Beiträge von HarryKo

    Es handelt sich um einen Formularmietvertrag. Die besagte Zusatzklausel wurde aber unter einem Paragrafen §28 "Sonstige Bestimmungen" zusätzlich in einem dafür vorgesehenen Leerfeld vom Vermieter eingetragen.
    Ich habe da halt die Sorge, dass dies als zusätzliche individuelle Vereinbarung gewertet werden könnte, die (trotz Formularmietvertrag) mit Unterschrift gültig werden könnte.

    Hallo,

    wir haben hier einen "Standard" bzw. Formular-Mietvertrag vorliegen, der um ein paar zusätzliche Klauseln ergänzt wurde.

    So steht hier zur mitvermieteten Küche: "Schäden an den Geräten und Schränken sind ungeachtet ihres Umfangs vom Mieter zu beheben" und "Sofern ein Gerät funktionsunfähig wird, besteht kein Verpflichtung des Vermieters zum Ersatz".

    Soweit ich das ergoogeln konnte, bin ich der Überzeugung, dass diese Zusatzklausel ungültig ist, da die Küche explizit auch Bestandteil des Mietvertrages ist.

    Kann ich also bedenkenlos unterschreiben? Oder würde durch die Unterschrift, dieser individuelle Teil des Vertrages gültig werden?

    Danke und Gruß!

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