft auch weiter, wenn Wohnungen erneut den Besitzer wechseln. Ein Beispiel: Eine Erben*gemeinschaft verkauft die Wohnungen eines Miets*hauses an einzelne Eigentümer. Es gelten drei Jahre Sperr*frist. Der erste Käufer trennt sich nach zwei Jahren von seiner Wohnung. Der nächste Eigentümer darf nach einem Jahr kündigen.

    https://www.test.de/Eigenbedarf-Wa…482757-4482762/

  • Anmerkung zu "Der VM und die Familie gingen beinahe an die Decke. die Frau des Käufers wurde auch richtig laut und frech, sie drohte sie ständen jeden Tag hier, wenn wir uns nicht schnellsten aus dem Staub machen"


    Der Mieter muss sich auch nicht gefallen lassen, dass fast täglich Kauflustige seine Wohnung bevölkern. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt reicht es aus, wenn man dreimal monatlich zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten Besichtigungen ermöglicht.

    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0406/040628.htm

  • Danke für die Antwort!:) Wann und wie die Wohnungen aufgeteilt worden sind, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. Die Wohnung sind schon länger unter den Angehörigen verteilt gewesen, zumindest sagte man uns das. Unsere Mietzahlung gingen immer an die Tochter, die in Italien wohnt. Der Sohn verwaltet die Mietsachen, deshalb bezeichne ich ihn als VM. Wüsste auch nicht, wie ich das rausbekomme, wer wann als Eigentümer eingetragen wurde.

    Zum Zitat, dass sagte die Frau des Käufers, also die zukünftigen Vermieter, die hier einziehn möchten. Sie meinte, sie ständen täglich vor der Tür, bis wir "abhauen". Die Käufer stehen laut ihrer Aussage selbst unter Druck, da sie wegen ihrer jetzigen Mietsache vor einer Räumungsklage stehn und schnell hier rein müssen. Aber dafür können wir ja auch kaum was.

    Die Käufer möchten auch schnellsten renovieren (komplett alles, neue Küche, Bad, neue Fliesen, neue Böden etc.), aber privat -also selber. Muss ich denen dann jeden Tag Zutritt zur Wohnung verschaffen?Ich selbst arbeite jeden Tag und fände es schlecht, wenn das Paar hier jeden Tag alleine ist. Bei Handwerkern hätte ich da irgendwie weniger ein Problem.

    Ich habe mich jetzt mal beim Mieterbund angemeldet, aber denke das dauert ein paar Tage.

  • du musst niemand zum renovieren rein lassen.
    Besitzer der Wohnung ist der Mieter.
    Eigentümer der Wohnung, ist der neue Eigentümer, aber erst dann, wenn er im Grundbuch eingetragen ist.
    mieterbund ist super Idee.

  • Danke für die Antwort!:) Wann und wie die Wohnungen aufgeteilt worden sind, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. Die Wohnung sind schon länger unter den Angehörigen verteilt gewesen, zumindest sagte man uns das.

    Dann nimm Deinen Mietvertrag, geh zum zuständigen Grundbuchamt und bitte dort um Auskunft wann die Wohnungen in ETWs umgewandelt wurden.

    War das während Deiner Mietdauer kann Dir der neue Eigentümer frühestens nach 3 Jahren wegen Eigenbedarf kündigen.

  • Nochmals danke für die Antwort:) Das werde ich die nächste Woche mal in Angriff nehmen, vielen Dank für den Tipp!Wirklich toll, dass man hier direkt sehr hilfreiche Antworten bekommt!:)

  • Hallo WasTun,

    2011 zog meine Mutter aus, und der Vermieter wollte unbedingt den Mietvertrag neu auflegen und behielt den alten ein. Ich habe blöderweise zugestimmt. Im alten Mietvertag stand ich gemeinsam mit meiner Mutter drin, das verleugnet der VM nun. Das schreibe ich dazu wegen der Kündigungsfrist.

    Diesen Passus deines Treads sollte man nicht außer Acht lassen: wurde denn ein Aufhebungsvertrag zu dem alten Mietvertrag abgeschlossen, bevor/nachdem der neue Mietvertrag unterzeichnet wurde? Steht darüber irgendetwas im neuen Mietvertrag? Wenn nicht, existieren ja nun eigentlich 2 Mietverträge für dieselbe Wohnung mir 2 verschiedenen Mietern. Dann ist meines Wissens nach der erstere gültig (also gültig sind eigentlich beide, der erstere Mieter darf aber in der Wohnung bleiben, der 2. Mieter kann Schadenersatz gegen VM geltend machen, wenn er die Wohnung nicht beziehen kann. Aber diese Konstellation trifft hier bei euch ja irgendwie nicht zu.).

    Wenn deine Mutter nie eine Wohnungsübergabe an den VM gemacht hat (mit Schlüsselübergabe), dann ist sie auch praktisch noch Mieter(?)

