Es handelt sich um einen Formularmietvertrag. Die besagte Zusatzklausel wurde aber unter einem Paragrafen §28 "Sonstige Bestimmungen" zusätzlich in einem dafür vorgesehenen Leerfeld vom Vermieter eingetragen.
Ich habe da halt die Sorge, dass dies als zusätzliche individuelle Vereinbarung gewertet werden könnte, die (trotz Formularmietvertrag) mit Unterschrift gültig werden könnte.
Beiträge von HarryKo
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