Nichtumlagefähige Kosten in der Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,

    ich habe folgende Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten.

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    Dieser ist der Meinung, ich müsse als Mieter die in der NK Abrechnung genannte Schuld tragen:confused:
    Nach meiner Recherche muss ich als Vermieter nur die umlagefähigen Kosten tragen sowie die für Wasser und Abwasser.
    Die nicht umlagefähigen Kosten, wie der Name schon sagt, dürften nach §§ 1 u. 2 BetrKV nicht auf mich als Mieter umgelegt werden. Die genannten Rücklagen dürften eigentlich auch nich abgewälttzt werden, sondern vom Vermieter aus Mieteinnahmen gebildet werden.

    Könnt ihr bitte mich in meiner Annahme bestätigen?

    Ich habe in diesem Abrechnungszeitraum 1800€ vorausgezahlt.
    Sollte meine Annahme richtig sein, so habe ich ein Guthaben von 735,84. (?)
    Als Mietvertrag haben wir ein Standartformular genommen. Irgendwelche Klauseln bezüglich der Nebenkosten bzw. Der NK-Abrechnung sind nicht enthalten.

    Wäre euch für eure Meinung(en) sehr dankbar :)

    Liebe Grüße
    tenant16

  • Als Mieter mußt Du lediglich die umlagefähigen BK (alsi die gem § 2 BetrKV) tragen sofern vertraglich vereinbart. Paragraf 2 enthält keine nicht umlagefähigen BK.

    Das auf dem Bild ist eine Hausgeld-, keine Betriebskostenabrechnung.

    Die ist sicher an Deinen Vermieter und nicht an Dich gerichtet.

    Zitat

    Sollte meine Annahme richtig sein, so habe ich ein Guthaben von 735,84. (?)

    Wie kommst Du darauf?

  • Die nicht umlagefähigen Kosten wurden korrekt angegeben. Offensichtlich wurden sie bei den umlagefähigen Posten mit hinzugerechnet.
    Ich tippe auf Rechenfehler. Also widersprechen.

  • Wenn ich davon ausgehe, dass ich als Vermieter nur umlagefähige Kosten tragen muss, so wären das 1064,16€. Und an Vorauszahlungen habe ich 1800€ geleistet. Die Differenz wäre dann das Guthaben. Oder etwa nicht?

  • Wenn ich davon ausgehe, dass ich als Vermieter nur umlagefähige Kosten tragen muss, so wären das 1064,16€. Und an Vorauszahlungen habe ich 1800€ geleistet. Die Differenz wäre dann das Guthaben. Oder etwa nicht?

    Als Mieter mußt Du nur die umlagefähigen Kosten tragen.


    Die Abrechnung die Du da bekommen hast ist die Hausgeldabrechnung Deines Vermieters, keine Betriebskostenabrechnung.

    Oder gab es dazu noch ein, an Dich gerichtetes, Anschreiben des Vermieters?

    Um welchen Abrechnungszeitraum geht es denn?

    Ich lese in der Hausgeldabrechnung was von 1.1. - 31.12.2014

  • Ja das habe ich bereits geschrieben. Als ich den Vermieter nach einer NK Abrechnung gefragt hab, hat er mir dieses Schreiben von der Hausverwaltung gegeben (die, wie du schon gesagt hast, sich an den Vermieter richtet). Es handelt sich um Abrechnungszeitraum 2014.
    Aber, wenn der Vermiter eine an mich gerichtet NK Abrechnung erstellt, kann er doch nur die Kosten angeben, die auch in diesem Schreiben hier aufgelistet sind. Natürlich ohne umlagefähigen Kosten.

  • Ja das habe ich bereits geschrieben. Als ich den Vermieter nach einer NK Abrechnung gefragt hab, hat er mir dieses Schreiben von der Hausverwaltung gegeben (die, wie du schon gesagt hast, sich an den Vermieter richtet). Es handelt sich um Abrechnungszeitraum 2014.
    Aber, wenn der Vermiter eine an mich gerichtet NK Abrechnung erstellt, kann er doch nur die Kosten angeben, die auch in diesem Schreiben hier aufgelistet sind. Natürlich ohne umlagefähigen Kosten.

    Das ist das "hüpfende Komma".

    Im Klartext Du hast gar keine korrekte Abrechnung erhalten.

    Die sollte in etwa so aussehen:

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    Ersatzweise könnte der Vermieter seine Hausgeldabrechnung seiner Abrechnung als Nachweis beilegen.

    Aber es muß eine an Dich gerichtete Abrechnung, in der die Vorauszahlungen gegen die tatsächlichen Kosten verrechnet werden, geben.

    Da der Abrechnungszeitraum 2014 bzw. die Frist bis wann der Vermieter abrechnen kann, wenn er eine Nachforderung geltend machen kann, seit dem 01.01.2016 vorbei ist kannst/solltest Du jetzt folgendes tun:

    Den Vermieter auffordern Dir eine korrekte Abrechnung für 2014 bis zum, sagen wir mal 30. Juni, zuzustellen.

