Gültigkeit Zusatzklausel zur EBK im Standard-Mietvertrag?

  • Hallo,

    wir haben hier einen "Standard" bzw. Formular-Mietvertrag vorliegen, der um ein paar zusätzliche Klauseln ergänzt wurde.

    So steht hier zur mitvermieteten Küche: "Schäden an den Geräten und Schränken sind ungeachtet ihres Umfangs vom Mieter zu beheben" und "Sofern ein Gerät funktionsunfähig wird, besteht kein Verpflichtung des Vermieters zum Ersatz".

    Soweit ich das ergoogeln konnte, bin ich der Überzeugung, dass diese Zusatzklausel ungültig ist, da die Küche explizit auch Bestandteil des Mietvertrages ist.

    Kann ich also bedenkenlos unterschreiben? Oder würde durch die Unterschrift, dieser individuelle Teil des Vertrages gültig werden?

    Danke und Gruß!

  • Wenn es sich um einen Formularmietvertrag handelt, wären diese Klauseln unwirksam.
    Hier greift dann die ganz normale Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 BGB.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es handelt sich um einen Formularmietvertrag. Die besagte Zusatzklausel wurde aber unter einem Paragrafen §28 "Sonstige Bestimmungen" zusätzlich in einem dafür vorgesehenen Leerfeld vom Vermieter eingetragen.
    Ich habe da halt die Sorge, dass dies als zusätzliche individuelle Vereinbarung gewertet werden könnte, die (trotz Formularmietvertrag) mit Unterschrift gültig werden könnte.

  • Zitat

    Ich habe da halt die Sorge, dass dies als zusätzliche individuelle Vereinbarung gewertet werden könnte, die (trotz Formularmietvertrag) mit Unterschrift gültig werden könnte.

    Das bezweifle ich zwar, allerdings muss das im Zweifel ein Richter entscheiden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das bezweifle ich zwar, allerdings muss das im Zweifel ein Richter entscheiden.

    Das sehe ich auch so. Andererseits, mal ehrlich, an so etwas würde ich nun nicht die Entscheidung fest machen, ob ich eine Wohnung nehmen? Wie oft wird schon mal der Herd fällig, und eine neuer kostet ja nun auch kein Vermögen, und im zweifel tut es auch ein gebrauchter? Und wenn die Wohnung ansonsten gut ist und die Miete passt, hätte ich damit kein Problem.

  • Es handelt sich um einen Formularmietvertrag. Die besagte Zusatzklausel wurde aber unter einem Paragrafen §28 "Sonstige Bestimmungen" zusätzlich in einem dafür vorgesehenen Leerfeld vom Vermieter eingetragen.
    Ich habe da halt die Sorge, dass dies als zusätzliche individuelle Vereinbarung gewertet werden könnte, die (trotz Formularmietvertrag) mit Unterschrift gültig werden könnte.


    Ich sehe das nicht als Individualvereinbarung, sondern nur in den MV vom VM eingefügt. Wichtig/er ist m.E. dass die gesamte Mietsache bei Übergabe genau geprüft und dokumentiert wird ("ÜP").

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