    Da bin ich mir aber nicht sicher. Dazu wissen andere Forenteilnehmer sicher mehr;)

    VieleGrüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche meinung - keine Rechtsberatung

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (26. Juni 2016 um 09:20)

  • Hallo, danke auch dir für die Antwort!
    Es wurde weder ein Aufhebungsvertrag noch sonst etwas gemacht. Mutter zog aus und meldete sich um. der VM wollte auch keine Kündigung von ihr, da ich ja weiterhin blieb. Nach einiger Zeit wollte er abe unbedingt einen "neuen" Mietvertrag, er begründete das mit "dann hat alles seine Ordnung" und ich stehe allein im Mietvertrag. Geändert hatte sich am Mietvertrag aber nichts, er schrieb nur einen einzigen Punkt dazu, dass der Mieter eine Hausratversicherung abschließen muss, sonst nichts, hatte ich aber sowieso, was er auch wusste..alles andere blieb 1:1 gleich. Jetzt bin ich der Meinung, dass er das wegen dieser Kündigungsfrist machte, er wusste, dass der Wohnungsverkauf näher rückte..ich wusste das natürlich nicht.
    Jetzt geht es halt darum, welche Kündigungsfrist zählt..ich habe im Internet etwas gefunden, was etwas Hoffnung bereitet https://www.haufe.de/recht/deutsche…4_HI646961.html .
    Aber man findet auch wiederum viele Berichte, die das Gegenteil behaupten, man sollte keinen neuen Vertrag unterschreiben, da die Kündigungsfrist dann von vorn beginnt. Leider war ich damals ziemlich blauäugig.

  • Hallo,

    das Urteil aus deinem Link ist schon mal nicht schlecht - allerdings "nur" ein Urteil eines "normalen" Gerichtes - kein BGH-Urteil. Leider findet sich zu gefühlt jedem Urteil irgendwo auch ein völlig gegensätzliches Urteil "normaler" Gerichte.

    Wenn man die Tatsache der "2 Mietverträge für gleichen Wohnraum" mal beiseite schiebt, wäre für dich der einzige Weg, dass du unbedingt dein Expemplar des alten Mietvertrages finden musst! Denn dann kannst du auch beweisen, dass dir schon länger die Wohnung überlassen wurde (zusammen mit deiner Mutter). Damit würde dann auch die verlängerte Kündigungsfrist für deinen Vermieter gelten.

    Ohne den alten Mietvertrag wird es aber so sein, dass die Zeit erst wieder ab neuem MV -(ab Datum der "neuen" Wohnungsüberlassung) beginnt zu laufen.

    Viele Grüße,
    anonmy2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Guten Abend,

    danke erst einmal :) Ja mir ist klar, dass es ein Urteil von sehr, sehr vielen ist..da schien es auch schon weit gegangen zu sein. Gab halt ein wenig Hoffnung, vielleicht doch im Recht zu sein :)
    Den alten Mietvertrag hatte der Vermieter/Vertreter ja einbehalten, aber meine Mutter hat ihrer Aussage nach 'glücklicherweise' noch eine Kopie und schickt mir diese zu, dürfte morgen da sein. Beim ansässigen Mieterbund bin ich nun auch aufgenommen worden, aber der Termin dauert noch ein wenig, was die Beratung betrifft. Bis dahin kann ich nur selbst weiter recherchieren, muss sein, man macht sich permanent Gedanken...

    Ein Zusatz zu meinem Anfangspost, welcher die zwei Kündigungen betrifft. Zum Heraufholen, alle Wohnungen im Haus wurden letztes Jahr, als die Mutter der Familie starb, direkt zum Verkauf angeboten. (sie hätte es nicht zugelassen, dass das Haus komplett mit den Wohnungen verkauft wird). Die Wohnungen sind/waren unter den 'Kindern' verteilt.

    In der ersten Kündigung stand nach genauem Wortlaut dieses: Sehr geehrte...hiermit kündige ich den am .. geschlossenen Mietvertrag für die angemietete Wohnung fristgerecht zum 30.11.2015..Die Kündigung erfolgt aufgrund außerordentlicher Härte, da mein Mann im Juni dieses Jahres verstorben ist.
    Datum 21.08.2015.
    Sonst steht rein gar nichts drin. Kein Hinweis auf Widerrufsrecht..soviel ich gelesen haben, muss das drin stehn, oder man kann es später in Anspruch nehmen. Sehe ich das richtig?

    Der VM bzw. Vertreter sagte dazu nur, dass es in Italien, wo sich die offizielle Vermieterin befindet, schlecht mit dem Geld aussähe, was ihre Situation betrifft. Ironisch ist aber, dass jede Wohnung hier gleichzeitig verkauft wird. Er sagte auch oft, er hat das nur "aufgebrummt" bekommen, als wir noch ein gutes Verhältnis pflegten.
    Ich sagte von Anfang an, ich möchte niemandem im Weg stehn, und schaue nach geeigneten Wohnraum.
    Nur so nebenbei.

    In der 2. Kündigung genauer Wortlaut: "Sehr..hiermit bestätige ich die am 21.08.2015 ausgehändigte Kündigung. Für die Wohnung wurde ein Käufer gefunden, der die Wohnung von Grund auf renoviert und dann selbst einzieht. Es handelt sich um eine Ehepaar..'etc' Unsere Bemühungen einen Investor für die Wohnung zu finden, sind gescheitert, da sich die Interessenten einstimmig für eine Grundrenovierung aussprachen. Die Wohnung wird vermutlich Ende März, April an den neuen Besitzer übergehen.

    Da der Kündigungstermin bereits zum 30.11.2015 ausgesprochen wurde, bitte ich Sie dringend, sich nach einer neuen Wohnung umzusehen."

    Weiter steht auch nix darunter.
    Nun soll man so schnell wie möglich raus hier. Ich versteh die Vermieterfamilie voll und ganz, es geht ums Geld, aber als Mieter, der schon ü10 Jahre da wohnt und seinem Anteil an Miete immer nachkam, sogar die Mutter der Fam. teilsweise versorgte, wenn die Angehörigen 10 mal im Jahr im Urlaub waren.

    Einfach nur AHH..

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