Moin Moin.
Die Wohnung meiner Mutter ist mit einer Gegensprechanlage ausgestattet. Diese war nun defekt und meine Mutter hat es der Verwaltung gemeldet, woraufhin diese auch repariert wurde. Nun kam eine Rechnung, die Höhe weiß ich im Moment nicht genau, aber über 100 Euro.
Für mein Empfinden bräuchte meine Mutter garnichts zahlen, da diese zum Haus gehört und im vollen Umfang von der Verwaltung zu zahlen ist.
Wie sieht ihr das ? Eure Meinungen würden mich mal interresieren.
Gruß Sven1963
Gegensprechanlage
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Sven1963 -
22. Juni 2016 um 07:34 -
Erledigt
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Hallo,
es kommt darauf an, was konkret daran repariert wurde und ob im Mietvertrag eine Kleinstreparaturklausel vereinbart ist.
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Moin Moin.
Die Wohnung meiner Mutter ist mit einer Gegensprechanlage ausgestattet.Wieviele Wohnungen hat das Haus, war bei den anderen Mietern auch die Anlage defekt?
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Gibt es im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel?
Wenn ja, wie ist der Höchstbetrag pro Einzelreparatur?
Wichtig wäre auch was genau kaputt war.
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Es sind insgesamt 40 Wohnungen. Ob andere Mieter betroffen waren, weiß ich leider nicht. Aber ich weiß das alle Wohnungen mit einer Gegensprechanlage ausgestattet sind. Was ich noch vergessen habe, ich dem Sprechteil, welches sich in der Wohnung befindet, ist auch die Klingel intregiert. Somit sehe ich es als Sache der Verwaltung an. Das Srechteil in der Wohnung war defekt.
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Sicherlich gibt es eine Kleinreparaturklausel. Aber ich finde irgendwo hört das auf. Da, wie geschrieben, gehört die Anlage zum Haus und da bin ich der Meinung, das es Sache der Verwaltung ist. Wie geschrieben ist die Klingel integriert.
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Es sind insgesamt 40 Wohnungen. Ob andere Mieter betroffen waren, weiß ich leider nicht. Aber ich weiß das alle Wohnungen mit einer Gegensprechanlage ausgestattet sind. Was ich noch vergessen habe, ich dem Sprechteil, welches sich in der Wohnung befindet, ist auch die Klingel intregiert. Somit sehe ich es als Sache der Verwaltung an. Das Srechteil in der Wohnung war defekt.
Kleinreparaturen an Klingel- und Gegensprechanlagen, darüber sind sich die Rechtprecher nicht wirklich einig, ob die dem Mieter aufgeholfen werden dürfen.
Zumal wenn es um das "Innenleben" geht.
Lies hier unter Grenzfälle und überhaupt zum Thema Kleinreparaturen
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Ja, das Innenleben war defekt.
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Ja, das Innenleben war defekt.
Wer war der Verursacher? Deiner Philosophie, dass das zwingend VM-Angelegenheit sei, kann ich so nicht folgen. -
Ich rate Deiner Mutter die Klausel fachanwaltlich prüfen zu lassen.
Man kann ohne die genaue Vereinbarung zu kennen schlecht sagen ob sie wirksam ist und genauso wenig ob sie die Reparatur zahlen muß oder nicht.
Wie gesagt, Reparaturen an Klingel- Gegensprechanlagen sind grenzwärtig.
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Laut Monteur war es kein Verschulden meiner Mutter. Desweiteren gab es das Teil nicht mehr, sodas das Nachfolgemodell eingebaut werden musste.
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Ich rate Deiner Mutter die Klausel fachanwaltlich prüfen zu lassen.
... und um völlig sicher zu gehen, wird der FA danach einen Gutachter beauftragen, wodurch die Kosten leicht vierstellig werden können...:o -
Wie teuer ist den die Reparatur genau und was steht als Höchstbetrag pro Einzelreparatur im Vertrag?
120 € pro Einzelreparatur inkl. MwSt. ist nämlich die Schmerzgrenze. Zudem würde ich mir die Original-Rechnung der Firma vorlegen lassen.
Manche Vermieter tricksen gerne mal. Lassen sich z. B. 2 Rechnungen ausstellen um mit einer den Mieter zu belasten.
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Es sind insgesamt 40 Wohnungen. Ob andere Mieter betroffen waren, weiß ich leider nicht. Aber ich weiß das alle Wohnungen mit einer Gegensprechanlage ausgestattet sind. Was ich noch vergessen habe, ich dem Sprechteil, welches sich in der Wohnung befindet, ist auch die Klingel intregiert. Somit sehe ich es als Sache der Verwaltung an. Das Srechteil in der Wohnung war defekt.
Ich bin der Meinung, dass diese Reparatur in die Kleinreparaturklausel fällt, sofern der Betrag entsprechend ist.
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Wie hoch ist denn die Kleinreparaturenklausel (Einzelbetrag und Betrag pro Jahr) und wie hoch ist die Rechnung?
Beantworte dies doch bitte mal (wurde ja schon mehrmals gefragt).Darüber kommt man evtl. einfacher raus als über das Thema Gegensprechanlage - was halt grenzwertig ist (Risiko für beide Seiten).
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