Unbefugtes Betreten und Verbote als Machtdemonstration vom Vermieter

  • Hallo,

    bis vorgestern dachten wir, die perfekten Vermieter zu haben (wohnen nebenan), dann jedoch wurde gestern aus einer Mücke ein Elefant. Teilweise bin ich mir im klaren, wie die Gesetzesgrundlage aussieht, in einem Punkt jedoch nicht.

    Wir haben einen kleinen Garten mit großer Terrasse und Doppelstellplatz für unsere 2 Fahrzeuge. Im Garten gibt es einige größere Sträucher die am Gartenzaun stehen. Unser Vermieter stand bei uns im Garten und hat die hälfte eines Strauches entfernt, weil er den Gartenzaun zu sehr nach außen drückt. Klingt verständlich, allerdings leuchtete mir nicht ein, wieso man da vorher nicht bescheid sagen könne und ich durch Zufall am richtigen Fenster stehe (war zuhause) und dann sehe, dass da fröhlich der große Strauch verunstaltet wurde.

    Er meint er ist mir keine Rechenschaft schuldig, weil es sein Grund und Boden ist. Wir wiesen ihn darauf hin, dass uns der Beschnitt selbst nicht stört, wenn auch fraglich ist, in welchem Umfang der nötig war, sondern man einfach klingeln könnte "wir beschneiden mal eben den Baum". Wir nehmen es da nicht so genau mit Ankündigungen, ist ja eigentlich alles recht locker gehalten... bzw. war.

    Die Einstellung ist sehr altmodisch, er schrie meinen Mann förmlich an, was uns einfalle. Immer wieder der Verweis, dass es sein Grundstück sei. Mieterrecht? Fehlanzeige. Wir haben uns nicht unterkriegen lassen und versucht zu schlichten, weil wir den Aufstand nicht verstanden. Wir wollten doch nur, dass er im angemieteten Garten nicht macht, was er will.

    Und nun kommts: Als wir ihm dann nüchtern irgendwann sagten, dass man als Mieter nicht nur Pflichten sondern auch Rechte hat, kündigte er an, den Baum heute komplett umzulegen. Natürlich wird er wieder ohne Genehmigung das Grundstück betreten WEIL er ist schließlich der Eigentümer. Wir haben keine Rechte.

    Bis zu diesem Punkt wissen wir grob den rechtlichen Umfang, nun kommt der Punkt, bei dem ich/wir keine Ahnung haben:

    Er hat unseren Kindern das spielen auf der Straße verboten (alles sein Privatgrund). Bei Einzug war Vorraussetzung, dass nur eine Familie mit Kindern die Wohnung bekommt. Bisher hat er die Kinder auch mitgenommen wenn er mal irgendwo was gearbeitet hat und ihnen alles gezeigt und erklärt. Das war wie ein "Ersatzopa" Jetzt aber dürfen sie nicht mehr auf die Straße (Zufahrtsstraße, wird nur von uns und einem weiteren Nachbarn genutzt, per Mietvertrag festgelegt, dass Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss, Schild steht auch an der Straße). Sie dürfen jetzt echt nicht mehr mit Fahrrad, Roller, Bobby Car oder womit auch immer auf die Straße. Ist das Rechtens? Die Nachbarskinder betrifft das Verbot nicht (bzw. noch nicht, er hat es uns gestern als Machtdemonstration ausgesprochen). Die Kinder haben das ganze Geschrei natürlich gehört und verstehen die Welt nicht mehr. Als Grund nannte er "zu gefährlich"

    Wieso es dazu kam? Mein Mann kündigte zum kompletten Baumfall an, dass rechtlich prüfen zu lassen. Daraufhin kam als Antwort "na mal sehen wer am längeren Hebel sitzt" und damit der Spielverbot für die Kinder.

    Ich stand tränen aufgelöst draußen. Habe ihn gefragt, ob es jetzt wirklich sein muss, dass man wegen sowas die kleinsten bestrafen muss. Die, die nichts dafür können. Er schrie mich an, ... diskriminierend der Herkunft (nein, nicht Ausländisch, aber Ostdeutsch, für Urbayern halt Ausländer) ... und ging.

    Kann er sowas tun? Die Art und Weise mal ausgenommen, darf er nachträglich das Spielen auf der Straße verbieten? Schrittgeschwindigkeit muss hier gefahren werden, weil die Kinder alle Nachbarn halt auf der Straße spielen und seit Jahrzehnten es schon immer getan haben. Und "alle Nachbarn" klingt jetzt so viel, es gibt hier genau 3 Autos die 2x pro Tag vorbei fahren. Auf Arbeit und wieder zurück halt. 4 Autos wenn man die Post mitzählt.

