Beiträge von mieter12

    Naja, ich wohne da seit über fünf Jahren. Der Vertrag ist nicht befristet und natürlich auch "unmöbliert" und auch kein "Zwischenmetvertrag". Das "vorübergehend" hat man wohl eine Zeit lang standardmäßig in Verträge geschrieben. Aber Kanzleien schreiben in Zeitschriften und Rundschreiben:

    "... Eine formale Vereinbarung im Mietvertrag, dass die Überlassung zum vorübergehenden
    Gebrauch erfolgt, scheitert an § 573b Abs. 4 BGB, da dies eine zum Nachteil des Mieters
    unzulässige Vereinbarung wäre und eine Umgehung der Voraussetzung des § 549 Abs. 2 Ziff.
    1 BGB. ..."

    Hat jemand konkrete Erfahrung mit Fällen der "gemeinsamen Nutzung"?

    Danke und Grüße

    Dort steht, "Der Vermieter vermietet an den Mieter zum vorübergehenden Gebrauch ... //Details Wohnung// ... sowie zur gemeinsamen Nutzung mit den übrigen Hausbewohnern Eingang 1 (vorne), ..., Garten".
    In der damaligen Anzeige, auf die ich den Mietvertrag geschlossen hatte, war der Garten beschrieben und mehrere Bilder davon enthalten.
    Danke und Grüße

    Hallo zusammen,

    es steht plötzlich ein Bagger in dem 90 qm großen Garten, den ich laut Mietvertrag mit den "anderen Hausbewohnern zur Mitbenutzung" miete.

    Der Vermieter meint, er baut dort jetzt einen Parkplatz hin. Uns ginge das nichts an, da es sein Eigentum ist.

    Meine Rechtsschutzversicherung ist sich nicht sicher, ob wir Anspruch auf den Garten haben, da wir ihn laut schriftlichen Vertrag nur "mitbenutzen". Die brauchen ewig bis sie konkret antworten. Bis dahin ist der Garten wohl weg.

    Hat jemand mit solchen Fällen Erfahrung? Sind diese (oben wörtlich wiedergegebenen) Klauseln im Vertrag möglicherweise wirklich "frei widerruflich", wie es meine Versicherung in Aussicht stellt?

    Danke und Grüße
    Mieter12

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