Doppelte Mieterhöhung

  • Guten Tag!

    Ich wohne sei 2007 in meiner Wohnung. In meinem "Haus&Grund" Wohnraummietvertrag wurde damals unter dem Punkt "Sonstige Vereinbarungen" vermerkt, dass, unter anderem, folgende Modernisierung beabsichtigt ist: Einbau einer Gegensprechanlage. (ein expliziter Zeitraum ist nicht genannt) Die Miete hatte sich damals um 12 Euro erhöht.
    Jetzt, 2016, soll die Gegensprechanlage eingebaut werden und die Miete erhöht sich um 2,50 Euro.

    Für die erledigten Modernisierungen zahle ich gerne etwas mehr, aber zahle ich nicht seit Jahren schon für die Gegensprechanlage mit?

    Freue mich auf Eure/Ihre Antworten.
    Feemaus

  • .............und was sagt Ihr Vermieter dazu?????????????
    Den würde ich mal zuerst fragen. Lieber lassen Sie uns hier herumorakeln, was der Vermieter sich wohl dabei gedacht hat.

  • Würde ich mit meinem Vermieter ein vernünftiges Gespräch oder einen vernünftigen Schriftverkehr führen können, hätte ich das bereits getan und hier nicht um Hilfe gebeten.
    Es geht nicht darum, was der Vermieter sich dabei gedacht haben könnte, sondern darum, ob er eine weitere Mieterhöhung fordern darf.

  • Du redest von beabsichtigten Modernisierungen in deinem Mietvertrag und davon, dass du 12,- Euro mehr Miete gezahlt hast. Um eine Passende Antwort geben zu können müsste man diese Passage im Mietvertrag selbst sehen. Nur von deinen Angaben alleine wir das nicht klappen. Stelle diese Vertragsteile und die Ankündigung der Mieterhöhung um weitere 2,50 Euro hier als Foto oder Scan ein und man wird weiter sehen.

    Ohne genaue Angaben ist das nur ein langweiliges Ratespiel, ehrlich.

  • Hallo,

    wie muss man sich die Erhöhung von € 12 vorstellen?
    Gab es einen MV, den du unterschrieben hast, der die Summe X auswies, du hast aber ab dem ersten Monat gleich € 12 mehr zahlen müssen?

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