    Ich bin schon wieder ganz aufgelöst. Irgendwie habe ich nur noch Probleme mit Vermietern :(

  • Zum Frust ablassen ist dieses Forum nicht vorgesehen.
    Das Wesentliche haben Sie verschwiegen.
    Was haben Sie gemietet? Und was hat die öffentliche Straße damit zu tun.
    Wo sind Ihre konkreten Fragen?
    Wenn man hier eine Antwort erwartet, ist das Mindeste wohl, das man selbst erst mal seine Worte ordnet, damit ein Fremder damit was anfangen kann.

    Von mir also keine Antwort!

  • Ich bin schon wieder ganz aufgelöst. Irgendwie habe ich nur noch Probleme mit Vermietern :(


    Hallo Tess,
    ziehst Du etwa Probleme an...?
    Zu den psychologischen Problemen werde ich mich nicht äussern im Mietrecht-Forum. Man müsste auch mal den VM anhören.
    Mietrechtlich stellt sich lediglich die Frage, ob der Garten und die Zufahrtsstrasse mietvertraglich von Euch mitgemietet wurde, evtl. auch mit irgendwelchen Auflagen bzw. Einschränkungen.

  • Zum Frust ablassen ist dieses Forum nicht vorgesehen.
    Das Wesentliche haben Sie verschwiegen.
    Was haben Sie gemietet? Und was hat die öffentliche Straße damit zu tun.
    Wo sind Ihre konkreten Fragen?
    Wenn man hier eine Antwort erwartet, ist das Mindeste wohl, das man selbst erst mal seine Worte ordnet, damit ein Fremder damit was anfangen kann.

    Von mir also keine Antwort!

    Ich lasse keinen Frust ab, es ist aber mit Frust verbunden. was wir gemietet haben steht oben und ist ersichtlich: Ein Reihenhaus, mit Garten, großer Terrasse und 2 Stellplätzen zur alleinigen Nutzung. Genau so steht es oben, der eine Teil weiter unten. Das bedarf halt nicht überfliegen. Die Straße verbindet Grundstück und öffentliche Straße miteinander. Wer sagt hier was von öffentlicher Straße? Es ist die Zufahrt zu den Stellplätzen. Genau so ist es auch geschrieben, wenn man sich die Mühe macht.

    Meine Konkrete Frage ist sogar gekennzeichnet durch "nun kommen wir zu dem Punkt wo ich/wir keine Ahnung haben:"

    Rückfragen sind ok, aber dann kann man auch erwarten, dass man liest, statt überfliegt.

    Es tut mir leid wenn ich Ihnen zu nahe trete, aber sie haben bereits mal einen Küchenbeitrag von mir mit verunstaltet, weil sie meinten mit anderen eine Diskussion über Duden, Verständisse und Rechtschreibschwäche austragen zu müssen ohne auch nur Ansatzweise beim Thema zu bleiben. Und zwar eine ganze volle Forenseite lang.

  • Hallo Tess,
    ziehst Du etwa Probleme an...?
    Zu den psychologischen Problemen werde ich mich nicht äussern im Mietrecht-Forum. Man müsste auch mal den VM anhören.
    Mietrechtlich stellt sich lediglich die Frage, ob der Garten und die Zufahrtsstrasse mietvertraglich von Euch mitgemietet wurde, evtl. auch mit irgendwelchen Auflagen bzw. Einschränkungen.

    Das scheine ich wirklich anzuziehen.

    reine Psychologische Einschätzungen brauche ich nicht, die kann ich allein sehr gut erstellen (Irgendwas muss man ja auch können :P) es geht mir um die rechtliche Sache:

    Darf ein Vermieter nachträglich das Spielen der Kinder auf der Straße (Verkehrsberuhigte Zone, wie man es auch immer nennen mag, es ist halt die Zufahrt zu den 2 Grundstücken hier) verbieten?

    Die Frage, ob er auf das Grundstück kommen darf stellt sich an dieser Stelle gar nicht. Denn die rechtliche Grundlage hierfür kennen wir. Im Mietvertrag ist der Garten und alles drum und dran für uns zur alleinigen Nutzung. Wir sind für das Mähen zuständig, für das Schnee schieben auf unserem Teil der Straße, für das Streuen. Der Garten ist abgegrenzt und nur begehbar, wenn man über das kleine Türchen auf die Terrasse geht.