    Kommt er dem nicht nach kannst Du die Vorauszahlungen zurückbehalten.

    Du kannst aber auch nett sein und den Vermieter darauf hinweisen wie eine korrekte Abrechnung aussehen sollte.

    ETW-Vermieter wissen das nämlich oft nicht.

  • Ich habe den Vermieter bereits im November 2015 dazu schriftlich aufgefordert. Ohne Erfolg.

    Was ändert das aber für mich betraglich? Ich meine, der kann doch keine anderen Kosten mir in Rechnung stellen.
    Oder anders gefragt. Angenommen dies wäre die an mich gerichtete Abrechnung. Dann wären 1064€ die Kosten die ich als Mieter zu zahlen habe, sonst nichts?


    Oder meinst du, es ist deshalb wichtig, dass ich erst dann das Geld von ihm fordern kann?

  • Oder anders gefragt. Angenommen dies wäre die an mich gerichtete Abrechnung. Dann wären 1064€ die Kosten die ich als Mieter zu zahlen habe, sonst nichts?

    Ja das wären Sie.

    Manchen Mietern ist nicht zu helfen:mad:

    Zitat

    Oder meinst du, es ist deshalb wichtig, dass ich erst dann das Geld von ihm fordern kann?

    Ich und die Rechtsprechung meinen das Du Anspruch auf eine korrekte Abrechnung hast.

    Aber mach wie Du denkst.

    Schreib dem Vermieter das Du nach Deiner Rechnung Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe von ... € hast, die er bis zum ... zu erstatten hat.

    Bankverbindung, falls dem Vermieter nicht bekannt, dazu schreiben.

    Ach so, die monatlichen Vorauszahlungen darfst Du gleich selbst anpassen, nach unten.

  • Ich schreibe es noch einmal gaaanz langsam. Dein Vermieter hat dir die Hausgeldabrechnung seiner Eigentumswohnung gegeben, mit allen Kosten der Wohnung und der Liegenschaft. Dort wo in der Abrechnung "Nicht umlagefähige Kosten" steht, geht dich das nichts an. Du musst lediglich die vertraglich vereinbarten Betriebskosten und falls vorhanden, die Kosten für Zentralheizung und Warmwasser bezahlen.

    Was du mit diesem neu erlangten Wissen anfängst bleibt dir überlassen, da wird dir hier im Forum keine Anleitung gegeben.

    Und bitte: Unterscheide die Begriffe Mieter und Vermieter.

  • Danke dir für deine Antworten anitari.
    Ich habe ja verstanden, dass ich einen Anspruch auf eine korrekte Abrechnung hab. Ich wollte verstehen welchen Unterschied es für mich hat. Wobei es jetzt nicht die ursprüngliche Frage war. Eigentlich wollte ich wissen, ob meine Annahme so stimmt.

  • Langsam ist nicht nötig. Ich glaube bloß, wir schreiben hier aneinander vorbei.
    Dass ich nicht die korrekte Abrechnung bekommen ist klar. Dass ich Anspruch auf eine andere habe, ist klar.
    Die Begriffe Miete und Vermieter kann ich trennen. Oder habe ich die hier irgendwo durcheinander gebracht?


  • Die Begriffe Miete und Vermieter kann ich trennen. Oder habe ich die hier irgendwo durcheinander gebracht?

    Zwei mal sogar :o

    Zitat

    Ich wollte verstehen welchen Unterschied es für mich hat.

    Nun ja, gegen eine korrekte Abrechnung des Vermieters könntest Du noch binnen 12 Monate nach Zugang Einwände erheben.

    Was ist wenn Dein Mietvertrag und Dein Nutzungszeitraum kürzer als der Abrechnungszeitraum ist?

    Dann müßte ja der Vermieter Deine BK anteilig für Deinen Nutzungszeitraum abrechnen.

    Zitat

    Eigentlich wollte ich wissen, ob meine Annahme so stimmt.

    Abschließend, wobei ich das ja schon schrieb, Deine Annahme das Du nur die umlagefähigen Kosten tragen mußt und Deine Rechnung stimmt.

  • Zwei mal sogar :o

    gut, war jetzt aber keine Absicht :)


    Nun ja, gegen eine korrekte Abrechnung des Vermieters könntest Du noch binnen 12 Monate nach Zugang Einwände erheben.

    Ok, verstehe ich


    Was ist wenn Dein Mietvertrag und Dein Nutzungszeitraum kürzer als der Abrechnungszeitraum ist?

    Nutzungszeitraum ist gleich Abrechnungszeitraum.


    Abschließend, wobei ich das ja schon schrieb, Deine Annahme das Du nur die umlagefähigen Kosten tragen mußt und Deine Rechnung stimmt.

    Danke!

  • Hallo,
    ich habe folgende Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Was soll denn ein Mieter mit dem Schrieb anfangen? Bspw. Hausgeldzahlungen leistet kein Mieter. Der VM sollte sich mal mit den rechtlichen Vorschriften auseinandersetzen, v.a. auch mit Fristen.

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