Hallo zusammen,
es steht plötzlich ein Bagger in dem 90 qm großen Garten, den ich laut Mietvertrag mit den "anderen Hausbewohnern zur Mitbenutzung" miete.
Der Vermieter meint, er baut dort jetzt einen Parkplatz hin. Uns ginge das nichts an, da es sein Eigentum ist.
Meine Rechtsschutzversicherung ist sich nicht sicher, ob wir Anspruch auf den Garten haben, da wir ihn laut schriftlichen Vertrag nur "mitbenutzen". Die brauchen ewig bis sie konkret antworten. Bis dahin ist der Garten wohl weg.
Hat jemand mit solchen Fällen Erfahrung? Sind diese (oben wörtlich wiedergegebenen) Klauseln im Vertrag möglicherweise wirklich "frei widerruflich", wie es meine Versicherung in Aussicht stellt?
Danke und Grüße
Mieter12