    Einschränkungen gibt es keine im Mietvertrag, aber auch keine Erlaubnis, dass man darauf spielen dürfe. Allerdings handelt es sich nicht um 700m² Grundstück wo genug Platz wäre, sondern um 1/10 davon. Die Enkel vom VM spielen ja auch auf der Straße Badminton oder fahren Fahrrad, die Nachbarn eins weiter auch. Unsere dürfen jetzt nicht mehr und die Frage ist halt, ob es so ein einseitiges Verbot geben darf. Vor allem wenn es mündlich vorher erlaubt/geduldet war.

    Die Kinder dürfen mit dem Fahrrad nicht mehr auf die Straße. Außer sie fahren damit zur Bushaltestelle. Nur meine Kinder (jedenfalls bisher, wie gesagt, was noch kommt weiß ich nicht, derzeit beschränkt es sich auf uns)

  • Für alles, dass Ihr gemietet habt, besteht ein alleiniges Nutzungsrecht.
    Wenn die besprochene Straße nicht Teil des Mietvertrags ist, besteht auch kein Anspruch auf eine Nutzung. Folglich kann der Vermieter hier das Spielen durchaus verbieten, auch nur einzelnen Kindern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für deine Antwort.

    Die Straße ist natürlich nicht Teil des Mietvertrags, muss zwar im Winter von uns geräumt werden, aber mehr gibt es zu dem Thema nicht im Mietvertrag.

    Ich habe zwischenzeitlich allerdings auch einen Termin beim Anwalt gemacht. in 5 Stunden bin ich dann wohl nochmal etwas schlauer. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man einzelnen Kindern die Straße verbieten kann. Ich sehe es als Diskriminierung, was dann natürlich nicht mehr in den Bereich Mietrecht fällt. Aber es sind nur die Kinder verboten die "dir scheiß Ossi gehörtn scheiß, scher dich dahin zurück wo du herkommst" aus Ostdeutschland kommen. Klar ist es seine Straße, aber stupide verbieten? Spazieren gehen während der Zwerg (2 Jahre) mit dem Bobby Car hinterher fährt, zählt das dann als spielen weil er dabei Spaß hat? Wie weit geht "spielen verboten". Wie weit kann man Kinder einschränken.

    Ich locke doch keine Familie mit Haus und Grund, schenke ihnen zum Einzug einen Eimer Kreide um auf der Straße zu malen um dann 1 Jahr später genau das zu verbieten. Geht nicht in meinen Kopf, aber wie gesagt, dass ist jetzt auch keine Sache mehr von 'Mietrecht'. Das ist was persönliches... muss an die Entstehung vom Lied "Maschendrahtzaun" denken.

    Ich danke dennoch für die Antworten. Ich hätte gleich zum Anwalt gehen sollen, das übersteigt die Einschätzung fremder, darüber bin ich mir erst jetzt bewusst.

  • Zitat

    Ich sehe es als Diskriminierung, was dann natürlich nicht mehr in den Bereich Mietrecht fällt.

    Kann schon sein, allerdings wird das dann auch nicht zur Folge haben, dass deine Kinder das Grundstück nutzen können. Vielmehr ist hier nur eine Anzeige wegen Diskriminierung/Beleidigung möglich.

    Letztendlich gehört das Grundstück dem Vermieter, d.h. er hat das alleinige Hoheitsrecht über selbiges. Kein Gericht dieser Welt kann ihn dazu verdonnern, "fremden" Personen das Spielen hierauf zu erlauben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Ich danke dennoch für die Antworten. Ich hätte gleich zum Anwalt gehen sollen, das übersteigt die Einschätzung fremder, darüber bin ich mir erst jetzt bewusst.

    Da tun Sie gut daran.

  • Hallo Tess,

    einen Anwalt einzuschalten, kostet nur unötig Geld und ist zudem doch ziemlich kontraproduktiv, was das Verhältnis Mieter-Vermieter angeht.

    Meine Meinung: in euren angemieteten Garten darf der Vermieter nicht - das Spielen auf seiner Straße darf er jedoch sicher einschhränken/verbieten...

    Ich würde euch folgendes vorschlagen:

    Geht den 1. Schritt und versucht, die verfahrene Situation durch ein persönliches Gespräch bei einer Tasse Kaffee/selbstgebackenen Kuchen (?) friedlich wieder auf die gerade Bahn zu leiten.

    Beide Seiten haben sich wohl etwas verrannt....mit einem Anwalt wird sich die Sache immer weiter verschärfen....

    Viele Grüße,
    anonym2

    P.S. nur meine Meinung - keine Rechtsberatung

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