Beiträge von WasTun

    Guten Abend,

    danke erst einmal :) Ja mir ist klar, dass es ein Urteil von sehr, sehr vielen ist..da schien es auch schon weit gegangen zu sein. Gab halt ein wenig Hoffnung, vielleicht doch im Recht zu sein :)
    Den alten Mietvertrag hatte der Vermieter/Vertreter ja einbehalten, aber meine Mutter hat ihrer Aussage nach 'glücklicherweise' noch eine Kopie und schickt mir diese zu, dürfte morgen da sein. Beim ansässigen Mieterbund bin ich nun auch aufgenommen worden, aber der Termin dauert noch ein wenig, was die Beratung betrifft. Bis dahin kann ich nur selbst weiter recherchieren, muss sein, man macht sich permanent Gedanken...

    Ein Zusatz zu meinem Anfangspost, welcher die zwei Kündigungen betrifft. Zum Heraufholen, alle Wohnungen im Haus wurden letztes Jahr, als die Mutter der Familie starb, direkt zum Verkauf angeboten. (sie hätte es nicht zugelassen, dass das Haus komplett mit den Wohnungen verkauft wird). Die Wohnungen sind/waren unter den 'Kindern' verteilt.

    In der ersten Kündigung stand nach genauem Wortlaut dieses: Sehr geehrte...hiermit kündige ich den am .. geschlossenen Mietvertrag für die angemietete Wohnung fristgerecht zum 30.11.2015..Die Kündigung erfolgt aufgrund außerordentlicher Härte, da mein Mann im Juni dieses Jahres verstorben ist.
    Datum 21.08.2015.
    Sonst steht rein gar nichts drin. Kein Hinweis auf Widerrufsrecht..soviel ich gelesen haben, muss das drin stehn, oder man kann es später in Anspruch nehmen. Sehe ich das richtig?

    Der VM bzw. Vertreter sagte dazu nur, dass es in Italien, wo sich die offizielle Vermieterin befindet, schlecht mit dem Geld aussähe, was ihre Situation betrifft. Ironisch ist aber, dass jede Wohnung hier gleichzeitig verkauft wird. Er sagte auch oft, er hat das nur "aufgebrummt" bekommen, als wir noch ein gutes Verhältnis pflegten.
    Ich sagte von Anfang an, ich möchte niemandem im Weg stehn, und schaue nach geeigneten Wohnraum.
    Nur so nebenbei.

    In der 2. Kündigung genauer Wortlaut: "Sehr..hiermit bestätige ich die am 21.08.2015 ausgehändigte Kündigung. Für die Wohnung wurde ein Käufer gefunden, der die Wohnung von Grund auf renoviert und dann selbst einzieht. Es handelt sich um eine Ehepaar..'etc' Unsere Bemühungen einen Investor für die Wohnung zu finden, sind gescheitert, da sich die Interessenten einstimmig für eine Grundrenovierung aussprachen. Die Wohnung wird vermutlich Ende März, April an den neuen Besitzer übergehen.

    Da der Kündigungstermin bereits zum 30.11.2015 ausgesprochen wurde, bitte ich Sie dringend, sich nach einer neuen Wohnung umzusehen."

    Weiter steht auch nix darunter.
    Nun soll man so schnell wie möglich raus hier. Ich versteh die Vermieterfamilie voll und ganz, es geht ums Geld, aber als Mieter, der schon ü10 Jahre da wohnt und seinem Anteil an Miete immer nachkam, sogar die Mutter der Fam. teilsweise versorgte, wenn die Angehörigen 10 mal im Jahr im Urlaub waren.

    Einfach nur AHH..

    Hallo, danke auch dir für die Antwort!
    Es wurde weder ein Aufhebungsvertrag noch sonst etwas gemacht. Mutter zog aus und meldete sich um. der VM wollte auch keine Kündigung von ihr, da ich ja weiterhin blieb. Nach einiger Zeit wollte er abe unbedingt einen "neuen" Mietvertrag, er begründete das mit "dann hat alles seine Ordnung" und ich stehe allein im Mietvertrag. Geändert hatte sich am Mietvertrag aber nichts, er schrieb nur einen einzigen Punkt dazu, dass der Mieter eine Hausratversicherung abschließen muss, sonst nichts, hatte ich aber sowieso, was er auch wusste..alles andere blieb 1:1 gleich. Jetzt bin ich der Meinung, dass er das wegen dieser Kündigungsfrist machte, er wusste, dass der Wohnungsverkauf näher rückte..ich wusste das natürlich nicht.
    Jetzt geht es halt darum, welche Kündigungsfrist zählt..ich habe im Internet etwas gefunden, was etwas Hoffnung bereitet https://www.haufe.de/recht/deutsche…4_HI646961.html .
    Aber man findet auch wiederum viele Berichte, die das Gegenteil behaupten, man sollte keinen neuen Vertrag unterschreiben, da die Kündigungsfrist dann von vorn beginnt. Leider war ich damals ziemlich blauäugig.

    Danke für die Antwort!:) Wann und wie die Wohnungen aufgeteilt worden sind, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. Die Wohnung sind schon länger unter den Angehörigen verteilt gewesen, zumindest sagte man uns das. Unsere Mietzahlung gingen immer an die Tochter, die in Italien wohnt. Der Sohn verwaltet die Mietsachen, deshalb bezeichne ich ihn als VM. Wüsste auch nicht, wie ich das rausbekomme, wer wann als Eigentümer eingetragen wurde.

