Hallo,
ich bin erstmals hier im Forum und wäre dankbar für Antworten
Folgender Sachverhalt, ich bewohne seit Feb. 2005 eine Mietwohnung. 2011 zog meine Mutter aus, und der Vermieter wollte unbedingt den Mietvertrag neu auflegen und behielt den alten ein. Ich habe blöderweise zugestimmt. Im alten Mietvertag stand ich gemeinsam mit meiner Mutter drin, das verleugnet der VM nun. Das schreibe ich dazu wegen der Kündigungsfrist.
Letztes Jahr verstarb die Mutter des VM und die Wohnungen, die unter den Angehörigen aufgeteilt sind werden nun verkauft. Ich bekam dann auch sofort ein Kündigungsschreiben mit dem Inhalt, dass die Wohnung verkauft wird und ich schnellstens nach einer Neuen schauen soll, da die Besitzerin, Schwester des VM bzw. Verwalters, das Geld benötigt, da ihr Mann verstarb. Kündigungsfrist 3 Monate. Bis Februar fand ich nichts passendes, bezahlbares(4 Leute im Haushalt). Im Feb. kam das 2. Kündigungsschreiben, dass für die Wohnung ein Käufer gefunden wurde, der die Wohnung von Grund auf renoviert, auch eine Familie mit 2 Kleinkindern. Nun sollen wir schnellstens hier raus. Diese Woche war die Käuferfamilie hier. Als es um die Kündigung ging, sagte ich, dass ich der Meinung bin, dass die Familie selbst doch eine Kündigung wegen Eigenbedarf schreiben müsse. Der VM und die Familie gingen beinahe an die Decke. die Frau des Käufers wurde auch richtig laut und frech, sie drohte sie ständen jeden Tag hier, wenn wir uns nicht schnellsten aus dem Staub machen. Als es dann richtig nett wurde bat ich alle die Wohnung zu verlassen, da es kein normales Gespräch mehr werden konnte. Danach drohte dann selbst der Vermieter, wenn sie das nun machen Frau **** wirds noch teurer, ich denke er sucht sich jetzt Sachen zusammen, die ich bezahlen soll..Und das nach fast 12 Jahren Wohnzeit, in der wir uns sogar stetig um die kranke Mutter des VM's kümmerten..
Meine Fragen dazu, was hat es rechtlich mit den Kündigungen auf sich, die der Vermieter vor dem Verkauf schrieb? ich habe zwar schon recherchiert, verstehe es aber so, dass er wegen dem Verkauf überhaupt nicht kündigen kann (er gab als besondere Härte an, dass die Schwester das Geld benötigt, da ihr Mann verstarb). Die 2. Kündigung beruft sich ja nur darauf, dass die neue Familie sofort einziehn will, sobald die Wohnung an sie übergeht..ist das überhupt wirksam? Müssen die uns nicht selbst kündigen, sobald sie im Grundbuch stehn?
Ich wäre sooo überaus dankbar über Antworten, da ich selbst irgendwie überfordert bin..Ich habe zwar schon eine Rechtsanwältin zwecks einem Termin angeschrieben, aber nun ist erstmal Wochenende und ich kann kaum schlafen deswegen.
Liebe Grüße