Hallo,
ich habe folgende Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten.
Dieser ist der Meinung, ich müsse als Mieter die in der NK Abrechnung genannte Schuld tragen![]()
Nach meiner Recherche muss ich als Vermieter nur die umlagefähigen Kosten tragen sowie die für Wasser und Abwasser.
Die nicht umlagefähigen Kosten, wie der Name schon sagt, dürften nach §§ 1 u. 2 BetrKV nicht auf mich als Mieter umgelegt werden. Die genannten Rücklagen dürften eigentlich auch nich abgewälttzt werden, sondern vom Vermieter aus Mieteinnahmen gebildet werden.
Könnt ihr bitte mich in meiner Annahme bestätigen?
Ich habe in diesem Abrechnungszeitraum 1800€ vorausgezahlt.
Sollte meine Annahme richtig sein, so habe ich ein Guthaben von 735,84. (?)
Als Mietvertrag haben wir ein Standartformular genommen. Irgendwelche Klauseln bezüglich der Nebenkosten bzw. Der NK-Abrechnung sind nicht enthalten.
Wäre euch für eure Meinung(en) sehr dankbar ![]()
Liebe Grüße
tenant16