    Zum Zitat, dass sagte die Frau des Käufers, also die zukünftigen Vermieter, die hier einziehn möchten. Sie meinte, sie ständen täglich vor der Tür, bis wir "abhauen". Die Käufer stehen laut ihrer Aussage selbst unter Druck, da sie wegen ihrer jetzigen Mietsache vor einer Räumungsklage stehn und schnell hier rein müssen. Aber dafür können wir ja auch kaum was.

    Die Käufer möchten auch schnellsten renovieren (komplett alles, neue Küche, Bad, neue Fliesen, neue Böden etc.), aber privat -also selber. Muss ich denen dann jeden Tag Zutritt zur Wohnung verschaffen?Ich selbst arbeite jeden Tag und fände es schlecht, wenn das Paar hier jeden Tag alleine ist. Bei Handwerkern hätte ich da irgendwie weniger ein Problem.

    Ich habe mich jetzt mal beim Mieterbund angemeldet, aber denke das dauert ein paar Tage.

    Super vielen Dank für die Antwort!!!!Fällt mir ein Stein vom Herzen. Ist es dann so, dass die Käufer uns wegen Eigenbedarf dann kündigen müssen? Der Vermieter behielt den Mietvertrag von Feb. 2005 ja ein, in dem ich gemeinsam mit meiner Mutter stand. Als ich etwas von dieser längeren Frist sagte, meinte mein VM sofort, ich wäre nicht im Vertrag gewesen. Das stimmt aber nicht, ich stande zu 100% in dem Mietvertrag. Ich habe nur noch die Abfallgebührenbescheide, die immer an beide Namen, wie damals im Mietvertrag, adressiert waren. Wie könnte ich es denn ohne Mietvertrag beweisen, dass ich und meine Kinder seit 2005 hier wohnen. Reicht die Meldebestätigung evtl. um an die 9 Monate Kündigungsfrist zu kommen? Wäre der Wohnungsmarkt bei uns nicht so im Keller, wäre mir das auch egal, aber es ist sehr schwer momentan "schnell" etwas zu finden.

    Hallo,

    ich bin erstmals hier im Forum und wäre dankbar für Antworten :)
    Folgender Sachverhalt, ich bewohne seit Feb. 2005 eine Mietwohnung. 2011 zog meine Mutter aus, und der Vermieter wollte unbedingt den Mietvertrag neu auflegen und behielt den alten ein. Ich habe blöderweise zugestimmt. Im alten Mietvertag stand ich gemeinsam mit meiner Mutter drin, das verleugnet der VM nun. Das schreibe ich dazu wegen der Kündigungsfrist.
    Letztes Jahr verstarb die Mutter des VM und die Wohnungen, die unter den Angehörigen aufgeteilt sind werden nun verkauft. Ich bekam dann auch sofort ein Kündigungsschreiben mit dem Inhalt, dass die Wohnung verkauft wird und ich schnellstens nach einer Neuen schauen soll, da die Besitzerin, Schwester des VM bzw. Verwalters, das Geld benötigt, da ihr Mann verstarb. Kündigungsfrist 3 Monate. Bis Februar fand ich nichts passendes, bezahlbares(4 Leute im Haushalt). Im Feb. kam das 2. Kündigungsschreiben, dass für die Wohnung ein Käufer gefunden wurde, der die Wohnung von Grund auf renoviert, auch eine Familie mit 2 Kleinkindern. Nun sollen wir schnellstens hier raus. Diese Woche war die Käuferfamilie hier. Als es um die Kündigung ging, sagte ich, dass ich der Meinung bin, dass die Familie selbst doch eine Kündigung wegen Eigenbedarf schreiben müsse. Der VM und die Familie gingen beinahe an die Decke. die Frau des Käufers wurde auch richtig laut und frech, sie drohte sie ständen jeden Tag hier, wenn wir uns nicht schnellsten aus dem Staub machen. Als es dann richtig nett wurde bat ich alle die Wohnung zu verlassen, da es kein normales Gespräch mehr werden konnte. Danach drohte dann selbst der Vermieter, wenn sie das nun machen Frau **** wirds noch teurer, ich denke er sucht sich jetzt Sachen zusammen, die ich bezahlen soll..Und das nach fast 12 Jahren Wohnzeit, in der wir uns sogar stetig um die kranke Mutter des VM's kümmerten..

    Meine Fragen dazu, was hat es rechtlich mit den Kündigungen auf sich, die der Vermieter vor dem Verkauf schrieb? ich habe zwar schon recherchiert, verstehe es aber so, dass er wegen dem Verkauf überhaupt nicht kündigen kann (er gab als besondere Härte an, dass die Schwester das Geld benötigt, da ihr Mann verstarb). Die 2. Kündigung beruft sich ja nur darauf, dass die neue Familie sofort einziehn will, sobald die Wohnung an sie übergeht..ist das überhupt wirksam? Müssen die uns nicht selbst kündigen, sobald sie im Grundbuch stehn?

    Ich wäre sooo überaus dankbar über Antworten, da ich selbst irgendwie überfordert bin..Ich habe zwar schon eine Rechtsanwältin zwecks einem Termin angeschrieben, aber nun ist erstmal Wochenende und ich kann kaum schlafen deswegen.

    Liebe Grüße

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